2.2.1. Die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt (Belang a))
a) Bestandsaufnahme
Im Rahmen des zugehörigen Bebauungsplanverfahrens wurde eine faunistische Bestandsaufnahme mit artenschutzfachlicher Prüfung (Karsten Lutz, Mai 2016) erarbeitet. Das Gutachten kommen zu folgenden Ergebnissen:
Tiere, Pflanzen
An der Poststraße stehen Einfamilienhäuser mit großen Gärten und linearer Gehölzeingrünung zur freien Landschaft. Angrenzend befindet sich ein Intensivacker. Im Nordwesten befindet sich eine von Gehölzen eingegrünte und mit einem Teich belegte Grünfläche. Im Südwesten steht eine naturnahe Gehölzanpflanzung (Wald) mit Sukzessionsbereichen und Röhrichten. Südlich hieran grenzt der Ausgleichsflächenpool Nr. 1 der Gemeinde.
Fledermaus-Sommerquartiere können in den großen Eichen am südöstlichen Waldrand vorhanden sein. Ein besonderes Potential von Quartieren in den umliegenden Gebäuden besteht ansonsten nicht. Dem gesamten Westrand des Plangebietes wird eine mittlere Bedeutung als Jagdgebiet für Fledermäuse zugewiesen. Ackerflächen sind für Amphibien ungeeignete Landlebensräume. Ein geringes Potential besteht in den Gehölzsäumen. Ein Gewässerlebensraum von größerer Bedeutung liegt nordwestlich angrenzend an das Plangebiet. Auf dem Grundstück an der Poststraße befindet sich zudem ein Gartenteich. Im Plangebiet finden heimische Brutvogelarten einen potentiellen Lebensraum. Von den während der faunistischen Bestandsuntersuchung festgestellten Arten brütet keine auf der Ackerfläche. Alle Arten brüten in den Säumen und umliegenden Gärten und nutzen den Acker nur zeitweilig zur Nahrungssuche.
Boden
Im Plangebiet dominieren gemäß der geologischen Karte Geschiebemergel aus überwiegend Lehm. Im Nordwesten ist Sand eingemischt. Im Südwesten ist zunehmend organischer Boden anzutreffen. Nach dem Landwirtschafts- und Umweltatlas Schleswig-Holstein bestehen für das Plangebiet keine besonderen Bodenfunktionen.
Das Plangebiet ist insbesondere im östlichen Bereich stark hangig. Das Gelände fällt hier in westliche Richtung um bis zu 8 m ab.
Wasser
Nordwestlich des Plangebietes liegt ein größerer Teich. Ein weiterer Gartenteich findet sich im Garten des Grundstückes Poststraße 26. Im Niederungsbereich ist zunehmend mit oberflächennahen Grundwasserständen zu rechen.
Luft, Klima
Das Klima im Gemeindegebiet ist ozeanisch geprägt. Hieraus resultieren feuchtkühle Sommer, milde Winter und relativ geringe Temperaturschwankungen. Nach dem Landschaftsplan besitzt das Plangebiet keine besondere klimatische Ausgleichsfunktion.
Landschaft
Das Plangebiet ist in südliche und östliche Bebauung von Gehölzstrukturen eingefasst. In nördliche und westliche Richtung befindet sich vorhandene Bebauung. Entsprechend ist das Plangebiet von außerhalb kaum einsehbar.
Biologische Vielfalt, Wirkungsgefüge
Aufgrund der angrenzenden hochwertigen Biotopstrukturen und umliegenden Schutzgebiete ist für das Plangebiet eine erhöhte biologische Vielfalt anzunehmen. Wechselbeziehungen bestehen zwischen den unterschiedlichen Biotopstrukturen, den Gehölz- und Freiflächen.
b) Prognose
Durch die Planung werden im Bereich der dargestellten Wohnbauflächen die bestehenden Freiflächen verkleinert und durch kleinstrukturierte Hausgartenflächen ersetzt. Der Boden wird hier in Teilen des Plangebietes versiegelt. Beeinträchtigungen im Geländerelief sind im Bereich der stark hangigen Plangebietsbereiche zu erwarten.
Die Übernahme der Walddarstellung entspricht den örtlichen Gegebenheiten. Änderungen ergeben sich hier nicht.
Bei Nichtdurchführung der Planung verbleibt es im Bereich der geplanten Wohnbau- und Grünflächen bei der bisherigen ackerbaulichen Nutzung und damit aufgrund dieser langjährigen Nutzung beim Ist-Zustand der abiotischen und biotischen Bedingungen.
c) Geplante Maßnahmen
Auf der Ebene des Flächennutzungsplanes werden keine Maßnahmen vorgesehen, dies bleibt dem nachfolgenden Bebauungsplanverfahren vorbehalten. Dort werden Aussagen zur Bepflanzung, zum Ausgleich und zur Vermeidung von potenziellen Eingriffen getroffen.
Rodung von Gehölzen dürfen gemäß § 39 (5) BNatSchG nur in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 29. Februar durchgeführt werden. Zur Minimierung des Eingriffs in das Landschaftsbild durch Bebauung werden Festsetzungen zur Gebäudehöhe und zum Erhalt des natürlichen Geländeniveaus erforderlich.
Der erforderliche Waldabstand wurde mit der unteren Forstbehörde abgestimmt und aufgrund der unterdurchschnittlichen Brandgefahr und der Standfestigkeit der Bäume aufgrund der standortgerechten Bestockung des Bestandes auf 25 m festgelegt.
d) Anderweitige Planungsmöglichkeiten
Die Gemeinde hat sich im Rahmen des im Jahr 2014 aufgestellten Siedlungsentwicklungskonzeptes intensiv mit Innenentwicklungspotenzialen, Nachverdichtungsmöglichkeiten und unterschiedlichen siedlungsnahen Freiräumen beschäftigt. Die Gemeinde hat die für eine Siedlungsentwicklung geeigneten Flächen überprüft und mit Grundeigentümern verhandelt und sich für die nunmehr überplante Fläche entschieden. Der überwiegende Teil der Fläche ist bereits in der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes als Wohnbaufläche ausgewiesen worden.
e) Bewertung
Der durch die Planung ermöglichte Eingriff in den Naturhaushalt wird als vertretbar angesehen. Das als Ackerland intensiv genutzte Plangebiet hat keine besondere Bedeutung für Natur- und Landschaft. Die Waldflächen werden gem. Landeswaldgesetzes in die Darstellungen des Flächennutzungsplanes übernommen. Es sind keine Eingriffe zu erwarten, die nicht durch geeignete Kompensationsmaßnahmen auszugleichen sind. Artenschutzfachliche Hindernisse bestehen nach gutachterlicher Aussage nicht.
f) Merkmale der technischen Verfahren
entfällt auf Ebene des Flächennutzungsplanes
g) Maßnahmen zur Überwachung
entfällt auf Ebene des Flächennutzungsplanes