6.2.3. Zahl der Vollgeschosse
Es wird ein Vollgeschoss festgesetzt.
Begründung:
Die Gebäudestruktur soll sich an die Häuser des bestehenden Wohngebietes anpassen. Dort bestehen ausschließlich Wohnhäuser, die sich in ein Erdgeschoss und ein Dachgeschoss gliedern. Die geplante Nachverdichtung soll sich in seiner Erscheinung in das bestehende Wohngebiet einfügen.