Die Festlegung von Siedlungsgrenzen für die Ortsteile in der
Gemeinde Barsbüttel soll die Grundidee (siehe Kap. 1.2.1) der langfristigen
Planung der Siedlungskörper in der Gemeinde Barsbüttel fixieren. Es ist
politischer und planerischer Wille, die Siedlungstätigkeit so kompakt wie
möglich zu entwickeln und Innenentwicklungspotenziale auszuschöpfen ? und nur
wenige Flächen außerhalb der bestehenden Ortsteile zu bebauen. Mit der
Siedlungsgrenze erfolgt eine gemeindliche Beurteilung der Geschlossenheit und
Zusammengehörigkeit von Bebauungsstrukturen für "barsbüttel übermorgen? (2010 ?
2025). Zudem unterstützt eine Siedlungsgrenze die Unterscheidung unorganischer
Siedlungsstrukturen vom Bebauungszusammenhang eines Ortsteils (auch
geschlossene und zusammengehörige Bebauung einer organischen
Siedlungsstruktur).
Eine Darstellung im bestehenden FNP von 1977 als Wohnbau-
oder Gewerbeflächen begründet keinen Anspruch auf Übernahme dieser Darstellung
in den neuen FNP. Soweit keine Bebauungspläne vorhanden sind und keine
städtebaulichen Gründe für eine bauliche Entwicklung im Außenbereich vorliegen,
wird im FNP "barsbüttel übermorgen? von der Darstellung von Siedlungssplittern
als Bauflächen abgesehen. Vorhandene Bebauung genießt Bestandsschutz im Rahmen
der bereits erteilten Genehmigungen. Für die Siedlungssplitter außerhalb der
dargestellten Bauflächen ist keine weitere Entwicklung gewollt. Der Bereich
Nordöstlich von Willinghusen, in dem B-Pläne bestehen, wird im FNP gemäß
B-Plan-Ausweisung und Abgrenzung als Baufläche dargestellt. Es ist
ausdrücklicher Wille der Gemeinde, dass die Entwicklung auf das in den
Bebauungsplänen geregelte Maß begrenzt bleiben soll.
Folgende Siedlungen werden als Splitter definiert:
Willinghusen, südlich Willinghusener Landstraße (K29)
Das etwa 50 Grundstücke umfassende Quartier ist im FNP 1977
als allgemeines Wohngebiet, das Umfeld als Fläche für die Landwirtschaft
dargestellt. Über den Bestandsschutz hinaus sollen im Planungszeitraum
2010-2025, ausgenommen privilegierte Vorhaben, keine Entwicklungen stattfinden.
Daher wird im FNP barsbüttel übermorgen von einer Darstellung als Bauflächen
abgesehen, es erfolgt eine Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft.
Rechtsgültige Bebauungspläne bestehen nicht. In der Vergangenheit sind die
Bautätigkeiten im Rahmen von Genehmigungsverfahren aufgrund der FNP-Darstellung
erfolgt. Demzufolge können keine Schadenersatzforderungen gemäß § 42 BauGB
gestellt werden.
Willinghusen, westlich Barsbütteler Landstraße
Das etwa 10 Wohngrundstücke und einen Landwirtschaftsbetrieb
umfassende Quartier ist im FNP 1977 (größtenteils) als allgemeines Wohngebiet,
das Umfeld als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Über den
Bestandsschutz hinaus sollen im Planungszeitraum 2010-2025, ausgenommen von
privilegierten Vorhaben, keine Entwicklungen stattfinden. Daher wird im FNP
barsbüttel übermorgen von einer Darstellung als Bauflächen abgesehen, es
erfolgt eine Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft. Rechtsgültige
Bebauungspläne bestehen nicht. In der Vergangenheit sind die Bautätigkeiten im
Rahmen von Genehmigungsverfahren aufgrund der FNP-Darstellung erfolgt.
Demzufolge können keine Schadenersatzforderungen gemäß § 42 BauGB gestellt
werden.
Willinghusen, südlich Stemwarder Landstraße
Das etwa 16 Grundstücke umfassende Quartier ist im FNP 1977
als Wohnbaufläche, das Umfeld als Gewerbegebiet und Fläche für die
Landwirtschaft dargestellt. Über den Bestandsschutz und das in dem
rechtsgültigen Bebauungsplan (Nr. 2.1 - 1. Änderung) geregelte Maß hinaus
sollen im Planungszeitraum 2010-2025 keine Entwicklungen stattfinden. Daher
wird im FNP barsbüttel übermorgen die Darstellung als Wohnbaufläche gemäß
B-Plan übernommen. Mit diesem Vorgehen werden Schadenersatzforderungen gemäß §
42 BauGB vermieden.
Willinghusen, nördlich Stemwarder Landstraße
Das etwa 6 Grundstücke umfassende Quartier ist im FNP 1977
als Gewerbegebiet sowie ein weiteres Grundstück als Mischgebiet, das Umfeld als
Wohnbaufläche und vor allem als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Über
den Bestandsschutz und das in den rechtsgültigen Bebauungsplänen (Nr. 2.1, Nr.
2.1 - 1. Änderung und Nr. 2.10 - 3. Änderung) geregelte Maß hinaus sollen im
Planungszeitraum 2010-2025 keine Entwicklungen stattfinden. Daher wird im FNP
barsbüttel übermorgen die Darstellung als gewerbliche sowie gemischte Baufläche
gemäß B-Plan übernommen. Mit diesem Vorgehen werden Schadenersatzforderungen
gemäß § 42 BauGB vermieden.
Stemwarde, östlich Tangentenring (K80), nördlich und südlich
Bahnhofstraße (K29)
Das etwa 7 Grundstücke umfassende Quartier ist im FNP 1977
als Mischgebiet, das Umfeld als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Über
den Bestandsschutz hinaus sollen im Planungszeitraum 2010-2025, ausgenommen von
privilegierten Vorhaben, keine Entwicklungen stattfinden. Daher wird im FNP
barsbüttel übermorgen von einer Darstellung als Bauflächen abgesehen, es
erfolgt eine Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft. Rechtsgültige
Bebauungspläne bestehen nicht. In der Vergangenheit sind die Bautätigkeiten im
Rahmen von Genehmigungsverfahren aufgrund der FNP-Darstellung erfolgt. Demnach
können keine Schadenersatzforderungen gemäß § 42 BauGB gestellt werden.
Für jeden der vier Ortsteile werden die Siedlungsgrenzen auf
Grundlage der in Abschnitt 2.3.4 (Orts- und Landschaftsbild) erläuterten
Charakteristika und unter Einbezug unterschiedlicher Prognosedaten zu
Entwicklungsperspektiven individuell festgelegt. Das Siedlungsgebiet 2025
umfasst die Siedlungskörper Barsbüttel Ortsteil (218 ha), Willinghusen (62 ha),
Stemwarde (26 ha) und Stellau (39 ha) sowie das Gewerbegebiet Barsbüttel (148
ha) und damit insgesamt ca. 20 % (ca. 493 ha) des Gemeindegebietes (2.468 ha).
Der Landschaft und der Landwirtschaft kommen, abgesehen von Verkehrsflächen und
Kiesabbauflächen, demnach die restlichen ca. 80 % des Gemeindegebietes
Barsbüttels zu.
In der nachfolgenden Karte sind die Siedlungsgrenzen
dargestellt. Dieser Plan ist im Anhang X beigefügt.
Die zu Grunde liegenden Kriterien und Leitideen der
Abgrenzung von Siedlung und Landschaft sind:
?
Abgrenzung "besonderer Siedlungsraum? aus dem Regionalplan 1998
?
geplante Siedlungsgrenzen nach Landschaftsplan 1998
?
Bestandsgebäude im Siedlungszusammenhang und Abgrenzung durch verbindliche
Bauleitplanung
?
naturräumliche Zäsuren (Baumreihen, Knicks etc.)
?
Verhinderung unorganischer Siedlungsentwicklung (Splittersiedlungen)
?
Verkehrsachsen und Lärmimmissionen
?
Landschaftsschutzgebiete und grenzübergreifende Freiraumverbünde (siehe auch
Kap. 2.1.6)
?
Bewahrung "grüner Finger? (Puffer) zur Verzahnung der Landschaft mit den
Siedlungskörpern
?
Planungen bzw. Potenzialflächen für die künftige bauliche Entwicklung (siehe
auch Kap. 4.4)
?
Einzugsgebiete von ÖPNV und Versorgung (siehe auch Kap. 2.1.6)
Ortsteil Barsbüttel
Die Siedlungsgrenze zur Hamburger Landesgrenze ist durch den
Bebauungsbestand und rückwärtige Gartenflächen der Grundstücke gekennzeichnet.
Vereinzelt ist eine Kleingartennutzung zwischen der Wohnbebauung an der Straße
"Zum Dicken Busch? und der Landesgrenze zugelassen. Der bisher unbebaute
Bereich zwischen Wohnbebauung und Landesgrenze soll als Grünzäsur erhalten
bleiben. Im nördlichen Bereich des Ortsteiles Barsbüttel bilden die Straßen
"Rähnbachsweg? und "Rähnwischredder? mit ihrem begleitenden Baumbestand eine
natürliche Abgrenzung der Siedlungsentwicklung nach Norden. Die Hofstellen
nördlich des Rähnwischredders genießen Bestandsschutz und werden als Teile der
Landschaft aufgefasst. Die derzeit noch landwirtschaftlich genutzten Flächen
zwischen Rähnwischredder und Birkenweg sollen auf Grund des vorhandenen
Siedlungsdruckes und in Ermangelung besserer Alternativen (bspw. südlich
Hauptstraße) zum Teil für Wohnbebauung genutzt, zum Teil als "Grünzäsuren im
Siedlungskörper? beibehalten werden. Zwischen dem östlichen Rand der Bebauung
des Ortsteiles Barsbüttel und dem daran anschließenden Gewerbegebiet bildet der
Grünzug, der sich keilförmig in die bebauten Bereiche einfügt und sich südlich
der "Willinghusener Landstraße? fortsetzt, ebenfalls eine natürliche
Siedlungsgrenze. Die Grünflächen östlich und westlich des "Stellauer Weges?
sind teilweise als Grünflächen und teilweise als Ausgleichs- und Ersatzflächen
planungsrechtlich gesichert. Südlich des Ortsteiles Barsbüttel bedingen die von
der BAB 1 und 24 sowie der Ortsumgehung Barsbüttel ausgehenden Lärmimmissionen
die Grenzen für die zukünftige Siedlungsentwicklung nach Süden. Zwischen den
Straßen "Am Bondenholz? und "Zum Ehrenhain? bildet die Straße "An der Barsbek?
die Grenze der Siedlungsentwicklung. Hier soll im Bestand verdichtet werden.
Eine Siedlungstätigkeit südlich der Straße "An der Barsbek? ist planerisch
nicht gewollt, da hier hohe Lärmimmissionen vorhanden sind. Im Bereich zwischen
der Bebauung südlich der "Hauptstraße? und den Straßen "Zum Ehrenhain? und
"Steinbeker Weg? ist eine Ausweisung von zukünftigen Siedlungsflächen aus
planerischer Sicht sinnvoll. Der Siedlungskörper soll kompakt weiterentwickelt
werden, bestehende Haupterschließungsstraßen können genutzt werden. Die Nähe zu
dem in der Entwicklung befindlichen neuen Nahversorgungszentrum in der Straße
"Am AKKU? sowie die fußläufige Erreichbarkeit der Busstation "Soltausredder?
sind Standortvorteile. Südlich werden die potenziellen
Siedlungserweiterungsflächen ebenfalls durch Lärmimmissionen der BAB 1 und 24
sowie der Ortsumgehung Barsbüttel begrenzt.
Gewerbegebiet Barsbüttel
Das Gewerbegebiet Barsbüttel spitzt sich keilförmig von
Norden nach Süden zu. Im Westen wird es durch Ausgleichs- und Ersatzflächen und
einen Grünzug, im Norden durch das Landschaftsschutzgebiet und den
grenzübergreifenden Freiraumverbund begrenzt. Östlich verläuft die BAB 1. Zur
möglichen Erweiterung des Gewerbegebiets gen Norden und östlich der geplanten
Anbindung an den Höltigbaum wurde ein Raumordnungsverfahren angestrengt,
welches mit Verweis auf den in Zukunft zu überarbeitenden Regionalplan ruht.
Eine Erweiterung ist daher nach derzeitigem Sachstand nicht geplant.
Ortsteil Willinghusen
In Willinghusen wird zur Deckung des Bedarfs Ortsansässiger
eine potenzielle Siedlungserweiterungsfläche ausgewiesen. Diese befindet sich
an der "Barsbütteler Straße? nördlich "Am Eichenhain? und gegenüber
"Rüterberg?. Eine darüber hinaus gehende Ausweisung von neuen Wohngebieten in
die Landschaft hinein ist planerisch nicht gewollt. Innerhalb des Ortsteiles
Willinghusen kann vereinzelt nachverdichtet werden, ohne den dörflichen Charakter
der Ortslage zu beeinträchtigen. Die Splittersiedlungen nördlich von
Willinghusen an der "Barsbütteler Landstraße? sowie die zwischen "Mühlenhoops
Redder? und "Stemwarder Landstraße? gelegenen Siedlungsteile genießen
Bestandsschutz und werden nicht weiterentwickelt. Das Sondergebiet Forschung
und Entwicklung am "Glinder Weg? östlich von Willinghusen ist aus planerischer
Sicht nicht Teil des Siedlungskörpers und sollte ebenfalls möglichst keine
Flächenausdehnung erfahren. Hier ist eine Umwandlung des Sondergebietes in eine
gewerbliche Fläche anzustreben (höherwertiges GE).
Ortsteil Stemwarde
In Stemwarde wird, vorrangig zur Deckung des Eigenbedarfs
Ortsansässiger, auf dem "Stüvenkamp? eine Potenzialfläche ausgewiesen. Eine
darüber hinausgehende Ausweisung von neuen Wohngebieten in die Landschaft
hinein ist planerisch nicht gewollt.
Ortsteil Stellau
In Stellau wird, vorrangig zur Deckung des Eigenbedarfs
Ortsansässiger, eine Potenzialfläche westlich der Schulstraße ausgewiesen. Eine
darüber hinausgehende Ausweisung von neuen Wohngebieten in die Landschaft
hinein ist planerisch nicht gewollt.
4.1.3 Handlungsansätze und -felder für das Flächenkonzept
2010 ? 2025
Die Gemeinde Barsbüttel verfolgt mit dem in diesem
Flächennutzungsplan aufgestellten Flächenkonzept (siehe Kap. 5) das Ziel eine
zukunftsorientierte Entwicklung vorzubereiten sowie diese Ziele einer breiten
Öffentlichkeit transparent und verständlich zu machen, um die Umsetzung der
Ziele in den kommenden 15 Jahren zu gewährleisten. Die Gemeinde bindet ihre
künftigen politischen Entscheidungen an die abgestimmten Ziele des
Flächennutzungsplans und des Entwicklungskonzeptes. Die Öffentlichkeit ist über
die Planungen informiert und trägt diese im Optimalfall mit. Dies ermöglicht
der Gemeinde ein strukturiertes Vorgehen und eine strategische Entwicklung der
Stärken und eine aktive Auseinandersetzung und Bewältigung der Schwächen der
Gemeinde. Den Bürgern wird Verlässlichkeit der Politik und Verwaltung
vermittelt, was mittelfristig das Vertrauen und die Zufriedenheit der Bürger
erhöhen wird.
Das Flächennutzungsplanverfahren ist komplex und behandelt
die Flächennutzung der Gemeinde auf abstrakter Ebene ohne direkte Auswirkungen
für die Bürger. Dennoch werden durch den Flächennutzungsplan die Bebauungspläne
vorbereitet und aus ihm entwickelt. Die Themen des Flächennutzungsplans sind
zukunftsorientiert und richten sich nach aktuellen Erkenntnissen und
Perspektiven für die Stadtentwicklung:
?
Grundverständnis einer flächensparenden Entwicklung
?
Förderung nachhaltiger Bauweisen (Dichte & Struktur) und regenerativer
Energiegewinnung
?
Reduktion negativer Einwirkungen auf den Menschen bei Weiterentwicklung der
Wirtschaftskraft
?
Aufwertung von schützenswerten Bereichen, insbesondere im Wohnumfeld