Planungsdokumente: Flächennutzungsplan Barsbüttel 2025 - § 4 Abs. 2 BauGB

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.1 Grundgedanken der Planung

Die Gemeinde Barsbüttel umfasst vier Ortsteile, landwirtschaftliche Betriebe und einen großen Anteil an Landschaft. Das idyllische Barsbüttel ist jedoch ebenso stark von der Nähe zu Hamburg und von der Lage und Anbindung in der Metropolregion geprägt. Auch vor dem Hintergrund der Reurbanisierung sind der Vorortcharakter des Ortsteiles Barsbüttel und die dörflichen Strukturen der weiteren Ortsteile Willinghusen, Stemwarde und Stellau zu wahren. Dazu sind der Bestand und das jeweils typische Ortsbild, sprich die bauliche bzw. räumliche Gestaltung, in allen Ortsteilen nachhaltig zu schützen.

Der Planungszeitraum 2010 ? 2025 wird von einem leichten Anstieg der Barsbütteler Bevölkerungszahl geprägt sein. Zudem beschreiben die Prognosen eine Veränderung in der Bevölkerungsstruktur und andere gesellschaftliche Prozesse (siehe Kap. 4.2), die entgegen der rückläufigen Entwicklungen einen weiteren Flächenverbrauch begründen. Diese Prognosen bilden die Basis aller Planungen für den Flächennutzungsplan barsbüttel übermorgen.

Der FNP legt den Fokus deutlich auf die Innenentwicklung, sprich die Sicherung und Nachverdichtung des Bestandes. Die im baulichen Sinne ungenutzte Landschaft soll nachhaltig erhalten bleiben und der Siedlungsrand dazu sowohl baulich (von "Innen?), als auch natürlich (von "Außen?) geklärt werden. Entgegen der Ziele des FNPs 1977 ist ein Flächenwachstum in die Landschaft zu vermeiden und vielmehr eine Verzahnung durch Landschaftsfinger in das Siedlungsgebiet hinein zu fördern.

Der vorhandene Städtebau ist zu erneuern, zu sanieren und zu modernisieren, die Aussagetiefe des FNPs wird dem Handlungsbedarf jedoch kaum entsprechen können. Konkrete Handlungskonzepte sind daher in der verbindlichen Bauleitplanung oder anderen Ebenen kommunalen Handelns (Flächenmanagement etc., siehe Kap. 4.1.3) anzuschließen. Nachverdichtung und notwendige Neuausweisungen sind in erster Linie im bestehenden Siedlungsgebiet des Ortsteils Barsbüttel inklusive des Gewerbegebietes bzw. im sinnvollen räumlichen Abschluss zu lösen. Diese Entwicklungen sind möglichst im Einzugsgebiet der vorhandenen Busanbindungen sowie Zentren zu realisieren und die Kompaktheit des Ortsteiles zu stärken. Dazu sind die zentralen Funktionen räumlich zu verbinden oder sogar zu konzentrieren. Der Ortsteil, insbesondere auch das Gewerbegebiet, muss über moderate Entwicklungen seiner überörtlichen Verantwortung als Arbeitsort nachkommen. In den weiteren Ortsteilen ist der freizügige, kleinteilige Dorfcharakter zu erhalten.

Die Darstellung von exakt den Prognosen entsprechenden Flächenpotenzialen birgt die Gefahr der Kurzlebigkeit und Inflexibilität des FNPs barsbüttel übermorgen. Die Hinzunahme einer Realisierungs- und Wachstumsreserve soll eine gewisse Flexibilität des Planungsinstrumentes ermöglichen und über die Definition von Siedlungsgrenzen zugleich der internationalen Forderung nach der Eindämmung der Neuinanspruchnahme von Flächen (REFINA) nachkommen.

Die Nutzungsansprüche an den schützenswerten Landschaftsraum werden im Flächennutzungsplan und insbesondere im parallel aufgestellten Landschaftsplan geregelt. Dazu wird vor allem der landwirtschaftlichen Nutzung, der regenerativen Energiegewinnung, der Rohstoffgewinnung, der Erholungsfunktion und dem Umweltschutz gleichermaßen Rechnung getragen. Die Privilegierung dieser Nutzungen begründet jedoch die eingeschränkten Handlungsspielräume des FNPs. Die Landwirtschaft wird als wichtiges Element der Barsbüttler Wirtschaftsstruktur verstanden, die Ziele beziehen sich hier rein auf deren nachhaltige Entwicklung bzw. Qualifizierung. Die regenerative Energiegewinnung ist themenübergreifend, z.B. in Verbindung mit der Landwirtschaft, der Gewerbenutzung oder der Rekultivierung von Abbauflächen in die Gemeindeentwicklung der nächsten 15 Jahre zu integrieren. Zur Rohstoffgewinnung führt die Gemeinde ein Konzentrationsflächenverfahren mit dem Ziel durch, den Eingriff in die Landschaft und die damit verbundenen Immissionen und sonstigen Beeinträchtigungen zu regulieren (siehe Kap. 4.3.7). Der Qualifizierung der Landschaft, als Freizeit- und Erholungsraum sowie als Biotop, kommt im Vergleich zur Siedlungsentwicklung eine gleichwertige Bedeutung zu. Vor dem Hintergrund der weiträumigen Verlärmung fungiert ein Waldflächenkonzept als zumindest visuelle Abschottung der Autobahnen vom Landschaftsraum.

4.1.1 Kommunale Flächeninanspruchnahme

Die kommunale Flächeninanspruchnahme ist laut Fortschrittsbericht 2008 zur nationalen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung nicht allein mit der Nachfrage nach Siedlungsflächen aus Bevölkerung und Wirtschaft zu erklären. Die Kommunen selbst üben oft durch Angebotsplanungen Anreize auf die Bauland- und Immobiliennachfrage aus. Erhebliche Flächeninanspruchnahme ohne demographischen oder ökonomischen Nachfragedruck erklären die Verfasser mit stadtentwicklungspolitischen und fiskalischen Interessen der Gemeinden (steuerliche Einnahmeeffekte). Die Raumordnungspolitik ist daher nur eingeschränkt in der Lage, die Ziele der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie für die kommunale Ebene verbindlich zu formulieren und damit den derzeitigen Flächenverbrauch in Deutschland von ca. 100 ha/Tag bis 2020 auf 30 ha/Tag zu reduzieren Die Gemeinde Barsbüttel entschließt sich bewusst, mit der Neuaufstellung ihres FNP, diese Ziele anzusteuern. Die Bedarfsberechnung der verschiedenen Flächennutzungen (siehe Kap. 4.3) und die Festlegung maximaler Ausweisungskontingente, wie sie im LEP Schleswig-Holstein 2010 formuliert sind, erfolgt daher vor dem Hintergrund einer Umsetzung der Nationalen Strategie auf die kommunale Ebene. Für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans barsbüttel übermorgen (2010 - 2025) gilt es, Baulandausweisungen an plausible Begründungen zu deren Erforderlichkeit zu knüpfen.

Bei strikter Einhaltung der Zielzahl auf Bundesebene und der Annahme, dass sich alle Gebiete der BRD gleichstark entwickeln, ergäbe sich für die Gemeinde Barsbüttel eine Flächengröße von knapp 30 ha bis 2025. Die Verantwortung Barsbüttels als Wohn- und Arbeitsort gemäß dem zentrale-Orte-System sowie die hamburgnahe Lage in der Metropolregion (siehe Kap. 2.3) rechtfertigen eine "Überschreitung? der Zielzahl. Grundsätzlich wird die Gemeinde jedoch Augenmaß in der zukünftigen Flächeninanspruchnahme für barsbüttel übermorgen beweisen und bedarfsorientiert die verbindliche Bauleitplanung verfolgen.

4.1.2 Siedlungsgrenzen von barsbüttel übermorgen

Die Festlegung von Siedlungsgrenzen für die Ortsteile in der Gemeinde Barsbüttel soll die Grundidee (siehe Kap. 1.2.1) der langfristigen Planung der Siedlungskörper in der Gemeinde Barsbüttel fixieren. Es ist politischer und planerischer Wille, die Siedlungstätigkeit so kompakt wie möglich zu entwickeln und Innenentwicklungspotenziale auszuschöpfen ? und nur wenige Flächen außerhalb der bestehenden Ortsteile zu bebauen. Mit der Siedlungsgrenze erfolgt eine gemeindliche Beurteilung der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit von Bebauungsstrukturen für "barsbüttel übermorgen? (2010 ? 2025). Zudem unterstützt eine Siedlungsgrenze die Unterscheidung unorganischer Siedlungsstrukturen vom Bebauungszusammenhang eines Ortsteils (auch geschlossene und zusammengehörige Bebauung einer organischen Siedlungsstruktur).

Eine Darstellung im bestehenden FNP von 1977 als Wohnbau- oder Gewerbeflächen begründet keinen Anspruch auf Übernahme dieser Darstellung in den neuen FNP. Soweit keine Bebauungspläne vorhanden sind und keine städtebaulichen Gründe für eine bauliche Entwicklung im Außenbereich vorliegen, wird im FNP "barsbüttel übermorgen? von der Darstellung von Siedlungssplittern als Bauflächen abgesehen. Vorhandene Bebauung genießt Bestandsschutz im Rahmen der bereits erteilten Genehmigungen. Für die Siedlungssplitter außerhalb der dargestellten Bauflächen ist keine weitere Entwicklung gewollt. Der Bereich Nordöstlich von Willinghusen, in dem B-Pläne bestehen, wird im FNP gemäß B-Plan-Ausweisung und Abgrenzung als Baufläche dargestellt. Es ist ausdrücklicher Wille der Gemeinde, dass die Entwicklung auf das in den Bebauungsplänen geregelte Maß begrenzt bleiben soll.

Folgende Siedlungen werden als Splitter definiert:

Willinghusen, südlich Willinghusener Landstraße (K29)

Das etwa 50 Grundstücke umfassende Quartier ist im FNP 1977 als allgemeines Wohngebiet, das Umfeld als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Über den Bestandsschutz hinaus sollen im Planungszeitraum 2010-2025, ausgenommen privilegierte Vorhaben, keine Entwicklungen stattfinden. Daher wird im FNP barsbüttel übermorgen von einer Darstellung als Bauflächen abgesehen, es erfolgt eine Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft. Rechtsgültige Bebauungspläne bestehen nicht. In der Vergangenheit sind die Bautätigkeiten im Rahmen von Genehmigungsverfahren aufgrund der FNP-Darstellung erfolgt. Demzufolge können keine Schadenersatzforderungen gemäß § 42 BauGB gestellt werden.

Willinghusen, westlich Barsbütteler Landstraße

Das etwa 10 Wohngrundstücke und einen Landwirtschaftsbetrieb umfassende Quartier ist im FNP 1977 (größtenteils) als allgemeines Wohngebiet, das Umfeld als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Über den Bestandsschutz hinaus sollen im Planungszeitraum 2010-2025, ausgenommen von privilegierten Vorhaben, keine Entwicklungen stattfinden. Daher wird im FNP barsbüttel übermorgen von einer Darstellung als Bauflächen abgesehen, es erfolgt eine Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft. Rechtsgültige Bebauungspläne bestehen nicht. In der Vergangenheit sind die Bautätigkeiten im Rahmen von Genehmigungsverfahren aufgrund der FNP-Darstellung erfolgt. Demzufolge können keine Schadenersatzforderungen gemäß § 42 BauGB gestellt werden.

Willinghusen, südlich Stemwarder Landstraße

Das etwa 16 Grundstücke umfassende Quartier ist im FNP 1977 als Wohnbaufläche, das Umfeld als Gewerbegebiet und Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Über den Bestandsschutz und das in dem rechtsgültigen Bebauungsplan (Nr. 2.1 - 1. Änderung) geregelte Maß hinaus sollen im Planungszeitraum 2010-2025 keine Entwicklungen stattfinden. Daher wird im FNP barsbüttel übermorgen die Darstellung als Wohnbaufläche gemäß B-Plan übernommen. Mit diesem Vorgehen werden Schadenersatzforderungen gemäß § 42 BauGB vermieden.

Willinghusen, nördlich Stemwarder Landstraße

Das etwa 6 Grundstücke umfassende Quartier ist im FNP 1977 als Gewerbegebiet sowie ein weiteres Grundstück als Mischgebiet, das Umfeld als Wohnbaufläche und vor allem als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Über den Bestandsschutz und das in den rechtsgültigen Bebauungsplänen (Nr. 2.1, Nr. 2.1 - 1. Änderung und Nr. 2.10 - 3. Änderung) geregelte Maß hinaus sollen im Planungszeitraum 2010-2025 keine Entwicklungen stattfinden. Daher wird im FNP barsbüttel übermorgen die Darstellung als gewerbliche sowie gemischte Baufläche gemäß B-Plan übernommen. Mit diesem Vorgehen werden Schadenersatzforderungen gemäß § 42 BauGB vermieden.

Stemwarde, östlich Tangentenring (K80), nördlich und südlich Bahnhofstraße (K29)

Das etwa 7 Grundstücke umfassende Quartier ist im FNP 1977 als Mischgebiet, das Umfeld als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Über den Bestandsschutz hinaus sollen im Planungszeitraum 2010-2025, ausgenommen von privilegierten Vorhaben, keine Entwicklungen stattfinden. Daher wird im FNP barsbüttel übermorgen von einer Darstellung als Bauflächen abgesehen, es erfolgt eine Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft. Rechtsgültige Bebauungspläne bestehen nicht. In der Vergangenheit sind die Bautätigkeiten im Rahmen von Genehmigungsverfahren aufgrund der FNP-Darstellung erfolgt. Demnach können keine Schadenersatzforderungen gemäß § 42 BauGB gestellt werden.

Für jeden der vier Ortsteile werden die Siedlungsgrenzen auf Grundlage der in Abschnitt 2.3.4 (Orts- und Landschaftsbild) erläuterten Charakteristika und unter Einbezug unterschiedlicher Prognosedaten zu Entwicklungsperspektiven individuell festgelegt. Das Siedlungsgebiet 2025 umfasst die Siedlungskörper Barsbüttel Ortsteil (218 ha), Willinghusen (62 ha), Stemwarde (26 ha) und Stellau (39 ha) sowie das Gewerbegebiet Barsbüttel (148 ha) und damit insgesamt ca. 20 % (ca. 493 ha) des Gemeindegebietes (2.468 ha). Der Landschaft und der Landwirtschaft kommen, abgesehen von Verkehrsflächen und Kiesabbauflächen, demnach die restlichen ca. 80 % des Gemeindegebietes Barsbüttels zu.

In der nachfolgenden Karte sind die Siedlungsgrenzen dargestellt. Dieser Plan ist im Anhang X beigefügt.

Die zu Grunde liegenden Kriterien und Leitideen der Abgrenzung von Siedlung und Landschaft sind:

? Abgrenzung "besonderer Siedlungsraum? aus dem Regionalplan 1998

? geplante Siedlungsgrenzen nach Landschaftsplan 1998

? Bestandsgebäude im Siedlungszusammenhang und Abgrenzung durch verbindliche Bauleitplanung

? naturräumliche Zäsuren (Baumreihen, Knicks etc.)

? Verhinderung unorganischer Siedlungsentwicklung (Splittersiedlungen)

? Verkehrsachsen und Lärmimmissionen

? Landschaftsschutzgebiete und grenzübergreifende Freiraumverbünde (siehe auch Kap. 2.1.6)

? Bewahrung "grüner Finger? (Puffer) zur Verzahnung der Landschaft mit den Siedlungskörpern

? Planungen bzw. Potenzialflächen für die künftige bauliche Entwicklung (siehe auch Kap. 4.4)

? Einzugsgebiete von ÖPNV und Versorgung (siehe auch Kap. 2.1.6)

Ortsteil Barsbüttel

Die Siedlungsgrenze zur Hamburger Landesgrenze ist durch den Bebauungsbestand und rückwärtige Gartenflächen der Grundstücke gekennzeichnet. Vereinzelt ist eine Kleingartennutzung zwischen der Wohnbebauung an der Straße "Zum Dicken Busch? und der Landesgrenze zugelassen. Der bisher unbebaute Bereich zwischen Wohnbebauung und Landesgrenze soll als Grünzäsur erhalten bleiben. Im nördlichen Bereich des Ortsteiles Barsbüttel bilden die Straßen "Rähnbachsweg? und "Rähnwischredder? mit ihrem begleitenden Baumbestand eine natürliche Abgrenzung der Siedlungsentwicklung nach Norden. Die Hofstellen nördlich des Rähnwischredders genießen Bestandsschutz und werden als Teile der Landschaft aufgefasst. Die derzeit noch landwirtschaftlich genutzten Flächen zwischen Rähnwischredder und Birkenweg sollen auf Grund des vorhandenen Siedlungsdruckes und in Ermangelung besserer Alternativen (bspw. südlich Hauptstraße) zum Teil für Wohnbebauung genutzt, zum Teil als "Grünzäsuren im Siedlungskörper? beibehalten werden. Zwischen dem östlichen Rand der Bebauung des Ortsteiles Barsbüttel und dem daran anschließenden Gewerbegebiet bildet der Grünzug, der sich keilförmig in die bebauten Bereiche einfügt und sich südlich der "Willinghusener Landstraße? fortsetzt, ebenfalls eine natürliche Siedlungsgrenze. Die Grünflächen östlich und westlich des "Stellauer Weges? sind teilweise als Grünflächen und teilweise als Ausgleichs- und Ersatzflächen planungsrechtlich gesichert. Südlich des Ortsteiles Barsbüttel bedingen die von der BAB 1 und 24 sowie der Ortsumgehung Barsbüttel ausgehenden Lärmimmissionen die Grenzen für die zukünftige Siedlungsentwicklung nach Süden. Zwischen den Straßen "Am Bondenholz? und "Zum Ehrenhain? bildet die Straße "An der Barsbek? die Grenze der Siedlungsentwicklung. Hier soll im Bestand verdichtet werden. Eine Siedlungstätigkeit südlich der Straße "An der Barsbek? ist planerisch nicht gewollt, da hier hohe Lärmimmissionen vorhanden sind. Im Bereich zwischen der Bebauung südlich der "Hauptstraße? und den Straßen "Zum Ehrenhain? und "Steinbeker Weg? ist eine Ausweisung von zukünftigen Siedlungsflächen aus planerischer Sicht sinnvoll. Der Siedlungskörper soll kompakt weiterentwickelt werden, bestehende Haupterschließungsstraßen können genutzt werden. Die Nähe zu dem in der Entwicklung befindlichen neuen Nahversorgungszentrum in der Straße "Am AKKU? sowie die fußläufige Erreichbarkeit der Busstation "Soltausredder? sind Standortvorteile. Südlich werden die potenziellen Siedlungserweiterungsflächen ebenfalls durch Lärmimmissionen der BAB 1 und 24 sowie der Ortsumgehung Barsbüttel begrenzt.

Gewerbegebiet Barsbüttel

Das Gewerbegebiet Barsbüttel spitzt sich keilförmig von Norden nach Süden zu. Im Westen wird es durch Ausgleichs- und Ersatzflächen und einen Grünzug, im Norden durch das Landschaftsschutzgebiet und den grenzübergreifenden Freiraumverbund begrenzt. Östlich verläuft die BAB 1. Zur möglichen Erweiterung des Gewerbegebiets gen Norden und östlich der geplanten Anbindung an den Höltigbaum wurde ein Raumordnungsverfahren angestrengt, welches mit Verweis auf den in Zukunft zu überarbeitenden Regionalplan ruht. Eine Erweiterung ist daher nach derzeitigem Sachstand nicht geplant.

Ortsteil Willinghusen

In Willinghusen wird zur Deckung des Bedarfs Ortsansässiger eine potenzielle Siedlungserweiterungsfläche ausgewiesen. Diese befindet sich an der "Barsbütteler Straße? nördlich "Am Eichenhain? und gegenüber "Rüterberg?. Eine darüber hinaus gehende Ausweisung von neuen Wohngebieten in die Landschaft hinein ist planerisch nicht gewollt. Innerhalb des Ortsteiles Willinghusen kann vereinzelt nachverdichtet werden, ohne den dörflichen Charakter der Ortslage zu beeinträchtigen. Die Splittersiedlungen nördlich von Willinghusen an der "Barsbütteler Landstraße? sowie die zwischen "Mühlenhoops Redder? und "Stemwarder Landstraße? gelegenen Siedlungsteile genießen Bestandsschutz und werden nicht weiterentwickelt. Das Sondergebiet Forschung und Entwicklung am "Glinder Weg? östlich von Willinghusen ist aus planerischer Sicht nicht Teil des Siedlungskörpers und sollte ebenfalls möglichst keine Flächenausdehnung erfahren. Hier ist eine Umwandlung des Sondergebietes in eine gewerbliche Fläche anzustreben (höherwertiges GE).

Ortsteil Stemwarde

In Stemwarde wird, vorrangig zur Deckung des Eigenbedarfs Ortsansässiger, auf dem "Stüvenkamp? eine Potenzialfläche ausgewiesen. Eine darüber hinausgehende Ausweisung von neuen Wohngebieten in die Landschaft hinein ist planerisch nicht gewollt.

Ortsteil Stellau

In Stellau wird, vorrangig zur Deckung des Eigenbedarfs Ortsansässiger, eine Potenzialfläche westlich der Schulstraße ausgewiesen. Eine darüber hinausgehende Ausweisung von neuen Wohngebieten in die Landschaft hinein ist planerisch nicht gewollt.

4.1.3 Handlungsansätze und -felder für das Flächenkonzept 2010 ? 2025

Die Gemeinde Barsbüttel verfolgt mit dem in diesem Flächennutzungsplan aufgestellten Flächenkonzept (siehe Kap. 5) das Ziel eine zukunftsorientierte Entwicklung vorzubereiten sowie diese Ziele einer breiten Öffentlichkeit transparent und verständlich zu machen, um die Umsetzung der Ziele in den kommenden 15 Jahren zu gewährleisten. Die Gemeinde bindet ihre künftigen politischen Entscheidungen an die abgestimmten Ziele des Flächennutzungsplans und des Entwicklungskonzeptes. Die Öffentlichkeit ist über die Planungen informiert und trägt diese im Optimalfall mit. Dies ermöglicht der Gemeinde ein strukturiertes Vorgehen und eine strategische Entwicklung der Stärken und eine aktive Auseinandersetzung und Bewältigung der Schwächen der Gemeinde. Den Bürgern wird Verlässlichkeit der Politik und Verwaltung vermittelt, was mittelfristig das Vertrauen und die Zufriedenheit der Bürger erhöhen wird.

Das Flächennutzungsplanverfahren ist komplex und behandelt die Flächennutzung der Gemeinde auf abstrakter Ebene ohne direkte Auswirkungen für die Bürger. Dennoch werden durch den Flächennutzungsplan die Bebauungspläne vorbereitet und aus ihm entwickelt. Die Themen des Flächennutzungsplans sind zukunftsorientiert und richten sich nach aktuellen Erkenntnissen und Perspektiven für die Stadtentwicklung:

? Grundverständnis einer flächensparenden Entwicklung

? Förderung nachhaltiger Bauweisen (Dichte & Struktur) und regenerativer Energiegewinnung

? Reduktion negativer Einwirkungen auf den Menschen bei Weiterentwicklung der Wirtschaftskraft

? Aufwertung von schützenswerten Bereichen, insbesondere im Wohnumfeld