Planungsdokumente: 2. Änderung vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7 "Erweiterung Biogasanlage Trömbek" Gemeinde Holtsee

Begründung

2 Ziel und Zweck der Planung

Zur Ordnung der städtebaulichen Entwicklung im Rahmen der baulichen und sonstigen Nutzung wird für das o.g. Plangebiet die 2. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 aufgestellt. Sie trifft innerhalb ihres räumlichen Geltungsbereiches rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Entwicklung entsprechend den kommunalen Zielsetzungen.

Die Dujos Holtsee GmbH & Co. KG plant, die bestehende Biogasanlage in Holtsee am Standort Trömbek an die sich ändernden gesetzlichen Rahmenbedingungen im EEG 2023 anzupassen. Ziel ist die langfristige Sicherung des Standortes und die flexible Erzeugung von Strom und Wärme aus Biogas. Neben der Stromproduktion ist die Versorgung des ganzen Dorfkerns Holtsee inklusive Neubaugebiet mit Fernwärme geplant. Dafür ist am Standort Trömbek der Umbau der Biogasanlage von Dauerbetrieb auf FLEX-Fahrweise und die Erhöhung und Änderung der Einsatzstoffe (insbesondere Rindergülle) und am Standort Dorfstraße 8 der Zubau eines BHKW inkl. Pufferspeicher vorgesehen.

Aus der FLEX-Fahrweise resultiert, dass am Standort Trömbek ein neuer Gasspeicher nötig wird, da die Biogasanlage kontinuierlich Gas erzeugt, Strom und Wärme aber zukünftig nicht mehr ganztägig, sondern nur ca. 4 h pro Tag produziert werden sollen. Der vorgesehene Gasspeicher wird bei einem Volumen von 29.000 m³ einen Durchmesser von 48 m und eine Höhe von 24 m aufweisen. Durch die Erhöhung der Einsatzstoffe werden mehr Gärreste anfallen, wofür ein Endlager (nach derzeitiger Planung ca. 6.400 m³) benötigt wird. Das Gärrestendlager wird ebenfalls am Standort Trömbek errichtet. Weiterhin ist die Erweiterung der Technikhalle (Unterstand Teleskoplader, Notheizung, Gaskühlung) am Standort der Biogasanlage vorgesehen.

Am Standort Dorfstraße 8 soll ein Satelliten-BHKW (2.500 kW) mit Trafo für den Ausbau der Wärmeversorgung für die Ortslage Holtsee installiert und ebenfalls 4 h pro Tag betrieben werden, um eine kostengünstige Versorgung der einheimischen Bevölkerung bzw. Gewerbetreibender mittels Nahwärmenetz zu ermöglichen.

Zudem sind dort eine Ad-Blue-Tankanlage zur Deckung des Eigenbedarfs von ca. 5.000 l pro Jahr und ein Pufferspeicher mit einer Kapazität von 2.000 m³ geplant. Der Pufferspeicher wird benötigt, um den Wärmebedarf kontinuierlich decken zu können.

Für das Vorhaben wurde die 2. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 der Gemeinde Holtsee beschlossen. Die 2. Änderung und Erweiterung um-fasst zwei Teilbereiche: den Standort Trömbek (Biogasanlage) und den Standort Dorfstraße 8 (BHKW). Am Standort Trömbek wird der Teilbereich 1 der 1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 überplant.

Die dauerhafte bauplanungsrechtliche Sicherung des Anlagenstandortes der vorhandenen Biogasanlage inkl. der genannten Erweiterungen sowie des Satelliten-BHKW inkl. Wärmepufferspeicher soll durch eine vorhabenbezogene Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 7 erfolgen.

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist somit die nachhaltige Weiterentwicklung des vorhandenen Anlagenstandortes, die Stärkung der Gemeinde Holtsee auf dem Bioenergiesektor, die Schaffung von zusätzlichen Einkommens- und Entwicklungsperspektiven für die örtliche Landwirtschaft sowie die standortverträgliche Einbindung des Sondergebietes 'Biogasanlage' in das Orts- und Landschaftsbild.

3 Planinhalt und festsetzungen

3.1 Art der Nutzung

Die beiden Teilgeltungsbereiche werden gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO als Sonstige Sondergebiete festgesetzt.

Innerhalb des Sondergebietes in Teilbereich 1 mit der Zweckbestimmung ‚Biogasanlage‘ sind ausschließlich bauliche Anlagen zulässig, die für die Errichtung und den Betrieb einer Biogasanlage funktionstechnisch erforderlich sind. Weiterhin sind Anlagen für die Erzeugung, Speicherung und Abgabe von Biomethan zulässig.

Im Teilbereich 2 mit der Zweckbestimmung ‚BHKW‘ sind Anlagen und Einrichtungen in Verbindung mit einem Nahwärmenetz zulässig. Hierzu zählen insbesondere Blockheizkraftwerke (BHKW), Trafos, Notheizungen und Wärmepufferspeicher.

Die Festsetzung erfolgt hierbei in Übereinstimmung mit der Planung des Vorhabenträgers und den o.g. städtebaulichen Zielen der Gemeinde Holtsee. So wird sichergestellt, dass die bestehende Biogasanlage baulich erweitert und langfristig in ihrem Bestand gesichert werden kann.

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