Planungsdokumente: 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. A2 der Gemeinde Ammersbek

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

7. Ver- und Entsorgung

Wasserversorgung

Die Versorgung mit Trinkwasser ist sichergestellt.

Löschwasserversorgung

Die Löschwasserversorgung erfordert 48 m³/h für einen Zeitraum von zwei Stunden im Umkreis von 300 m. Nach der Hydranten-Richtlinie sind Hydranten in Wohngebieten so zu errichten, dass der Abstand untereinander 120 m nicht überschreitet. Hierdurch wird sichergestellt, dass von der Feuerwehr die Hilfefrist (= Zeitraum bis zu Einsatzbereitschaft vor Ort) eingehalten werden kann.

Für die Löschwasserversorgung soll die Trinkwasserleitung genutzt werden.

Schmutzwasserbeseitigung

Das anfallende Schmutzwasser wird in die vorhandene Kanalisation der Gemeinde Ammersbek eingeleitet. Die Leitungen sind in ausreichender Dimension vorhanden, um die durch Nachverdichtung entstehende geringe Mehrbelastung aufzunehmen.

Regenwasserbeseitigung

Das anfallende Regenwasser wird in die vorhandene Kanalisation der Gemeinde Ammersbek eingeleitet. Die Leitungen sind in ausreichender Dimension vorhanden, um die durch Nachverdichtung entstehende geringe Mehrbelastung aufzunehmen.

Telekommunikationseinrichtungen - Telefon, Internet

Die Gemeinde Ammersbek ist an das Netz der Telekom angeschlossen.

Versorgung mit Elektroenergie

Die Versorgung mit Elektroenergie (Strom) ist sichergestellt.

Versorgung mit Gas

Die Versorgung mit Gas ist sichergestellt.

Müllentsorgung

Die ordnungsgemäße Abfallentsorgung wird durch die Abfallwirtschaft Südholstein durchgeführt. Die Mülltonnen sind auf den privaten Grundstücken unterzubringen und an den Tagen der Abholung an der Straße 'Ahornweg' bereitzustellen.

8. Denkmalschutz

Im Plangebiet bestehen keine oberirdischen Kulturdenkmale. Über ein Vorkommen von möglichen archäologischen Kulturdenkmalen liegen keine Informationen vor.

Wenn während der Erdarbeiten archäologische Kulturdenkmale entdeckt werden, ist die obere Denkmalschutzbehörde, d.h. das 'Archäologische Landesamt', unverzüglich zu benachrichtigen und die Fundstelle bis zum Eintreffen eines Vertreters der Fachbehörde zu sichern. Verantwortlich hierfür sind der Grundstückseigentümer und der Leiter der Arbeiten. Archäologische Kulturdenkmale sind nicht nur Funde, sondern auch dingliche Zeugnisse wie Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit.

9. Altlasten

Altablagerungen sind im Plangeltungsbereich nicht erfasst und voraussichtlich nicht vorhanden. Sollten dennoch relevante Altlasten entdeckt werden, sind mit den zuständigen Behörden die zu ergreifenden Maßnahmen abzustimmen und durchzuführen.