7. Schutzgebiete
Natura 2000-Gebiete
Ca. 350 m östlich des Plangebietes sowie im Westen angrenzend an die Ortslage befindet sich das FFH-Gebiet DE 2328-391 Trittauer Mühlenbach und Drahtmühlengebiet. Die rd. 450 m entfernte Hahnheide ist im FFH-Gebiet DE 2328-354 und EU Vogelschutzgebiet „NSG Hahnheide“ ebenfalls europarechtlich geschützt.
Gemäß der Ergänzung vom 14.12.1999 zum Erlass Az.: X 33-5321.30 vom 02.06.1999 kann bei der Aufstellung von Bauleitplänen, durch die die Zulässigkeit von baulichen Anlagen vorbereitet oder festgesetzt werden soll, bei Festsetzungen zur Einhaltung von Mindestabständen baulicher Anlagen von mindestens 100 m zum Schutzgebiet davon ausgegangen werden, dass die Erhaltungsziele der Gebiete nicht erheblich beeinträchtigt werden.
Landschaftsschutz
An das Plangebiet grenzen Flächen, die dem Landschaftsschutz unterliegen. Diese Flächen werden durch die Planungsabsicht nicht berührt.
Biotopschutz
Die Flächen der Millerbekniederung sind als gesetzlich geschütztes Biotop SH1-2328059 in das Naturschutzbuch Schleswig-Holsteins eingetragen. Es wird als kleiner, ausgeprägter Talzug mit ungenutzten Niedermoorbeständen im Talgrund beschrieben. Vorherrschend sind artenarme Schwadenrieder (Wasserschwadenried) und Erlen-Weiden-Gebüsche. Talniederung sowie Niedermoorbereiche umfassen insgesamt einen Flächenumfang von 14.709m². Die genaue Abgrenzung der Biotopfläche wird derzeit mit den Fachbehörden abgestimmt und zur Ausfertigung des Flächennutzungsplans entsprechend dieser Abstimmungen angepasst.