Planungsdokumente: frühzeitige Beteiligung zum Bebauungsplan 1.54 der Gemeinde Barsbüttel für das Gebiet "Ortsteil Barsbüttel, Gewerbegebiet nördlich Stellauer Weg

Begründung

9. Archäologie, Altlasten, Kampfmittel

Altablagerungen sind im Plangeltungsbereich nicht erfasst und voraussichtlich nicht vorhanden. Sollten dennoch relevante Altlasten entdeckt werden, sind mit den zuständigen Behörden die zu ergreifenden Maßnahmen abzustimmen und durchzuführen.

Sollten während der Erdarbeiten archäologische Funde oder auffällige Bodenverfärbungen entdeckt werden, wird die Denkmalschutzbehörde unverzüglich benachrichtigt und die Fundstelle bis zum Eintreffen der Fachbehörde gesichert. Verantwortlich sind hier gemäß § 14 DSchG der Grundstückseigentümer und der Leiter der Arbeiten.

Die Landesordnungsverordnung zur Abwehr von Gefahren durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung) in der Fassung vom 07.05.2012 wurde durch die Landesverordnung zur Änderung der Kampfmittelverordnung vom 22.07.2015 geändert.

Auf der nun geltenden Liste ist die Gemeinde Barsbüttel nicht weiter aufgeführt. Entsprechend entfällt im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 1.54 die Pflicht zur Auskunftseinholung gemäß der vorgenannten Norm (§ 2 Abs. 3 Kampfmittelverordnung).

Teil I aufgestellt durch:

GSP Ingenieurgesellschaft mbH

23843 Bad Oldesloe

TEIL II

der Begründung zur

40. Änderung des Flächennutzungsplans Bebauungsplan Nr. 1.54 "Ortsteil Barsbüttel, Gewerbegebiet nördlich Stellauer Weg" der Gemeinde Barsbüttel - Untersuchungsrahmen für die Umweltprüfung -

10. Anlass und Aufgabenstellung

Die Gemeinde Barsbüttel plant die Entwicklung von gewerblichen Bauflächen im nördlichen Anschluss an das vorhandene Gewerbegebiet des Ortsteils Barsbüttel. Zur Vorbereitung dieser Entwicklungen stellt sie die 40. Änderung des Flächennutzungsplans (F-Plan) und den Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 1.54 "Ortsteil Barsbüttel, Gewerbegebiet nördlich Stellauer Weg" auf.

Um die Belange der Umwelt in den Planungsprozess einzustellen wird für das Vorhaben eine Umweltprüfung durchgeführt, deren Ergebnisse in den Umweltberichten der Bauleitpläne dargelegt werden.

Im Folgenden werden  als Vorlage für die frühzeitige Beteiligung der Behörden zur ersten Einschätzung des Vorhabens  die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung auf die Umwelt kurz beschrieben und der vorgesehene Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zusammengestellt.

11. Geplantes Vorhaben

Das Gewerbegebiet soll zwischen dem bestehenden Gewerbegebiet und der Landesgrenze zur Freien und Hansestadt Hamburg entwickelt werden. Zusätzlich gehört eine nordöstlich gelegene Fläche für Ausgleichsmaßnahmen zum Bebauungsplan.

Die Entwicklung der neuen Gewerbeflächen erfolgt, um den Bedarf an Betriebserweiterungen und -verlagerungen mehrerer in Barsbüttel ansässiger Betriebe decken zu können. Die Größe der neuen Gewerbeflächen beträgt insgesamt 15 ha.

Das Gebiet wird von Süden, von der Rahlstedter Straße aus, durch eine geplante Strichstraße für den Straßenverkehr erschlossen. Der am Südrand des Plangebiets verlaufende Stellauer Weg bleibt als Verkehrsverbindung erhalten, wird allerdings auf einem ca. 400 m langen Abschnitt in seinem Verlauf verändert. Dieser führt diagonal in Richtung Nordosten durch das Gebiet und wird, entsprechend der bestehenden Abschnitte, ebenfalls als Redder gestaltet. Er schließt am Plangebietsrand wieder an eine Wegverbindung nach Stellau an und soll die Funktion als Wirtschaftsweg sowie als überörtliche Rad- und Fußwegverbindung beibehalten. Innerhalb der randlichen Grünflächen soll umlaufend um das Plangebiet zusätzlich ein Wanderweg angelegt werden, so dass auch wieder eine fußläufige Wegeverbindung mit landschaftlichem Bezug angeboten werden kann.

Zum Abfangen und Reinigen von verschmutztem Oberflächenwasser sind drei Flächen für Regenrückhaltebecken mit eingeplant.

Zwischen den Gewerbeflächen und der nördlichen Gemeindegrenze soll ein 40 m breiter Streifen mit Ausgleichsflächen / Grünflächen angelegt werden. Zur östlichen Gemeindegrenze ist ein Grünstreifen von ca. 5 m Breite vorgesehen.

Im Südosten werden vorhandene Ausgleichsflächen des B-Plans Nr. 1.42 teilweise in den B-Plan Nr. 1.54 integriert und teilweise durch andere Nutzungen überplant.

Zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft wird in rund 600 m Entfernung zum Vorhabengebiet eine 4 ha große Fläche zwischen der BAB A1 und der Wegverbindung nach Stellau angeboten.

Die im Zielabweichungs-Antrag formulierten Vermeidungsmaßnahmen, wie die Beibehaltung der Durchgängigkeit des Stellauer Wegs, der geplante umlaufende Wanderweg und ein Abstandsstreifen zum Naturschutzgebiet (hier: 40 m zur südlichen Spitze des NSG), sind in den Vorentwurf des B-Plans mit eingeflossen. Weitere Details, wie eine Begrenzung und Höhenstaffelung der Gebäudehöhen sowie der Umgang mit dem Oberflächenwasser, sollen im Rahmen der Entwurfsplanung geregelt werden.