Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 40 der Gemeinde Oststeinbek

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.11.4 Pflanzanweisung

  • Baumpflanzungen

Zur Durchgrünung des Plangebietes sowie als Ausgleich für die Beseitigung von Einzelbäumen ist festgesetzt, dass innerhalb des Plangebietes zusätzlich zu den zu erhaltenen Pflanzflächen und Einzelbäumen, soweit noch nicht vorhanden, mindestens 30 einheimische und standortgerechte Laub- oder Obstbäume in der der Baufertigstellung folgenden Pflanzperiode anzupflanzen, dauerhaft zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen sind.

  • Baumarten (Empfehlung):
  • Acer campestre 'Elsrijk' - Feld-Ahorn
  • Malus silvestris - Apfelbaum
  • Pyrus pyraster - Birnbaum
  • Prunus avium - Vogel-Kirsche
  • Sorbus aucuparia - Eberesche
  • Carpinus betulus 'Fastigiata' - Hainbuche
  • Sorbus intermedia 'Brouwers' - Schwedische Mehlbeere
  • Für die Laubbäume ist folgende Pflanzqualität zu wählen:
  • - Hochstamm, dreimal verpflanzt (3xv), mit Drahtballen (mD),
  • mind. 14 - 16 cm Stammumfang.
  • Es wird empfohlen, die Bäume gegen Wildverbiss zu schützen.

5.12 Zusammenfassung des Umweltberichtes

Es ist geplant, eine Schule neu zu errichten. Aus diesem Grund wird mit dem Bebauungsplan Nr. 40 eine 'Fläche für den Gemeinbedarf' mit der Zweckbestimmung 'Grundschule, Kinderbetreuung und andere soziale Infrastruktur' ausgewiesen. Mit dem Bebauungsplan werden umfangreiche Flächenversiegelungen vorbereitet. Um die Planung zu realisieren, ist die Beseitigung eines ca. 1,03 ha großen Waldabschnittes erforderlich, dessen Umwandlung die untere Forstbehörde bereits in Aussicht gestellt hat. Die Waldumwandlung ist im Verhältnis 1 : 1,5 auszugleichen. Außerdem wird durch den Ausbau der nördlichen Verkehrsfläche eine Entwidmung des sich dort befindlichen kleinen Knickabschnittes erforderlich. Der Knickabschnitt ist im Verhältnis 1 : 1 auszugleichen. Für die anfallenden Flächenversiegelungen ist ein Ausgleich im Verhältnis 1 : 0,5 notwendig. Aufgrund der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch die Beseitigung des Waldabschnittes und der Beseitigung von weiteren Einzelbäumen, ist das Plangebiet durch umfangreiche Baumpflanzungen zu durchgrünen. Aufgrund eines Altlastenverdachtes im Bereich der Tennisplätze und der Sukzessionsfläche wurde eine Untersuchung des Bodens durchgeführt. Die dort aufgeführten Handlungsempfehlungen sind zu beachten. Die Erdarbeiten sind zudem im Rahmen eines Bodenmanagements durch einen Fachplaner zu betreuen.

Sollte bei den Erdarbeiten auf die belastete Schlackeschicht getroffen werden, sind die betroffenen Böden in diesen Bereichen fachgerecht auszubauen und zu entsorgen. Die Mitarbeiter der ausführenden Erdbaufirma werden auf einen sachgemäßen Umgang mit dem Material im Rahmen eines geeigneten Arbeits- und Sicherheitsplans gemäß TRGS 524 hingewiesen.

Der Ausbau der nördlichen Verkehrsfläche ist durch einen Fachmann zu begleiten (ökologische Baubetreuung), um den größtmöglichen Schutz der zu erhaltenen Bäume zu gewährleisten.

5.13 Referenzen

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

  • https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/

DIN-Normen

  • 18920 'Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen', 2014
  • 18915 'Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Bodenarbeiten', 2018
  • 19731 'Bodenbeschaffenheit - Verwertung von Bodenmaterial', 1998

ERWATEC Arndt Ingenieurgesellschaft mbH

  • Baugrunduntersuchung, 27.10.2015

Gemeinde Oststeinbek

  • Landschaftsplan der Gemeinde Oststeinbek, 1987 bzw. Fortschreibung 2017
  • Flächennutzungsplan Gemeinde Oststeinbek, 1974

HPC AG, Niederlassung Hamburg

  • Bodenuntersuchung zur Überprüfung des Altlastverdachts, 25.05.2020

Ingenieurbüro für Schallschutz Volker Ziegler

  • Schalltechnische Untersuchung, 15.11.2019

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume

  • Bodenübersichtskarte von Schleswig-Holstein 1 : 250.000 - Teil B Bodenart, herausgegeben vom - Geologischer Dienst - Flintbek 2016
  • Bodenübersichtskarte von Schleswig-Holstein 1 : 250.000 - Teil A Bodentyp, herausgegeben vom - Geologischer Dienst - Flintbek 2016
  • Untere Forstbehörde: Bescheid - Genehmigung von Erstaufforstungen, nach § 10 Landeswaldgesetz (LWaldG), in der Bekanntmachung vom 05.12.2004 in der aktuell gültigen Fassung, Az.: 7411.2/7424.5, 13.11.2019

Landesregierung Schleswig-Holstein

  • Gesetz zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG) vom 24. Februar 2010, zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 19.11.2019, http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=NatSchG+SH&psml=bsshoprod.psml&max=true
  • Geodateninfrastruktur Schleswig-Holstein, Digitaler Atlas Nord, https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/ArchaeologieSH/index.html?lang=de

Ministerium für Umwelt, Natur und Forsten des Landes Schleswig-Holstein:

  • Landschaftsprogramm Schleswig-Holstein, 1999

Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume:

  • Naturschutzrecht für Schleswig-Holstein, 2016
  • Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht, 2013 gemeinsam herausgegeben mit dem Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten

Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung:

  • Landwirtschafts- und Umweltatlas, http://www.umweltdaten.landsh.de/atlas/script/index.php
  • Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum III, Kreisfreie Hansestadt Lübeck, Kreise Dithmarschen, Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Pinneberg, Segeberg, Steinburg und Stormarn, Januar 2020

ppp architekten + stadtplaner gmbh

  • Entwurf Lageplan, Stand 15.01.2021

Sprick & Wachsmuth Vermessung

  • Vermessergrundlage, 2020

vhw - Dienstleistungen GmbH

  • Das Baugesetzbuch; Gesetze und Verordnungen zum Bau- und Planungsrecht, 13. Auflage, 2017

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Oststeinbek hat diese Begründung zum Bebauungsplan Nr. 40 in ihrer Sitzung am ………………………durch einfachen Beschluss gebilligt.

Aufgestellt gemäß § 9 Abs. 8 BauGB

Oststeinbek, den ..……………………

Jürgen Hettwer

(Bürgermeister)