Planungsdokumente: frühzeitige Beteiligung zum Bebauungsplan 1.54 der Gemeinde Barsbüttel für das Gebiet "Ortsteil Barsbüttel, Gewerbegebiet nördlich Stellauer Weg

Begründung

12. Zu erwartende Auswirkungen auf die Umwelt

Das Vorhabengebiet des B-Plans Nr. 1.54 umfasst hauptsächlich Flächen nördlich des Stellauer Wegs. Hier befindet sich eine Knicklandschaft. Darüber hinaus werden ein Abschnitt des Stellauer Wegs und teilweise Flächen südlich des Stellauer Wegs überplant. Hier sind derzeit naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen und Wanderwege anzutreffen.

Im Rahmen der Erstellung der 1. Fortschreibung des Landschaftsplans der Gemeinde Barsbüttel (BHF, Entwurf 2014) wurden umweltbezogene Erfassungen und Bewertungen für das gesamte Gemeindegebiet durchgeführt. Zusätzlich liegen faunistische Daten (Geländeerfassung Brutvögel, Datenauswertung bezüglich Amphibien, Reptilien, Fledermäusen und sonstigen Arten) für den nördlich des Stellauer Weg gelegenen Teil des Vorhabengebiets vor (B.i.A. 2013). In diesem Zuge wurde auch der potenzielle Brutvogelbestand des Stapelfelder Moores im Gelände stichprobenartig und überblicksmäßig überprüft. Auf Basis dieser Informationen können bereits erste Einschätzungen der zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt getroffen werden.

12.1. Aktuelle Situation

Abiotische Standortfaktoren

Das Plangebiet liegt in der Bodenregion der Altmoränenlandschaften. Das Gelände des Vorhabengebiets ist leicht bewegt und fällt überwiegend von Osten nach Westen sowie am Nordrand geringfügig nach Nordwesten und am Südrand geringfügig nach Südwesten ab. Als Bodentypen sind Parabraunerden und Pseudogleye zu erwarten.

Im südwestlichen Teil des Vorhabengebiets beginnt der offene Gewässerverlauf der Barsbek. Hinsichtlich des Grundwassers sind im Plangebiet keine großflächigen ökologisch bedeutsamen hohen Grundwasserstände zu erwarten. In der unmittelbaren Umgebung der Barsbek sind vernässte Bereiche allerdings nicht ausschließbar. Der Grundwasserabfluss erfolgt in Hauptrichtung Westen und teilweise Nordwesten sowie Südwesten.

Arten und Lebensgemeinschaften

Nördlich des Stellauer Wegs herrschen Biotoptypen der Agrarlandschaft vor. Das Areal wird größtenteils als Acker und zu einem geringen Teil als Grünland bewirtschaftet. Die Flächen sind teilweise von Knicks umgeben.

Der Stellauer Weg, der den heutigen Abschluss des Siedlungsrandes darstellt, ist als Redder ausgebildet. Hierin befinden sich alte Knickeichen.

Südlich des Stellauer Wegs schließt sich ein Areal aus Ausgleichsflächen (Sukzessionsflächen, Gehölzanpflanzungen, offener Verlauf des Ursprungs der Barsbek, Knicks) und von Knicks begleiteten Wegen an. Direkt im Anschluss an das Plangebiet wurde ein Regenrückhaltebecken angelegt (dieses war zum Zeitpunkt der Geländeaufnahme für die 1. Fortschreibung des Landschaftsplans noch nicht fertig gestellt).

Das Gebiet mit landwirtschaftlichen Nutzflächen, alten und jüngeren Gehölzstrukturen, Sukzessionsflächen und dem Oberlauf der Barsbek sowie dem angrenzenden Regenrückhaltebecken stellt vordergründig einen Lebensraum für gehölzbrütende Vogelarten und Fledermäuse sowie bedingt für Bodenbrüter wie Feldlerche und Schaftstelze dar. Im südlichen Plangebiet können aufgrund der vorhandenen Gewässer auch Amphibien erwartet werden. Als weitere planrelevante Art kann gegebenenfalls die Haselmaus auftreten.

Aufgrund der Nähe zum Naturschutzgebiet Stapelfelder Moor ist für das geplante Vorhaben darüber hinaus der Vogelbestand dieser außerhalb gelegenen Flächen bei der Vorhabenplanung zu berücksichtigen. Hier treten häufig anspruchsvolle, allerdings überwiegend ungefährdete Wasservogelarten auf. Charakteristisch sind für das Naturschutzgebiet darüber hinaus Arten der Sümpfe, Moorkomplexe und Grünlandflächen.

Landschaftserleben

Das Plangebiet liegt im landschaftlichen Freiraum zwischen den Siedlungsbereichen der Gemeinde Barsbüttel und der Stadt Hamburg. Der Landschaftsbildraum nördlich des Stellauer Wegs lässt sich als weitgehend ackerbaulich genutzte Knicklandschaft beschreiben. Der Stellauer Weg stellt eine vielgenutzte Wegeverbindung zwischen den Ortsteilen Barsbüttel und Stellau dar und wird, auch von den Bewohnern der benachbarten Stadt Hamburg, zur Erholung genutzt. Bei den südlich des Stellauer Wegs gelegenen Flächen handelt es sich um ein Areal aus naturnah gestalteten Ausgleichsflächen, die durch einen alten Redder sowie einen neu angelegten Weg für die Erholungsnutzung erschlossen sind. Südlich des Plangebiets beginnen Gewerbegebiete.

Schutzgebiete und geschützte Objekte

Der Raum nördlich des Stellauer Wegs gehört zum Landschaftsschutzgebiet "Barsbüttel". Des Weiteren sind im Gebiet gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG geschützte Knicks vorhanden. Vor dem Hintergrund der neuen Fassung des Landesnaturschutzgesetzes vom Mai 2016 und noch ausstehender aktueller Bestandskartierungen ist nicht auszuschließen, dass weitere gesetzlich geschützte Biotope im Gebiet vorhanden sind. Die Flächen südlich des Stellauer Wegs sind Ausgleichsflächen des B-Plans Nr. 1.42. Im Plangebiet befinden sich besonders geschützte Tierarten (europäische Vogelarten, Fledermäuse, gegebenenfalls Amphibien und Haselmaus), von denen die Fledermäuse und die Haselmaus darüber hinaus Anhang IV-Arten der FFH-Richtlinie und gemäß § 7 Abs. 14 streng geschützt sind.

Außerhalb des Plangeltungsbereichs ist das Naturschutzgebiet "Stapelfelder Moor" zu beachten. Es grenzt an die nordöstliche Ecke des Vorhabengebiets.

12.2. Bisherige gemeindliche Planungen für das Gebiet

Die 19. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Barsbüttel stellt die Fläche des B-Plangebiets nördlich des Stellauer Wegs als landwirtschaftliche Fläche dar. Den Flächen südlich des Stellauer Wegs sind "Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft" zugeordnet. Dem Stellauer Weg, dem Fahrenbergweg und einer zusätzlich geplanten Anbindung an den Stellauer Weg ist eine Nutzung als Fuß-, Rad- und Wanderweg zugewiesen.

Südlich des Stellauer Wegs gilt derzeit der B-Plan Nr. 1.42. Hierin sind die in der 19. F-Planänderung dargestellten Maßnahmenflächen und deren Gestaltung verbindlich festgesetzt. Dem Fahrenbergweg und der zusätzlich geplanten Anbindung an den Stellauer Weg wurde die besondere Zweckbestimmung "Fuß- und Radweg" zugeordnet.

Die vorgesehenen Gewerbeflächen liegen innerhalb eines im Regionalplan dargestellten regionalen Grünzugs. Um die gemeindliche Planung für das Gewerbegebiet nördlich des Stellauer Wegs umsetzen zu können hat die Gemeinde Barsbüttel beantragt ein Zielabweichungsverfahren gemäß § 4 Abs. 3 des Landesplanungsgesetzes durchzuführen.