Planungsdokumente: 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. A2 der Gemeinde Ammersbek

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

6.3.2. Überbaubare Grundstücksfläche

Es werden Baugrenzen festgesetzt. Für jeweils zwei Grundstücke wird je ein zusammen-hängendes Baufenster festgesetzt.

Begründung:

Durch die Vergrößerung der Baufenster in westlicher Richtung wird die Umsetzung des Ziels der Nachverdichtung ermöglicht. Im hinteren Grundstücksbereich wird durch das große Baufenster eine flexible Anordnung der Neubauten ermöglicht, während im vorderen Bereich an der Straße die bestehende Gebäudefront bestehen bleiben kann.

6.4. Baugestalterische Festsetzungen - örtliche Bauvorschriften

6.4.1. Dachneigung

Es sind geneigte Dächer von 20° bis maximal 48° zulässig. Für Garagen, überdachte Stellplätze (Carports) und Nebenanlagen sind auch flacher geneigte Dächer (Dachneigung < 20 °) und Flachdächer zulässig.

Begründung:

Eine Dachneigung von 20° bis maximal 48° ermöglicht, im Dachgeschoss Wohnräume zu errichten. Damit wird die Ausnutzung der Gebäude erhöht. Bei einer zulässigen Gebäudehöhe von max. 8,50 m ist eine Dachneigung von 48° umsetzbar.