Planungsdokumente: 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 25 im Ortsteil Havighorst der Gemeinde Oststeinbek

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.3 Räumlicher Geltungsbereich

Das Plangebiet befindet sich im westlichen Bereich des besiedelten Ortsteils Havighorst der Gemeinde Oststeinbek. Konkret handelt es sich um das Gebiet westlich der 'Dorfstraße', nördlich der Bebauung 'Dorfstraße 20', östlich landwirtschaftlich genutzter Flächen und südlich der Bebauung 'Dorfstraße 24'. Insgesamt weist das Plangebiet eine Größe von ca. 10.087 m² auf.

1.4 Angaben zum Bestand

Das Plangebiet wird von einer Grünlandfläche eingenommen. Im Nordosten und im Nordwesten wird die Fläche von Knicks begrenzt. Die Knicks sind gem. § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG geschützt.

Das Plangebiet ist in Richtung Norden von gewerblicher Nutzung umgeben. Westlich schließen landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Südlich befindet sich ein landwirtschaftlicher Betrieb. Östlich des Plangebietes befindet sich der jetzige Feuerwehr- und Bauhofstandort sowie die Festwiese Havighorst.

Der nordwestliche Bereich des Plangebietes ist nicht mit einem Bebauungsplan überplant. Gegenwärtig gilt ansonsten für das Plangebiet die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 25. Diese weist das Plangebiet als 'Fläche für die Landwirtschaft' (L) aus.

Ausschnitt aus dem BPL 25, 1. Änd. u. Erg.

2. Anlass und Ziele der Planung