2.5. Derzeit wirksamer Flächennutzungsplan
Seit 2011 wird der Flächennutzungsplan der Gemeinde Barsbüttel neu aufgestellt. Ursprünglich war die hier dargestellte Gewerbegebietsfläche berücksichtigt, wurde aber im Entwurf des Flächennutzungsplanes aufgrund des noch nicht abgeschlossenen Zielabweichungsverfahrens und der damit fehlenden Umsetzbarkeit nicht mehr dargestellt.
Der derzeit wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Barsbüttel aus dem Jahr 1977 stellt die Fläche des Plangebietes als landwirtschaftliche Fläche dar.
Die Gemeinde Barsbüttel erarbeitet derzeit einen 2. Entwurf des Flächennutzungsplanes 2025.
Um das Vorhaben des Bebauungsplanes Nr. 1.54 der Gemeinde Barsbüttel umsetzen zu können, ist eine Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Barsbüttel erforderlich.
Die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Barsbüttel ist deckungsgleich mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1.54.
Die Gemeinde Barsbüttel folgt mit der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB.
Die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan Nr. 1.54 der Gemeinde Barsbüttel aufgestellt.