Planungsdokumente: 2. Änderung vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7 "Erweiterung Biogasanlage Trömbek" Gemeinde Holtsee

Begründung

3.4.1 Zufahrten und Anbindung

Die verkehrliche Erschließung der Biogasanlage (Teilbereich 1) ist vorhanden. Sie erfolgt weiterhin über die bestehende Zufahrt an die Straße Lehmkuhl im Westen sowie über eine bestehende direkte Zufahrt von der Landesstraße L 44 (Trömbek). Zusätzliche Anbindungen an die L44 sind nicht geplant.

Die Zufahrtsstraße im Nordosten von der Biogasanlage an die Straße Lehmkuhl wurde auf Grundlage einer Festsetzung im Rahmen der 1. Änderung des B-Planes Nr. 7 errichtet. Da die Straße in der Örtlichkeit jedoch einige Meter vom ursprünglich geplanten Verlauf in Richtung Norden abweicht, wird der Verlauf der Zufahrt über diese 2. Änderung angepasst.

Der Teilbereich 1 liegt außerhalb der Ortsdurchfahrt an der Landesstraße L 44. Die Anbaufreihaltezone von 20 m entlang der L44 wird nachrichtlich in die Planzeichnung übernommen.

Weitere direkte Zufahrten und Zugänge dürfen zur freien Strecke der Landesstraße 44 nicht angelegt werden.

Alle baulichen Veränderungen an der Landesstraße 44 sind mit dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV-SH), Rendsburg, abzustimmen. Außerdem dürfen für den Straßenbaulastträger der Landesstraße keine zusätzlichen Kosten entstehen.

Sofern beeinträchtigende Maßnahmen an der L44 anstehen, sind diese im Vorwege mit der Baustellenkoordinierung des LBV.SH abzustimmen. Die Überschneidung von Baumaßnahmen des LBV.SH mit den Bauarbeiten zur Erschließung des Bebauungsplans soll vermieden werden.

Der Teilbereich 2 wird über den angrenzenden Gewerbebetrieb und die hier vorhandene Zufahrt erschlossen. Die Zufahrt wird als private Erschließungsstraße festgesetzt.

3.4.2 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte

Die vorhandenen Geh-, Fahr- und Leitungsrecht werden aus der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 übernommen und weiterhin verbindlich festgesetzt. Zudem wird in Teilbereich 2 ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht auf der privaten Erschließungsstraße festgesetzt, um die öffentlich-rechtliche Erschließung des Sondergebietes ‚BHKW‘ zu sichern.

Die Geh-, Fahr- und Leitungsrechte (GF[A]) erfolgen zugunsten der Anlieger.

Die Leitungsrechte (LR[V]) erfolgen zugunsten der Versorgungsträger.

3.5 Ver- und Entsorgung

Die Ver- und Entsorgung ist für beide Teilbereiche vorhanden und wird bei Bedarf entsprechend ausgebaut:

Wasser

durch Versorgung aus dem Netz des Wasserbeschaffungsverbandes Dänischer Wohld.

Elektrizität und Gas

durch Anschluss an das Netz der Schleswig-Holstein Netz AG.

Abwasserbeseitigung

durch betriebseigene Kläranlagen. In Teilgeltungsbereich 2 fällt kein Schmutzwasser an.

Niederschlagswasserbeseitigung

Gem. des Berechnungsprogrammes A-RW 1 des LLUR wird im Rahmen des Planverfahrens durch ein Ingenieurbüro ein Niederschlagswasserbeseitigungskonzept erstellt und mit der unteren Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde abgestimmt. Die Ergebnisse der Untersuchung werden im Rahmen der Planung berücksichtigt.

Abfallbeseitigung

Die Müllbeseitigung erfolgt über die zentrale Müllabfuhr und ist durch Satzung über die Abfallbeseitigung im Kreis Nordfriesland geregelt.

Feuerschutz

Der Feuerschutz wird in der Gemeinde Holtsee durch die ortsansässige Freiwillige Feuerwehr gewährleistet. Bei der Löschwasserversorgung sind die Vorgaben des Arbeitsblattes W 405 des DVGW zu beachten. Die Entfernung von Löschwasserentnahmestellen zu Gebäuden darf maximal 150 m (wahre Schlauchlänge) betragen. Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes muss als Grundschutz eine den Vorgaben des Arbeitsblattes W 405 des DVGW entsprechende Löschwasserversorgung sichergestellt werden. Die Abstände von Hydranten auf Leitungen in Ortsnetzen, die auch der Löschwasserversorgung (Grundschutz) dienen, dürfen dabei 150 m nicht übersteigen. Für den ersten Löschangriff zur Brandbekämpfung und zur Rettung von Personen muss in einer Entfernung von maximal 75 m Lauflinie bis zum Zugang des Grundstücks von der öffentlichen Verkehrsfläche eine Entnahmestelle (Hydrant) vorhanden sein. Die Standorte der Hydranten sind mit Hinweisschildern für die Feuerwehr nach DIN 4066 zu kennzeichnen.

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