Textliche Festsetzungen
Das Dokument ist in einzelne Absätze gegliedert. Sie können zu jedem Absatz einzelne Stellungnahmen verfassen. Ihre Stellungnahme wird dem jeweiligen Absatz automatisch zugeordnet. Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB können nur Stellungnahmen zu den geänderten oder ergänzten Teilen der Planunterlagen abgegeben werden.