6.3.2. Überbaubare Grundstücksfläche
Es werden Baugrenzen festgesetzt. Für jeweils zwei Grundstücke wird je ein zusammen-hängendes Baufenster festgesetzt.
Begründung:
Durch die Vergrößerung der Baufenster in westlicher Richtung wird die Umsetzung des Ziels der Nachverdichtung ermöglicht. Im hinteren Grundstücksbereich wird durch das große Baufenster eine flexible Anordnung der Neubauten ermöglicht, während im vorderen Bereich an der Straße die bestehende Gebäudefront bestehen bleiben kann.