Planungsdokumente: 16. Änderung des Flächennutzungsplanes Gemeinde Holtsee
Begründung
1 Einleitung
Die Gemeinde Holtsee beabsichtigt die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes und die 2. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogene Bebauungsplanes Nr. 7, um den Erhalt und die Erweiterung einer bestehenden Biogasanlage sowie den Ausbau des von ihr betriebenen Fernwärmenetzes zu ermöglichen. Der Geltungsbereich teilt sich in zwei Teilbereiche auf.
Der im Rahmen der 2. Änderung des B-Planes Nr. 7 aufgestellte Teilbereich 1 wird in der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde aus dem Jahr 2014 für den baulichen Bestand bereits als Sondergebiet ‚Biogasanlage‘ dargestellt. Die Erweiterungsbereiche sind als Flächen für die Landwirtschaft und als Maßnahmenflächen enthalten.
Für den Teilbereich 2 stellt der Flächennutzungsplan in seiner Ursprungsfassung aus dem Jahr 1973 den Bereich der Zufahrt innerhalb gemischter Bauflächen dar; der übrige Planbereich liegt innerhalb von Flächen für die Landwirtschaft.
In der Aufstellung der 2. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 wird der Teilbereich 1 im Wesentlichen als Sonstiges Sondergebiet ‚Biogasanlage‘ (gem. § 11 BauNVO) festgesetzt; für den Teilbereich 2 erfolgt eine Festsetzung als Sondergebiet ‚BHKW‘. Diese geplanten Festsetzungen für den Erweiterungsbereich in Teilbereich 1 und das Sondergebiet in Teilbereich 2 weichen damit in der Art der Nutzung von den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes ab.
Im Zuge der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen beide Teilbereiche als Sonstige Sondergebiete mit dem Zusatz „Biogasanlage“ bzw. „Blockheizkraftwerk“ dargestellt werden.
Für das Scopingverfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 4 BauGB wird im Rahmen dieses Planverfahrens eine Beschreibung der räumlichen Ausgangssituation und eine Beschreibung der ökologischen Ausstattung sowie der Umgebung der Teilbereiche vorgelegt.
2 Räumliche Ausgangssituation
Der Geltungsbereich teilt sich in zwei Teilbereiche auf. Die beiden Teilbereiche liegen im Osten der Gemeinde Holtsee. Der Teilbereich 1 umfasst die Flächen nördlich und südlich der vorhandenen Biogasanlage. Teilbereich 2 überplant ein Gebiet östlich der Straße ‚Ecke‘.
Der insgesamt ca. 10.035 m² große Teilbereich 1 unterteilt sich in zwei Unterbereiche, die die bisher im Flächennutzungsplan dargestellte Sondergebietsfläche erweitern. Er liegt im Außenbereich außerhalb des Ortskerns. Im Norden wird er durch die bestehende Biogasanlage sowie einen landwirtschaftlichen Betrieb an der Landesstraße L 44 und im Westen, Osten und Süden durch landwirtschaftlich genutzte Flächen begrenzt.
Der Teilbereich 2 mit einer Größe von ca. 1.675 m² schließt östlich an eine gewerblich genutzte Fläche (Dorfstraße 8) an; nördlich befindet sich ein Reitplatz; südlich des Teilbereiches sind zwei größere Klärbecken vorhanden. Die Erschießung erfolgt über die Straße Ecke und die gewerbliche Fläche über vorhandene Privatwege.