Planungsdokumente: Gemeinde Stolpe - 15. Änderung Flächennutzungsplan "Erweiterung Gewerbegebiet"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, die in der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB ermittelt wurden

Kurzbeschreibung der Bestandssituation:

Ackerland innerhalb eines Rasters von Knicks

5.3.1 Bestand der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands einschließlich der Umweltmerkmale für Bereiche, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden

Tabelle 2: Bewertungsübersicht Vorbelastungen, Besiedlung, Funktionszusammenhänge

ZifferGegenstand der BeurteilungRelevanzBewertungsaussage
janein
1VorbelastungenXLandwirtschaftsfläche zwischen Autobahntrasse, Gewerbegebiet und Kreisstraße K 43
2GebäudeX
3Verkehrsanlagen(X)Erschließungsstraße in vorhandenes Gewerbegebiet nördlich angrenzend
4deutliche ReliefausbildungXweitgehend ebene Landschaft oberhalb der Niederungskante zum Stolper See und davor der A 21
5GeländemodellierungenX
6BodenveränderungenX
7WasserwirtschaftXAckerdrainagen
8AbfälleX
9LärmXbedingt durch die Nähe zur Autobahn A 21 und nahe gelegener Zufahrt und örtlichem Gewerbe als Immissionen, sowie für Emissionen aus den erweiterten Gewerbeflä-chen. Es besteht eine Relevanz.
10FreizeitnutzungenX
11Blickbeziehung/ LandschaftsbildXgegenwärtige Blickbeziehung von einzelnen Gebäuden im Verlauf der Kreisstraße, von Wohnbauten im bestehenden Gewerbegebiet sowie von Verkehrsteilnehmern an bzw. auf der Kreisstraße; keine beson-dere Bedeutung.
12SonstigeX
13Funktionszusammen-hängeXkeine Bedeutung für örtlichen Biotopverbund
14GrünlandX
15WaldXangrenzend im südöstlichen Winkel
16GewässerXRRB in bestehendem Gewerbegebiet
17KnicknetzXEinfassung und Durchgliederung
18Sonstige FreiflächenX

Naturräumliche Lage

Das Plangebiet befindet sich in der naturräumlichen Einheit Ostholsteinisches Hügel- und Seenland 702 a.

5.3.2 Beschreibung und Bewertung der einzelnen Schutzgüter in der Ausgangssituation

Bei der Bewertung wird verschiedentlich Bezug genommen auf Einstufung zwischen ‚allgemeiner Bedeutung’ und ‚besonderer Bedeutung’ für den Naturhaushalt.