Planungsdokumente: 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. A2 der Gemeinde Ammersbek

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

6.4.2. Solar- und Photovoltaikanlagen

Zur Förderung des ökonomischen Umgangs mit Primärenergien sind Solar- und Photo-voltaikanlagen zulässig. Sie sind allerdings - aus Gründen der gegenseitigen Rücksicht-nahme - nur in Verbindung mit Dächern und Wandflächen oder als Bestandteil eines Winter-gartens oder eines Terrassendaches vorzusehen. Aufgeständerte und überkragende Anlagen sind unzulässig.

6.5. Verkehrserschließung, fließender und ruhender Verkehr

6.5.1. Erschließung, fließender Verkehr

Durch die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. A2 wird die bestehende Erschließungssituation nicht geändert. Die Grundstücke des Plangeltungsbereiches werden von der Straße 'Ahornweg' aus erschlossen.