Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 1, nördlich Breslauer Straße, nördlich Bebelstraße, westlich Kieler Straße, südlich Gewerbegebiet Otto-Hahn-Straße

Begründung

1.3 Projektbeteiligte Planer und Fachbüros

Die Ausarbeitung des Bebauungsplans erfolgt durch Architektur + Stadtplanung, Hamburg. Zum Entwurf werden die Themen Biotop- und Artenschutz im Rahmen eines Fachbeitrages durch das Büro BBS Greuner-Pönicke, Kiel untersucht.

1.4 Plangeltungsbereich, Bestand und Umgebung

Der Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes wird in der Planzeichnung (Teil A) durch eine entsprechende Signatur gekennzeichnet und umfasst eine Fläche von etwa 8,8 ha. Der Geltungsbereich umfasst das Gebiet nördlich der Breslauer Straße, nördlich der Bebelstraße, westlich der Kieler Straße und südlich der Otto-Hahn-Straße. Es wird allseitig von angrenzender Bebauung berührt.

Das Plangebiet liegt im Norden der Gemeinde Trittau. Das Zentrum der Gemeinde mit der Amtsverwaltung ist ca. 1,7 km entfernt.

Der Plangeltungsbereich umfasst ein Wohngebiet mit zum Teil großen und tiefen Gärten, das überwiegend durch Einfamilien- und Doppelhäuser auf Grundstücken von knapp 300 m2 bis über 950 m2 Größe geprägt wird. Am östlichen Rand zur Kieler Straße befinden sich auch kleinteilige Mehrfamilienhäuser.

Die nähere Umgebung des Plangebiets ist nördlich durch gewerbliche Nutzungen geprägt. Nördlich stehen außerhalb des Plangeltungsbereiches mehrere Großbäume auf den südlichen Gewerbegrundstücken. Im Osten, Süden und Westen grenzen weitere Wohnnutzungen an.


2. Anlass und Ziele

Auf Grund von ersten Nachverdichtungsmaßnahmen, die auf Basis des § 34 BauGB genehmigt wurden und weiteren Bestrebungen zur Nachverdichtung, sieht die Gemeinde Trittau im Plangebiet Handlungsbedarf für eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu sorgen. Die Gemeinde Trittau möchte mit dem Bebauungsplan Nr. 1 einen Bebauungsplan der Innenentwicklung für einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil aufstellen. Ziel und Zweck sind die planungsrechtliche Sicherung des vorhandenen Bestandes und die geordnete Regelung von Vorhaben zur Nachverdichtung.

Ziel der Gemeinde ist es mit dem Bebauungsplan die planungsrechtlichen Grundlagen für eine gebietstypische bauliche Weiterentwicklung zu schaffen, die einerseits den Bestand erhält und andererseits den rechtlichen Rahmen gibt, der zeitgemäße Baumformen unter der Berücksichtigung der Anforderungen an den sparsamen Umgang mit Grund und Boden sowie den nachbarschaftlichen Bestand ermöglicht.


Im Rahmen des Verfahrens werden berücksichtigt:

•    Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, die den Gebietscharakter wahren
•    Sicherung der Erschließung durch Festsetzung öffentlicher Verkehrsflächen
•    Örtliche Bauvorschriften zur Sicherung des Ortsbildes
•    Biotop- und Artenschutz