Die Planfläche wird im Westen als Spielplatz mit einer regelmäßig gemähten Rasenfläche genutzt. Der östliche Teil des Planbereichs dient als Pferdekoppel. Der Planbereich ist aufgrund seiner Nutzungen als eingeschränkter Lebensraum für Pflanzen und Tiere zu betrachten.
Stärkere Bäume finden sich als Überhälter auf dem Knick, der an der südlichen Planbereichsgrenze verläuft. Es handelt sich dabei um drei Hainbuchen mit jeweils ca. 30 cm Stammdurchmesser, mehrere abgängige Eschen mit ca. 20 bis 40 cm Stammdurchmesser, zwei Berg-Ahorne mit ca. 40 cm bzw. 45 cm Stammdurchmesser, eine weitere ca. 40 cm mächtige Esche sowie eine Vogelkirsche, die einen Stammdurchmesser von ca. 60 cm misst. Die Überhälter werden auf dem Knick bzw. auf dem rechtlich entwidmeten Knick erhalten.
Im Mittelpunkt der artenschutzrechtlichen Betrachtung steht die Prüfung, inwiefern bei der Umsetzung der Planung Beeinträchtigungen von streng geschützten Tier- und Pflanzenarten sowie von heimischen Brutvögeln zu erwarten sind.
Neben den Regelungen des BNatSchG ist der aktuelle Leitfaden zur Beachtung des Artenschutzrechts bei der Planfeststellung vom 25. Februar 2009 (Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV Schleswig-Holstein, Neufassung 2016) maßgeblich. Demnach umfasst der Prüfrahmen der artenschutzfachlichen Betrachtung die europäisch streng geschützten Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie (FFH-RL) sowie alle europäischen Vogelarten.
Methodik: Das für die artenschutzrechtliche Konfliktanalyse einzustellende Artenspektrum ergibt sich aus den Ergebnissen einer Begehung im September 2019. Darüber hinaus wurden die Inhalte der LANIS-Daten des LLUR (Stand Mai 2021) für das Vorkommen streng geschützter Tier- und Pflanzenarten abgefragt. Für den Planbereich und die angrenzenden Flächen liegen keine Hinweise vor.
Horste von Greifvögeln oder Nester von Krähen sind in den Gehölzen und auf dem Knick nicht festgestellt worden, sodass eine direkte Beeinträchtigung von Greifvögeln und anderen Nutzern dieser Nester, wie z.B. der Waldohreule, ausgeschlossen werden kann. Im Zuge der Begehung wurden die Bäume einer visuellen Prüfung unterzogen, um so Aussagen über Höhlenbrüter treffen zu können. Darüber hinaus können Baumhöhlen Quartierhabitate für einige Fledermausarten darstellen.
Nach § 44 BNatSchG sind nur die im Anhang IV FFH-Richtlinie aufgeführten Arten sowie sämtliche europäischen Vogelarten innerhalb einer artenschutzrechtlichen Prüfung relevant. Eine Betroffenheit nicht ersetzbarer Lebensräume weiterer streng geschützter Arten ist aufgrund der vorgefundenen Flächenausprägung auszuschließen. Eine weiterführende Betrachtung entfällt damit.
Die strukturelle ökologische Ausstattung des Plangebietes kann aufgrund der intensiven Nutzung als Spielplatz bzw. Pferdekoppel, der angrenzenden Straße und der umliegenden Wohngrundstücke als unterdurchschnittlich bewertet werden. Das Gebiet ist deutlich durch den menschlichen Einfluss geprägt. Als potentielle Lebensräume sind der Knick mit seinen Überhältern und die Gehölze am Übergang zur Pferdekoppel zu nennen.
Säuger
Bei der Begehung des Geltungsbereiches der vorgesehen Planung wurden keine Bäume mit Stammausrissen, Rindenablösungen oder Spechthöhlen festgestellt, die geeignete Teillebensräume für Fledermäuse bieten. Weiterhin bleiben die Bäume auf dem Knick und auf dem entwidmeten Knick bestehen. Für streng geschützte Fledermäuse ist daher das Eintreten von Verbotstatbeständen nach § 44 Abs. 1 BNatSchG durch das geplante Vorhaben auszuschließen.
Ein Vorkommen sonstiger streng geschützter Säugetierarten (z.B. Haselmaus, Birkenmaus, Wolf oder Fischotter) kann aufgrund der fehlenden Lebensräume und der bekannten Verbreitungssituation ausgeschlossen werden (BfN 2019, LLUR 2018). Eine artenschutzrechtliche Betroffenheit liegt damit nicht vor.
Vögel
Eine eingriffsbedingte Betroffenheit von Rastvögeln ist aufgrund der intensiven Nutzung und den kleinflächigen Strukturen des Planbereichs auszuschließen. Weiterhin ist eine artenschutzrechtlich Wert gebende Nutzung des Vorhabengebiets durch Nahrungsgäste auszuschließen. Eine existenzielle Bedeutung dieser Fläche für im Umfeld brütende Vogelarten ist nicht gegeben.
Brutvögel
Aufgrund der vorgefundenen Habitatausprägung des Plangebietes kann unter Einbeziehung der aktuellen Bestands- und Verbreitungssituation ein Brutvorkommen für die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Vogelarten angenommen werden. Maßgeblich ist dabei die aktuelle Avifauna Schleswig-Holsteins (BERNDT et al. 2003). In diese Potenzialbeschreibung ist das Fehlen von größeren Nestern auf den vorhandenen Bäumen einbezogen, sodass Arten wie Mäusebussard und Waldohreule ausgeschlossen werden konnten.
Potenzielle Vorkommen von Brutvögeln im Planungsraum sowie Angaben zu den ökologischen Gilden (G = Gehölzbrüter, GB = Bindung an ältere Bäume, O = Offenlandarten, OG = halboffene Standorte). Weiterhin Angaben zur Gefährdung nach der Rote Liste Schleswig-Holstein (KNIEF et al. 2010) sowie der RL der Bundesrepublik (2016), (1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, R = extrem selten, V = Arten der Vorwarnliste, + = nicht gefährdet) und zum Schutzstatus nach EU- oder Bundesartenschutzverordnung (s = streng geschützt, b = besonders geschützt, Anh. 1 = Anhang I der Vogelschutzrichtlinie).
Artname (dt) Artname (lat) | Gilde | RL SH | RL BRD | Schutz-status |
Amsel Turdus merula | G | + | + | b |
Bachstelze Motacilla alba | O | + | + | b |
Baumpieper Anthus trivialis | OG | + | 3 | b |
Blaumeise Parus caeruleus | GB | + | + | b |
Buchfink Fringilla coelebs | G | + | + | b |
Buntspecht Dendrocopos major | GB | + | + | b |
Dompfaff (Gimpel) Pyrrhula pyrrhula | G | + | + | b |
Dorngrasmücke Sylvia communis | OG | + | + | b |
Eichelhäher Garrulus glandarius | GB | + | + | b |
Elster Pica pica | GB | + | + | b |
Fasan Phasianus colchicus | O | + | + | b |
Feldschwirl Locustella naevia | OG | + | 3 | b |
Feldsperling Passer montanus | GB | + | V | b |
Fitis Phylloscopus trochilus | G | + | + | b |
Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla | GB | + | + | b |
Gartengrasmücke Sylvia borin | G | + | + | b |
Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus | GB | + | V | b |
Goldammer Emberiza citrinella | OG | + | V | b |
Grauschnäpper Muscicapa striata | G | + | V | b |
Grünfink Carduelis chloris | G | + | + | b |
Hänfling Carduelis cannabina | OG | + | 3 | b |
Haussperling Passer domesicus | OG | + | V | b |
Heckenbraunelle Prunella modularis | G | + | + | b |
Klappergrasmücke Sylvia curruca | G | + | + | b |
Kleiber Sitta europaea | GB | + | + | b |
Kohlmeise Parus major | GB | + | + | b |
Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla | G | + | + | b |
Rabenkrähe Corvus corone | GB | + | + | b |
Ringeltaube Columba palumbus | GB | + | + | b |
Rotkehlchen Erithacus rubecula | G | + | + | b |
Singdrossel Turdus philomelos | G | + | + | b |
Sommergoldhähnchen Regulus ignicapillus | G | + | + | b |
Star Sturnus vulgaris | GB | + | 3 | b |
Stieglitz Carduelis carduelis | OG | + | + | b |
Türkentaube Streptopelia decaocto | GB | + | + | b |
Zaunkönig Troglodytes troglodytes | G | + | + | b |
Zilpzalp Phylloscopus collybita | G | + | + | b |
Diese umfangreiche Auflistung umfasst überwiegend Arten, die in Schleswig-Holstein nicht zu den gefährdeten Arten zählen. Bundesweit gelten Feld- und Haussperling, Gartenrotschwanz, Goldammer sowie Grauschnäpper als Arten der Vorwarnliste. Als „gefährdet“ sind in der Roten Liste für die gesamte Bundesrepublik Baumpieper, Feldschwirl, Hänfling und Star eingestuft. Generell stellt das Artengefüge im Geltungsbereich jedoch sogenannte „Allerweltsarten“ dar, die in der Kulturlandschaft und am Rand von Siedlungsgebieten regelmäßig anzutreffen sind und eine hohe Bestandsdichte zeigen. Aufgrund der strukturellen Ausstattung des Planbereiches wird die tatsächliche Artenvielfalt weitaus geringer ausfallen und aus relativ wenigen Individuen bestehen.
Der Großteil der aufgeführten Arten ist von Gehölzbeständen abhängig (Gebüsch- oder Baumbrüter wie Amsel, Mönchsgrasmücke oder Ringeltaube). Auch für die Bodenbrüter (z.B. Rotkehlchen, Fitis oder Zilpzalp) sind Knicks und Gehölzflächen wichtige Teillebensräume. Offene Flächen im Übergang zur Landschaft sind potentielle Lebensräume für den Fasan und den Baumpieper.
Die Planung sieht den Erhalt des Knicks bzw. der Gehölzstruktur des entwidmeten Knicks im Planbereich vor. Hierdurch werden die dort potentiell vorhandenen Brutlebensräume erhalten. Durch das Heranrücken der Bebauung an die Gehölze werden die potentiellen Bruthabitate im Zeitraum der Bautätigkeit leicht beeinträchtigt (Scheuchwirkungen). Diese stehen aber nach Beendigung der Bautätigkeiten wieder zur Verfügung. Im Nahbereich sind mit außerhalb gelegenen Knicks und dem umliegenden Siedlungsgrün genügend Ausweichlebensräume vorhanden.
Aufgrund der intensiven Nutzung der Fläche durch den Menschen wird sich das Artenspektrum der Brutvögel in dem Knick nicht wesentlich verändern. Mit dem neu entstehenden Siedlungsgrün (Gärten) und neu zu errichtenden Gebäuden werden zudem neue Lebensräume für heimische Brutvögel geschaffen.
Die Gehölze am Übergang des Spielplatzes zur Pferdekoppel können nicht erhalten werden. Die Rodung dieser Gehölze ist zur Vermeidung von Beeinträchtigungen von Brutvögeln zwischen dem 01. Dezember und Ende Februar durchzuführen. Bei Berücksichtigung dieser Bauzeitenregelung sind Auswirkungen auf Brutvögel und das Eintreten von Zugriffsverboten gemäß § 44 BNatSchG auszuschließen.
Zwischen dem Spielplatz und dem neuen Wohngebiet wird eine dreireihige Gehölzpflanzung mit heimischen, standortgerechten Gehölzen vorgenommen. Diese wird neue Nahrungs- und Bruthabitate für heimische Brutvögel bieten.
Sonstige streng geschützte Arten
Die Ausstattung des Planbereichs mit Lebensräumen lässt ein Vorkommen sonstiger streng geschützter Arten nicht erwarten. Für den Nachtkerzenschwärmer fehlen die notwendigen Futterpflanzen (Nachtkerze, Weidenröschen, Blutweiderich), sodass Vorkommen auszuschließen sind.
Totholz bewohnende Käferarten (Eremit, Heldbock) sind auf abgestorbene Gehölze als Lebensraum angewiesen. Die Bäume des Planbereichs weisen kein Totholz (Faul- und Moderstellen) auf, sodass ein Vorkommen dieser Arten dort ebenfalls ausgeschlossen werden kann.
Streng geschützte Reptilien finden im Planbereich keinen charakteristischen Lebensraum. Das Vorkommen streng geschützter Amphibien, Libellenarten, Fische und Weichtiere ist aufgrund fehlender geeigneter Gewässer auch auszuschließen.
Pflanzen
Streng geschützte Pflanzenarten (Firnisglänzendes Sichelmoos, Schierlings-Wasserfenchel, Kriechender Scheiberich, Froschkraut) sind im Planbereich nicht zu erwarten. Die betroffenen Standorte dieser Pflanzen sind in Schleswig-Holstein gut bekannt und liegen außerhalb des Plan- und Auswirkungsbereichs. Innerhalb des Planbereichs wurden keine streng geschützten Arten oder Arten der Roten Liste festgestellt.
Fazit
Der Knick und die Gehölzstruktur des entwidmeten Knicks werden als potentieller Lebensraum für Vögel der sog. „Allerweltsarten“ entlang der südlichen Planbereichsgrenze erhalten. Das Eintreten von Verbotstatbeständen gemäß § 44 BNatSchG kann bei Berücksichtigung der Bauzeitenregelung (01. Oktober bis Ende Februar) für die Rodung der Gehölze am Übergang des Spielplatzes zur Pferdekoppel ausgeschlossen werden. Mit der Pflanzung heimischer Gehölze zwischen dem Spielplatz und dem neuen Wohngebiet werden neue Lebensräume entstehen.