Planungsdokumente: frühzeitige Beteiligung zum Bebauungsplan 1.54 der Gemeinde Barsbüttel für das Gebiet "Ortsteil Barsbüttel, Gewerbegebiet nördlich Stellauer Weg

Begründung

12.3. Zu erwartende Auswirkungen auf die Umwelt

Durch den B-Plan Nr. 1.54 und die hierin geschaffenen Möglichkeiten zur Entwicklung eines Gewerbegebiets werden Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft ausgelöst.

Zum derzeitigen Stand der Planungen ist vor allem mit großflächigen Neuversiegelungen von Böden, einem Verlust von Knicks, flächigen Gehölzbeständen und Sukzessionsflächen sowie einer teilweisen Verrohrung der Barsbek zu rechnen. Damit verbunden ist ein Verlust von faunistischem Lebensraum (insbesondere Lebensraum von gehölzbrütenden Vogelarten, z.T. bodenbrütenden Vogelarten und Fledermäusen sowie möglicherweise Verlust von Fledermausquartieren, Amphibien- und Haselmauslebensraum). Um maßgebliche Beeinträchtigungen des nahe gelegenen Stapelfelder Moores zu vermeiden ist am Nordrand des Vorhabengebiets ein breiter Grünstreifen vorgesehen der genügend Abstand zwischen dem neuen Gewerbegebiet und den wertgebenden Brutvogelbeständen des Naturschutzgebiets gewähren soll. Im Laufe der weiteren Untersuchungen wird geprüft, ob der Wasserhaushalt des Stapelfelder Moores durch das geplante Vorhaben beeinträchtigt werden könnte und gegebenenfalls Maßnahmen zur Vermeidung maßgeblicher Beeinträchtigungen einzuplanen sind.

Die Umsetzung der Vorhabenplanung bedeutet auch, dass ein gewerblicher Gebäudekomplex zukünftig in den freien Landschaftsraum hineinragen und die Naturnähe des Landschaftsbildes belasten wird. Dieses und die Verkleinerung des erholungsrelevanten Freiraums zwischen den Siedlungsrändern der Gemeinde Barsbüttel und der Stadt Hamburg wirkt sich negativ auf die Erholungsfunktion dieses Raums aus. In Richtung Norden und Osten sollen die Auswirkungen durch die Eingrünung mit Gehölzanpflanzungen gemindert werden. Am Westrand ist die Entwicklung eines grünen Ortsrandes nicht vorgesehen. Eine abschließende Eingrünung gegenüber der freien Landschaft soll mit der Regionalplanung geklärt werden.

Hinsichtlich vorhandener Schutzgebiete und geschützter Objekte werden das bestehende Landschaftsschutzgebiet, besonders und streng geschützte Arten und gesetzlich geschützte Biotope (insbesondere Knicks) sowie naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen von den Planungen betroffen sein. Maßgebliche Beeinträchtigungen des außerhalb gelegenen Naturschutzgebiets "Stapelfelder Moor" sind, gegebenenfalls durch die Festsetzung geeigneter Maßnahmen, auszuschließen.

Für das geplante Vorhaben ist es erforderlich eine Entlassung von Teilflächen aus dem Landschaftsschutzgebiet zu beantragen. Dieses ist bereits erfolgt. Bei nicht vermeidbaren Beeinträchtigungen von gesetzlich geschützten Biotopen sind die entsprechenden Befreiungen bzw. Ausnahmegenehmigungen einzuholen. Ebenso bedarf es für die Überplanung von Ausgleichsflächen entsprechender Genehmigungen. Hinsichtlich des besonderen Artenschutzrechts ist zu bedenken, dass bei der Umsetzung der geplanten baulichen Entwicklung Brutplätze von europäischen Vogelarten beseitigt werden. Bei der Entfernung größerer Bäume können gegebenenfalls auch Quartiere von Fledermäusen betroffen sein. Auswirkungen auf artenschutzrechtlich relevante Amphibienvorkommen sind ebenfalls zu prüfen. Die genannten Auswirkungen können voraussichtlich allerdings durch Minimierungs- und (vorgezogene) Ausgleichsmaßnahmen sowie durch bauzeitliche Regelungen auf ein Maß reduziert werden, welches die Umsetzung des geplanten Vorhabens ohne erhebliche Auswirkungen auf die Fauna oder ein Erreichen artenschutzrechtlicher Verbote ermöglichen kann.

Die Eingriffsregelung wird entsprechend der Vorgaben des gemeinsamen Runderlasses des Innenministeriums und des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume "Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht" (2013) abgearbeitet. Als Ausgleichsfläche gehört zum B-Plan eine ca. 4 ha große Fläche nordöstlich des Vorhabengebiets. Für darüber hinausgehenden Kompensationsbedarf können weitere Flächen bereitgestellt werden. Die landschaftsplanerischen Maßnahmen werden im Rahmen der Entwurfsplanung ausgearbeitet.

13. Untersuchungsrahmen für die Umweltprüfung

Der Untersuchungsumfang für die Umweltprüfung dient nicht einer möglichst vollständigen Sammlung und Darstellung aller Schutzgutdaten für das Untersuchungsgebiet. Vielmehr erfolgt eine Fokussierung der Untersuchungen auf die Daten, die zur Bewertung der Auswirkungen durch das Vorhaben auf die Schutzgüter von Bedeutung sind. Dabei werden bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen des Vorhabens berücksichtigt. Nachfolgend wird der Untersuchungsrahmen für das beschriebene Vorhaben in Tabellenform dargestellt.

Tab. 1: Untersuchungsrahmen für die Umweltprüfung

UntersuchungsgegenstandVorhandene Unterlagen Zusätzlich benötigte Unterlagen
Schutzgut Boden
  • Bodentyp / Bodenart
  • Ertragsfähigkeit, Standortqualität für natürliche Vegetation
  • Vorbelastungen
  • Relevante Auswirkungen auf das Schutzgut Boden
  • Regionalplan, Landschaftsprogramm, Landschaftsrahmenplan
  • Bodenübersichtskarte 1 : 200.000
  • Bodenbewertung LLUR
  • 1. Fortschreibung Landschaftsplan Barsbüttel (Entwurf 2014)
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Schutzgut Wasser
  • Grundwasser
  • Oberflächengewässer
  • Wasserqualität
  • Vorflutverhältnisse
  • Relevante Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser
  • Bodenübersichtskarte 1 : 200.000
  • Regionalplan, Landschaftsprogramm, Landschaftsrahmenplan
  • 1. Fortschreibung Landschaftsplan Barsbüttel (Entwurf 2014)
  • Bewertung der hydrologischen Auswirkungen auf das Stapelfelder Moor
Schutzgut Klima
  • Lokalklima
  • Klima SH
  • Relevante Auswirkungen auf das Schutzgut Klima
  • 1. Fortschreibung Landschaftsplan Barsbüttel (Entwurf 2014)

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Schutzgut Luft
  • Luftqualität
  • Relevante Auswirkungen auf das Schutzgut Luft
  • 1. Fortschreibung Landschaftsplan Barsbüttel (Entwurf 2014)
  • Immissionsüberwachung der Luft in Schleswig-Holstein – Messberichte
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Schutzgut Pflanzen
  • Gesetzl. geschützte Biotope
  • Rote Liste Arten (höhere Pflanzenarten)
  • Besonders und streng geschützte Arten (höhere Pflanzenarten)
  • Biotop- und Nutzungstypen
  • Prägende Gehölzstrukturen
  • Relevante Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen
  • 1. Fortschreibung Landschaftsplan Barsbüttel (Entwurf 2014)
  • Daten des LLUR (Artkataster, gesetzlich geschützte Biotope)

  • Biotop- und Nutzungstypenkartierung
  • Ermittlung von Eingriffen und Ausgleich (gilt auch für die weiteren betroffenen Schutzgüter)
Schutzgut Tiere
  • Brutvögel
  • Fledermäuse
  • Amphibien
  • Relevante Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere
  • Bewertung der artenschutzrechtlichen Auswirkungen
  • 1. Fortschreibung Landschaftsplan Barsbüttel (Entwurf 2014)
  • Landschaftsplanerischer Fachbeitrag zum Zielabweichungsverfahren für die Ausweisung von gewerblichen Bauflächen im Flächennutzungsplan der Gemeinde Barsbüttel im Bereich eines regionalen Grünzugs (BHF 2012)
  • Geplante Erweiterung des Gewerbegebiete Nord in der Gemeinde Barsbüttel – Dokumentation der faunistischen Erhebungen (B.i.A. 2013)
  • Ergänzung der faunistischen Erhebungen: Amphibienerfassung (Ortsbegehung Gewässer), Erfassung von potenziellen Fledermausquartieren (Ortsbegehung), Potenzialschätzung Brutvögel südlich Stellauer Weg.
  • Prüfung artenschutzrechtlicher Belange
Schutzgut Landschaft
  • Landschaftsbildtypen
  • Prägende Landschaftstrukturen bzw. ortsbildprägende Strukturen
  • Sichtbeziehungen
  • Histor. Kulturlandschaften
  • Relevante Auswirkungen auf das Landschaftsbild

  • 1. Fortschreibung Landschaftsplan Barsbüttel (Entwurf 2014)
  • Landschaftsplanerischer Fachbeitrag zum Zielabweichungsverfahren für die Ausweisung von gewerblichen Bauflächen im Flächennutzungsplan der Gemeinde Barsbüttel im Bereich eines regionalen Grünzugs (BHF 2012)
  • Gutachterlicher Bericht - Gewerbeflächenentwicklung HH Wandsbek – Stormarn (2015)
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Schutzgut Mensch
  • Wohnen / Wohnumfeld
  • Erholung
  • Relevante Auswirkungen auf Wohnumfeld und Erholungsräume
  • 1. Fortschreibung Landschaftsplan Barsbüttel (Entwurf 2014)
  • Flächennutzungsplan
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Schutzgut Kultur- und Sonstige Sachgüter
  • Denkmale (Archäologische Denkmale, Kulturdenkmale)
  • Histor. Kulturlandschaften
  • Geotope
  • Abschätzung der zu erwartenden Beeinträchtigungen
  • Landschaftsrahmenplan
  • 1. Fortschreibung Landschaftsplan Barsbüttel (Entwurf 2014)
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Sonstiges
  • Rechtliche Bindungen und planerische Vorgaben
  • Berücksichtigung umweltrelevanter Vorgaben in der Planung
  • Landesentwicklungsplan, Regionalplan
  • Landschaftsprogramm, Landschaftsrahmenplan, Landschaftsplan
  • Schutzgebiets- und Biotopverbundsystem
  • Natura 2000
  • B-Plan Nr. 1.42 der Gemeinde Barsbüttel
  • 3. Fortschreibung Ausgleichsflächenkataster der Gemeinde Barsbüttel (Stand 2015)
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14. Quellen

Literatur, Gutachten

Behörde für STadtentwicklung und Wohnen (HH), Bezirksamt Wandsbek (HH), Wirtschafts- und Aufbaugesellschaft Stormarn mbH (2015): Gutachterlicher Bericht – Länderübergreifende und interkommunale Gewerbeflächenentwicklung Hamburg-Wandsbek – Kreis Stormarn.

BHF Bendfeldt Herrmann Franke Landschaftsarchitekten GmbH (2014): 1. Fortschreibung des Landschaftsplans der Gemeinde Barsbüttel, Entwurf.

BHF Bendfeldt Herrmann Franke, Landschaftsarchitekten GmbH (2012): Landschaftsplanerischer Fachbeitrag zum Zielabweichungsverfahren für die Ausweisung von gewerblichen Bauflächen im Flächennutzungsplan der Gemeinde Barsbüttel im Bereich eines regionalen Grünzugs.

B.i.A. – Biologen im Arbeitsverbund (2013): Geplante Erweiterung des Gewerbegebietes Nord in der Gemeinde Barsbüttel – Dokumentation der faunistischen Erhebungen.

Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (2005): Bodenübersichtskarte (BÜK), Blatt CC 3126 Hamburg-Ost.

Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein (2010): Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2010.

Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und Ländliche Räume Schleswig-Holstein (2016): Landwirtschafts- und Umweltatlas http://www.umweltdaten.landsh.de/atlas/script/index.php.

MINISTERium FÜR Umwelt, Natur UND FORSTEN des Landes S.-H. (1998): Landschaftsrahmenplan für die Kreise Pinneberg, Segeberg, Stormarn und Herzogtum Lauenburg (Planungsraum I), Kiel.

ministerium für umwelt, natur und forsten S.-H. (1999): Landschaftsprogramm Schleswig-Holstein 1999, mit Kartenteil und Anlagen. Kiel.

MINISTERPRÄSIDENTin DES LANDES S.-H.  LANDESPLANUNGsbehörde 1998: Fortschreibung 1998 des Regionalplans für den Planungsraum I  Schleswig-Holstein Süd  Kreise Herzogtum Lauenburg, Pinneberg, Segeberg und Stormarn, Kiel.

Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Richtlinien, Hinweise, Merkblätter

Baugesetzbuch (BauGB): Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert am 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722).

Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG): Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten vom 17. März 1998 (BGBl. I S. 502), zuletzt geändert am 24.02.2012 durch Artikel 5 Abs. 3, (BGBl. I S. 212).

BUNDESNATURSCHUTZGESETZ (BNatSchG): Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege; vom 29. Juli 2009 (BGBl. 2009 Teil I, Nr. 51, S. 2542-2578), Bonn. Zuletzt geändert am 13. 10. 2016 (BGBl. I S. 2258).

Landesnaturschutzgesetz: Gesetz zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz  LNatSchG) vom 26. Februar 2010 (GVOBl. Schl.-H. S. 301-329, ber. S. 486). Zuletzt geändert am 27.05.2016 (GVOBl. S. 162).

Runderlass Eingriffsregelung und Baurecht: Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht. Gemeinsamer Runderlass des Innenministeriums und des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 9. Dezember 2013.

Teil II aufgestellt durch:

BHF Bendfeldt Herrmann Franke

Landschaftsarchitekten GmbH

Jungfernstieg 44

24116 Kiel

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Barsbüttel hat den Teil I und Teil II der Begründung in der Sitzung

am ……………... gebilligt.

Barsbüttel, den …………………. Der Bürgermeister