Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 118 - Erweiterung Gewerbegebiet Haidland -der Stadt Reinbek

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Inhaltsverzeichnis

Begründung inklusive Umweltbericht - Stand: 04.11.2025

6.11.1. Wasserschutzgebiet

Das Plangebiet befindet sich in großen Teilen innerhalb der weiteren Schutzzone des Wasserwerks Glinde (Wasserschutzgebiet Zone III). Hierauf wird im Bebauungsplan hingewiesen. Ausgenommen sind das südliche Grundstück des Gewerbegebiets, das künftig durch den Recyclinghof der AWSH genutzt wird, sowie der südliche Teil des Sondergebiets „Photovoltaik“. Für die weitere Schutzzone III gilt die Wasserschutzgebietsverordnung Glinde vom 30.07.1985. Gewerbegebiete sind innerhalb der Schutzzone III grundsätzlich zulässig. Es gelten Bestimmungen, die insbesondere den Umgang mit Schmutzwasser sowie die Beseitigung wassergefährdender Stoffe regeln. Die Einhaltung dieser Bestimmungen ist im Rahmen der Genehmigungsplanung der einzelnen Betriebe zu erbringen.

6.11.2. Gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile (Knicks)

Bei Knicks handelt es sich um gesetzlich geschützte Bestandteile gemäß § 30 Bundesnaturschutzgesetz und § 21 Landesnaturschutzgesetz Schleswig-Holstein. Innerhalb des Plangebiets werden mehrerer Knickstrukturen erhalten.

6.11.3. Anbauverbotszone

Innerhalb der Anbauverbotszone gemäß § 29 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz Schleswig-Holstein ist die Errichtung von Hochbauten jeder Art unzulässig. Die Kreisstraße Sachsenwaldstraße (K26) verläuft südlich außerhalb des Plangebiets. Die Anbauverbotszone umfasst einen Korridor von 15 m gemessen vom äußeren Rand der befestigten, für den Kraftfahrzeugverkehr bestimmten Fahrbahn. Zwischen Fahrbahnkante und den überbaubaren Flächen des Bebauungsplans befinden sich ein Abstandsstreifen, ein Fuß- und Radweg sowie die vorhandenen straßenbegleitenden Knicks. Innerhalb des Plangebiets sind zudem Grünflächen entlang der südlichen Plangebietsgrenze ausgewiesen. Die Anbauverbotszone im Bebauungsplan wird dadurch auf der sicheren Seite eingehalten. Es befinden sich keine Baugebiete innerhalb der Anbauverbotszone.