2.2. Regionalplan für den Planungsraum I (RP I)
Die zeichnerische Darstellung des Regionalplanes für den Planungsraum I enthält für die Gemeinde Barsbüttel folgende Inhalte:
- Die Gemeinde Barsbüttel liegt im Ordnungsraum der Stadt Hamburg
- Nördlich an die Gemeinde Barsbüttel grenzt ein Regionaler Grünzug
- Die Gemeinde hat die raumordnerische Funktion eines Stadtrandkernes 2. Ordnung
- Die Gemeinde Barsbüttel gehört zu einem baulich zusammenhängenden Siedlungsgebiet eines zentralen Ortes (Hamburg)
- Die Gemeinde Barsbüttel liegt innerhalb der Abgrenzung der Siedlungsachsen und Besonderen Siedlungsräume
- Die Gemeinde Barsbüttel liegt am Kreuzungspunkt zweier Bundesautobahnen
In den Ordnungsräumen um Hamburg und Lübeck sind zum langfristigen Schutz unbesiedelter Freiräume und im Sinne einer ausgewogenen Freiraum- und Siedlungsentwicklung regionale Grünzüge ausgewiesen. (…)
Zur Sicherung der Freiraumfunktionen sollen Belastungen der regionalen Grünzüge und Grünzäsuren vermieden werden. In den regionalen Grünzügen und Grünzäsuren soll planmäßig nicht gesiedelt werden. Es sollen nur Vorhaben zugelassen werden, die mit den genannten Funktionen vereinbar sind oder die im überwiegenden öffentlichen Interesse stehen. Innerhalb der Grünzüge und Grünzäsuren sind bei allen Planungen, Maßnahmen und Nutzungen die verschiedenen, sich teilweise überlagernden ökologisch wertvollen Bereiche und deren Funktionsfähigkeit zu beachten und von konkurrierenden Nutzungen freizuhalten.
Die Verbindung der regionalen Grünzüge und Grünzäsuren mit örtlichen beziehungsweise innerörtlichen Grünflächen, insbesondere bei größeren Siedlungsgebieten, ist anzustreben. (Ziff. 4.2, RP I).
Planerische Grundlage für die siedlungsstrukturelle Entwicklung des Ordnungsraums um Hamburg, der etwa 45 Prozent der Gesamtfläche und rund 75 Prozent der Gesamtbevölkerung des Planungsraums umfasst, ist das Achsenkonzept. Danach soll sich die siedlungsmäßige und wirtschaftliche Entwicklung im wesentlichen in den Siedlungsgebieten auf den Achsen und insbesondere in den Achsenschwerpunkten vollziehen. (Ziff. 5.3, RP I)
Die Gemeinde Barsbüttel gehört nicht zu den Gemeinden, die als Schwerpunkte innerhalb des Achsenraumes definiert sind. Aus diesem Grund beantragt die Gemeinde gegenwärtig eine Zielabweichung von den v.g. Zielen des Regionalplanes für den Planungsraum I.