Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 18 der Gemeinde Stapelfeld

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.6 Maßnahmen zur Ordnung von Grund und Boden

Bodenordnende Maßnahmen, etwa im Wege einer Umlegung, sind nicht erforderlich. Soweit Veränderungen in eigentumsrechtlicher Hinsicht beab-sichtigt sind, können diese in Form notarieller Verträge durchgeführt werden.

4. Flächen und Kosten

Das Plangebiet gliedert sich in folgende Flächenanteile:

GrundnutzungFläche in m²Prozent
Allgemeines Wohngebiet (WA) 5.896 48,27
Verkehrsflächen 1.282 10,49
Knicks, Maßnahmen-, Gehölz-Grünflächen 2.222 18,19
Fläche für Ver- und Entsorgung 2.815 23,05
Gesamtfläche 12.215 100,0

Die Gemeinde Stapelfeld hat im Vorfeld der Planung eine Kostenübernahmevereinbarung mit dem Grundstückseigentümer des Plangebietes geschlossen. Danach trägt dieser die Kosten im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Bauleitplanverfahrens auf der Basis der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) einschließlich anfallender Nebenleistungen (Vermessung, Gutachten, Knickausgleich etc.).

5. Umweltbericht