Planungsdokumente: Gemeinde Stolpe - 15. Änderung Flächennutzungsplan "Erweiterung Gewerbegebiet"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.3.2.4 Klima / Luft

Tabelle 6: Bewertungsübersicht Schutzgut Klima / Luft

ZifferGegenstand der BeurteilungRelevanzAusbildung der Bestands-situation und Bewertung der Belastbarkeit Bewertungsaussage
janein
1Aussagen zur generellen klimatischen Situation für das PlangebietXFläche liegt trotz Einfassung mit Gehölzen oberhalb Böschung zur Autobahn exponiert
2LokalklimaXlokalklimatisch bzw. hinsichtlich menschlicher Aufenthaltsqualität geeignet
3WindexpositionXaus vorherrschend westlicher Richtung durch Knick an der Kreisstraße gemindert
4SonnenexpositionX
5VerschattungXlediglich im Nahbereich von einzel-nen Bäumen und aufgewachsenen Knicks
6MikroklimaXkeine besonderen Hinweise
7generelle Bedeutung für Klimaschutz für umgebenden RaumX
8Auswirkungen durch das Vorhaben
VerschattungXVerschattung im Nahereich späterer Bebauung
Veränderung der mikrokli-matischen SituationXBeträchtlich
Reversibilität des EingriffsXIrreversibel

5.3.2.5 Flora/Fauna, biologische Vielfalt, Arten und Lebensgemeinschaften

Tabelle 7: Bewertungsübersicht Flora / Fauna /Biologische Vielfalt/ Relief

ZifferGegenstand der BeurteilungRelevanzAusbildung der Bestands-situation und Bewertung der Belastbarkeit Bewertungsaussage
janein
Bestandskarte erstelltX
1VegetationXbis auf die umsäumenden und die in O-W-Richtung untergliedernden Knickreihen Ackerland, Knicks mäßig in Vielfalt der Gehölzarten (Schwarzer Holunder, Hasel, Schlehe, Eiche, Hainbuche, Birke, Brombeere, Rotbuche, Weide, Wildrose, etc.), -zusammensetzung und Verteilung (vgl. Bestandskarte)
2Auswirkungen durch das Vorhaben
Reduzierung/WandelXBeseitigung der großflächigen Ackerstandorte und damit verbundenen Habitaten verschiede-ner Tiere
zu Wald im südöstlichen Winkel wird ein 30 m Waldschutzstreifen berücksichtigt
3Geschützte Biotoptypen
Auswirkung durch das VorhabenXBeeinträchtigung des vorhandenen Knicknetzes
Beseitigung, FunktionsverlustXEinschränkung des Werts der bisherigen Knicks in verbleibender Funktion innerhalb Gewerbegebiet
4Prägnante Einzelbäume/GruppenXStieleiche Stammdurchmesser 0,6 m im Knick im Nordwesten, Stieleiche Stammdurchmesser 1,2 m mittig im Knick am Südrand sowie weitere Überhälter siehe Bestandskarte
5Sonstige Gehölzeinsbesondere auf den Ostrand der Fläche in Form des Bewuchses der Autobahnböschung und oberhalb stehender größere Bäume
6Auswirkungen durch das Vorhaben
XEinhaltung von alter Eiche sowie bei anderen das Landschaftsbild prägenden Bäumen (=> rund 0,6 m Stammdurchmesser)
7LandesbiotopkartierungX
8FloraXBetroffenheit im Bereich der bisherigen Knickstreifen,
9Besondere ArtenvorkommenXAngaben dazu nicht vorliegend, unwahrscheinlich
10Auswirkungen durch das Vorhaben(X)Beseitigung einzelner Arten
11Fauna
12Artenschutzfachbeitrag XArtenschutzfachbeitrag erstellt auf Basis einer Potentialabschätzung mit worst-case-Annahmen vom März 2021
13Vogelartenvorkommen-nicht ausgeschlossen werden können 41 Brutvogelarten, Gastvö-gel können zeitweise als Nahrungs-gäste im Vorhabengebiet vorkom-men
14AmphibienvorkommenXKeine geeigneten Gewässer vorhanden
15Reptilienvorkommen-es sind keine geeigneten Habitate für nach FFH Anhang IV geschützte Reptilien vorhanden
16Sonstige Säugetiere-keine Artenschutzrelevanz
17FledermäuseXDas Vorhabengebiet bietet verschiedenen Fledermausarten geeignete Lebensraumbedingungen in Form eines Teilbereiches eines großräumigen Nahrungsnetzes sowie in Form von Flugrouten entlang der Knickstrukturen. Außerdem bestehen geeignete Quartierstrukturen in Spalten, Rissen und Höhlen von alten Bäumen.
18HaselmausXPlangebiet liegt nicht im bekannten Verbreitungsgebiet der Art; keine Betroffenheit
19FischeX
20Insekten-Das Vorhabengebiet liegt im Verbreitungsraum des nach Anhang IV der FFH-Richtlinie europarechtlich geschützten Juchtenkäfers (Eremit) Osmoderma eremita. Keine besonders vielfältigen Lebensraumvoraus-setzungen für Insekten gegeben.
21Angaben aus Unterlagen LLUR-
22Angaben und Hinweise von Dritten-
23Sonstige Angaben zu streng geschützten Arten-
24Angaben zur BiodiversitätXBiodiversität mäßig
25Auswirkungen durch das Vorhaben
XBetroffenheit für 41 nicht aus-zuschließende Brutvogelarten durch Habitatverändeung; Betroffenheit für 9 nicht aus-zuschließende Fledermausarten durch Veränderung Jagdrevier, Flugrouten und Quartierstrukturen
26Reversibilität des EingriffsXDauerhaft

5.3.2.6 Landschaftsbild

Tabelle 8: Bewertungsübersicht Landschaftsbild

ZifferGegenstand der BeurteilungRelevanzAusbildung der Bestands-situation und Bewertung der Belastbarkeit Bewertungsaussage
janein
1Angaben zur generellen SituationXDas Landschaftsbild wird als unbebaute Agrarlandschaft innerhalb einer Einfassung und Untergliederung von Knicks wahrgenommen.
2Sichtbeziehungen von außen auf den GeltungsbereichXGegenwärtige Blickbeziehung von einzelnen Gebäuden im Verlauf der Kreisstraße, von Wohnbauten im bestehenden Gewerbegebiet sowie von Verkehrsteilnehmern an bzw. auf der Kreisstraße; keine besondere Bedeutung
3Sichtbeziehungen von Innen auf die UmgebungXAusblick nach Westen auf den im Verlauf der Kreisstraße bestehen-den Knick und Straßenbaum-bestand, nach Südosten auf den Wald sowie südlich im Bereich der Ausgleichsfläche und des Friedhofs und in östlicher Richtung auf den höheren Baumbestand oberhalb der Böschung zur A 21.
4Landschaftsprägende BäumeXwie bereits benannt und aus der Bestandskarte ersichtlich
5Vorbelastungen und BeeinträchtigungenXkeine wesentlichen für das Landschaftsbild
6Auffällig störende ElementeX
7Auswirkungen durch das Vorhaben
Beanspruchung von Gebieten mit besonderer Bedeutung für das Land-schafts- und OrtsbildX
Überformung der ländlichen oder örtlichen Kulturlandschaft(X)Ergänzung der bereits nördlich stehenden Gewerbebauten durch weitere Gebäude. Die durch Gewerbe strukturierte landschaftliche Umgebung wird somit nicht grundsätzlich neuartig überformt. Zum parkartigen Charakter um Kirche und Friedhof von Wankendorf besteht eine ausreichende Distanz.
Fernwirkung(X)durch Eingrünung und Waldumgebung nach Södosten landschaftlich anteilig integriert
Reversibilität des EingriffsXnur bei Abbruch künftiger Gewerbe-bauten und Renaturierung gegeben