Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 40 der Gemeinde Oststeinbek

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.6 Mögliche Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen

a) Vermeidungsmaßnahmen

  • Die Grünstrukturen im Osten des Plangebietes sowie der mittig durch das Plangebiet verlaufende bepflanzte Wall werden erhalten, bzw. die Bepflanzung des Walls nach der Errichtung der Lärmschutzwand komplett wiederhergestellt.
  • Die Bäume im Norden entlang der Erschließungsstraße werden ebenfalls größtenteils erhalten.
  • Der kleine Knickabschnitt im Nordosten wird zwar entwidmet, die Gehölze aber erhalten.

b) Minimierungsmaßnahmen

  • Mit dem Hinweis auf die DIN-Normen 18915 und 19731 wird der Schutz des Oberbodens gewährleistet.
  • Mit dem Hinweis auf die DIN-Norm 18920 wird der Schutz der Bäume, Pflanzenbestände und Vegetationsflächen gewährleistet.
  • Mit dem Hinweis auf die Auflockerung des Unterbodens vor dem Auftrag des Oberbodens und der Berücksichtigung der Witterungsverhältnisse vor dem Befahren des Bodens wird der verbleibende Bodenbereich weiter geschützt.
  • Weiterer Bodenschutz wird erreicht durch die Aufnahme der Bestimmungen des § 12 BBodSchV in Verbindung mit der DIN19731 im Falle eines Bodenauftrags von anderer Stelle.
  • Durch die Aufnahme der Handlungsempfehlungen zum Umgang mit dem Boden aus der 'Bodenuntersuchung zur Überprüfung des Altlastenverdachtes' vom 25.05.2020, erstellt von der HPC AG, Niederlassung Hamburg, wird weiterer Schutz gegenüber der Natur und der Menschen erreicht, ebenso durch die Aufnahme des Hinweises, dass die Erdarbeiten im Rahmen eines Bodenmanagements durch einen Fachplaner zu betreuen sind.
  • Sollte bei den Erdarbeiten auf die Schlackeschicht getroffen werden, sind die betroffenen Böden in diesen Bereichen fachgerecht auszubauen und zu entsorgen. Die Mitarbeiter der ausführenden Erdbaufirma werden auf einen sachgemäßen Umgang mit dem Material im Rahmen eines geeigneten Arbeits- und Sicherheitsplans gemäß TRGS 524 hingewiesen.
  • Neuanpflanzung von Bäumen.

5.7 Ausgleichsmaßnahmen

Ausgleichsmaßnahme 1 – Zuordnung zu der Sammelausgleichsfläche des Bebauungsplanes Nr. 30 B, Fläche: 8.305

Der Ausgleich, der für das Schutzgut Boden erforderlich wird, wird der Maßnahmenfläche, die im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 30 B festgesetzt wurde, zugeordnet. Es handelt sich um eine Sammelausgleichsfläche, die noch nicht umgesetzt ist. Im Bebauungsplan Nr. 30 B wurden 'Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft' mit einer Größe von 32.940 m² (vgl. Begründung des Bebauungsplanes Nr. 30 B) festgesetzt, wovon 16.527,10 m² für den Ausgleich des Plans benötigt wurden. Die Restfläche wurde als Sammelausgleichsfläche ausgewiesen. Diese hat demnach noch eine Größe von ca. 16.368,90 m². Da die Fläche noch nicht umgesetzt wurde, ist dies nun erforderlich. Es werden mit diesem Bebauungsplan Nr. 40 8.305 m² der Sammelausgleichsfläche zugeordnet. Demnach verbleiben noch ca. 8.063 m² für andere Vorhaben.

Gemäß dem Grünordnungsplan zum Bebauungsplan Nr. 30 B sind die Flächen als Gras-/Krautfluren zu entwickeln. "Dazu sind die Flächen weitgehend der natürlichen Entwicklung zu überlassen. Zur Vermeidung einer Verbuschung sind die Flächen in 3 - 5-jährigem Turnus abschnittsweise zu mähen. Das Mähgut ist aufzunehmen und schadlos zu beseitigen. Zur Strukturierung sind auf rd. 5 % der Flächen Pfanzungen mit standortgerechten, landschaftstypischen Gehölzen (s. Arten-Auswahlliste) in Form von Gehölzinseln vorzunehmen. Für die Bepflanzungen sind 90 % der Gehölze als Sträucher und 10 % als Heister mit Höhen von mind. 100 cm zu verwenden. Die Pflanzung größerer Einzelbäume ist außerhalb der Leitungsbereiche der Stromleitungen zulässig." (Vgl. Grünordnungsplan zum Bebauungsplan Nr. 30 B, erstellt von Hans-Rainer Bielfeld + Kerstin Berg, Dipl.-Ing. Landschaftsarchitekt/in BDLA, 2006, S. 24)

Ausgleichsmaßnahme 2 und 4 - Waldausgleich (2), Artenschutz (4)

Der Ausgleich (insgesamt 15.450 m²), der für die Umwandlung des Waldes erforderlich wird, wird mehreren Ökokonten der Stiftung Naturschutz sowie einer Fläche der Forstbetriebsgemeinschaft Stormarn zugeordnet.

Ökokonten der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein, Fläche: 7.843

Ökokonto Ersatzwald Todesfelde (ÖK 129 - 01): 1.000 m²

Ökokonto Ersatzwald Kisdorf Winsen (ÖK 073 - 04): 2.000 m²

Ökokonto Ersatzwald Dalbekschlucht (ÖK 128 - 01): 4.843 m²

Bei dem Ökokonto Ersatzwald Todesfelde (ÖK 129 - 01) handelt es sich um Flächen in der Gemeinde Todesfelde im Kreis Segeberg, Gemarkung Todesfelde, Flur 3, Flurstücke 42, 104 und 105. Eine Neuwaldbildung mit dem Ziel eines standortgerechten Laub-Mischwaldes, der die Anforderungen zur Anerkennung als Ersatzwald erfüllt und der einem dauerhaften Verzicht jeglicher forstrechtlicher Nutzung unterliegen wird, soll entwickelt werden. 1.000 m² dieses Ökokontos werden diesem Bebauungsplan zugeordnet.

Abb. 7: Lage des Ökokontos Ersatzwald Todesfelde (Quelle: Ausgleichsagentur Schleswig-Holstein)

Bei dem Ökokonto Ersatzwald Kisdorf Winsen 4 (ÖK 073 - 04) handelt es sich um Flächen in der Gemeinde Kattendorf im Kreis Segeberg, Gemarkung Kattendorf, Flur 6, Flurstück 121. Auf einer Gesamtfläche von etwa 4,2 ha soll ein standortgerechter Laub-Mischwald entwickelt werden, der westlich angrenzende, bestehende Waldflächen arrondiert und die Anforderungen zur Anerkennung als Ersatzwald erfüllt, mit einem dauerhaften Verzicht jeglicher forstrechtlicher Nutzung. 2.000 m² dieses Ökokontos werden diesem Bebauungsplan zugeordnet.

Abb. 8: Lage des Ökokontos Ersatzwald Kisdorf Winsen 4 (Quelle: Ausgleichsagentur Schleswig-Holstein)

Bei dem Ökokonto Ersatzwald Dalbekschlucht (ÖK 128 - 01) handelt es sich um eine Fläche in der Gemeinde Escheburg im Kreis Herzogtum Lauenburg, Gemarkung Escheburg, Flur 4, Flurstück 29/1. Eine Neuwaldbildung mit dem Ziel eines standortgerechten Laub-Mischwaldes, der die Anforderungen zur Anerkennung als Ersatzwald erfüllt und der einem dauerhaften Verzicht jeglicher forstrechtlicher Nutzung unterliegen wird, soll entwickelt werden. 4.843 m² dieses Ökokontos werden diesem Bebauungsplan zugeordnet.

Abb. 9: Lage des Ökokontos Ersatzwald Dalbekschlucht (Quelle: Ausgleichsagentur Schleswig-Holstein)

Fläche der Forstbetriebsgemeinschaft Stormarn, Fläche: 7.607 m²

Die Fläche hat eine Gesamtgröße von etwa 4,5 ha und befindet sich in der Gemeinde Delingsdorf im Kreis Stormarn, Gemarkung Delingsdorf, Flur 4, Flurstück 71/1 (tlw.). Die untere Forstbehörde des Kreises Stormarn hat mit Bescheid vom 13.11.2019 (Az.: 7411.2/7424.5) die Genehmigung zur Erstaufforstung erteilt. Die Fläche befindet sich im Eigentum einer Privatperson, die Forstbetriebsgemeinschaft wird jedoch die Umsetzung der Maßnahme begleiten und überwachen.

Gemäß Genehmigungsbescheid hat die Aufforstung "auf der Grundlage der forstlichen Standortkartierung mit entsprechend standortgerechten Waldbäumen zu erfolgen. Die Baumartenzusammensetzung erfolgt auf der Grundlage der Baumartenempfehlung der Standortkartierung für das Land Schleswig-Holstein. Ziel der Aufforstung ist der Aufbau eines naturnahen standortgerechten Waldes mit einem hinreichenden Anteil standortheimischer Baumarten unter Verwendung von geeignetem forstlichen Vermehrungsgut (§ 5 Abs. 2 Nr. 3 LWaldG) (Bedingung)." Die Nebenbestimmungen aus dem Genehmigungsbescheid sind zu beachten.

Abb. 10: Übersichtsplan der Erstaufforstungsfläche (Quelle: Genehmigungsbescheid vom 13.11.2019, Az. 7411.2/7424.5)

Abb. 11: Lageplan der Erstaufforstungsfläche (Quelle: Genehmigungsbescheid vom 13.11.2019, Az. 7411.2/7424.5)

Die Ausgleichsmaßnahme 4 dient als Ausgleich für den Artenschutz. Gem. Artenschutzfachbeitrag ist ein Gehölz bzw. eine Neuwaldbildung in einem Umfang von 1 ha. neu anzulegen. Dies ist in der näheren Umgebung erforderlich. Die Ersatzwaldflächen Delingsdorf und Dahlbekschlucht können dafür genutzt werden. Sie befinden sich in einer Entfernung von ca. 12 - 25 km. Damit ist eine Fläche von insgesamt 12.450 m² bereitgestellt (7.607 m² Delingsdorf und 4.843 m² Dahlbekschlucht). Nach Rückmeldung des Biologen, der das Gutachten bzgl. Artenschutz erstellt hat, dienen die Kompensationsflächen in Delingsdorf und der Dahlbekschlucht dem Artenschutzausgleich für die Gehölzvögel. "Diese Arten kommen alle in Marsch, Geest oder Jungmoränenlandschaft relativ gleichmäßig in Wäldern oder anderen Gehölzen verbreitet im ganzen Bundesland vor. Es gibt für diese Arten keine Verbreitungsgrenzen, die z. B. mit dem „Naturraum“ nach Schmidthüsen zusammenhängen. Entscheidend ist immer nur das Vorhandensein von Gehölzen. Die Populationen dieser nahezu flächendeckend im Norddeutschen Tiefland (und darüber hinaus) verbreiteten Arten sind jeweils ein Kontinuum, in der lokale Populationen nicht abgrenzbar und auch nicht vorhanden sind. Um den Erhaltungszustand dieser Populationen zu stützen, sind daher Maßnahmen im ganzen Verbreitungsgebiet wirksam und nicht nur in der direkten Umgebung. In diesem Zusammenhang ist die Lage in bestimmten Verwaltungseinheiten unbedeutend."

Ergänzung Biologe zur Qualität

Ausgleichsmaßnahme 3 - Baumpflanzungen, Anzahl: 30

Zur Durchgrünung und als Ausgleich für die zu beseitigenden Bäume sind innerhalb des Plangebietes zusätzlich zu den zu erhaltenen Pflanzflächen, soweit noch nicht vorhanden, mindestens 30 einheimische und standortgerechte Laub- oder Obstbäume in der der Baufertigstellung folgenden Pflanzperiode anzupflanzen, dauerhaft zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen (Baumvorschläge und Pflanzanweisungen siehe Kap. 5.11.4).

Ausgleichsmaßnahme 5 - Wiederherstellung des bestehenden Feldgehölzes

Aufgrund der Errichtung der Lärmschutzwand wird es erforderlich, einen Teil des bereits bestehenden Feldgehölzes auf dem Wall zu beseitigen. Nach Fertigstellung der Wand, ist der Ursprungszustand wiederherzustellen.

Ausgleichsmaßnahme 6 - Knick-Neuanlage

Aufgrund der Beeinträchtigung eines 11 m breiten Knickabschnittes durch den Ausbau der Erschließungsstraße im Norden, sind 11 m Knick neu anzupflanzen. Der erforderliche Knickausgleich wird dem Knick-Ökokonto Bimöhlen (Kreis Segeberg) der ecodots GmbH zugeordnet.

5.8 Eingriff-Ausgleich-Bilanzierung

Die Bilanzierung erfolgt auf Grundlage des gemeinsamen Runderlasses des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten sowie des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume - Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht (IV 268/V 531 - 5310.23) - vom 09. Dezember 2013 und den in der Anlage beigefügten 'Hinweisen zur Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in der verbindlichen Bauleitplanung'. Der Runderlass trat am 01. Januar 2014 in Kraft und wird mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft treten.

Schutzgut Boden

Die Flächenversiegelungen sind laut Runderlass im Verhältnis 1 : 0,5 auszugleichen, wenn es sich um Gebäudeflächen oder sonstige versiegelte Oberflächen (Vollversiegelungen) handelt. Für die Flächenversiegelung ergibt sich ein Ausgleichsbedarf von 8.305 m² (16.610 m² x 0,5 = 8.305 m²).

Für die Anerkennung als Ausgleichsmaßnahme ist es erforderlich, dass intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen aus der Nutzung genommen und zu einem naturnahen Biotop entwickelt werden. Im vorliegenden Fall werden der gemeindeeigenen Sammelausgleichsfläche, die im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 30 B festgesetzt wurde, 8.305 m² zugeordnet.

Schutzgut Wasser

Aufgrund der anstehenden Sandböden trägt das Niederschlagswasser, das in den Boden einsickert, zur Grundwasserneubildung bei. Das Oberflächenwasser, das aufgrund der Neubauten anfällt, wird zukünftig versickert. Für den restlichen Bereich ändert sich an der Niederschlagswasserbeseitigung nichts. Für das Grundwasser ergeben sich daher keine Auswirkungen. Ein gesonderter Ausgleich für das Schutzgut 'Wasser' ist deshalb nicht erforderlich.

Schutzgut Klima/Luft

Für das Schutzgut 'Klima/Luft' ergibt sich kein Ausgleichsbedarf.

Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften

Aufgrund der Ausgestaltung des neuen Schulkomplexes ist es nicht möglich, die Waldfläche zu erhalten sowie die benötigten Wald-Abstandsflächen einzuhalten. Aus diesem Grund ist es erforderlich, die Waldfläche mit einer Größe von ca. 1,03 ha zu beseitigen.

Die erforderliche Umwandlungsgenehmigung nach § 9 LWaldG wird forstbehördlicherseits in Aussicht gestellt. In Abstimmung mit der unteren Forstbehörde wird ein Ausgleichsverhältnis von 1 zu 1,5 erforderlich, da es sich um eine sehr inhomogene Waldfläche, die durch diverse Baum- und Straucharten in unterschiedlichen Altersstrukturen gekennzeichnet ist, handelt.

Waldbeseitigung: 10.300 m²

Verhältnis 1 : 1,5

10.300 m² x 1,5 = 15.450 m² Aufforstung

Der erforderliche Ausgleich wird den Ökokonten der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein 'Ersatzwald Todesfelde' (ÖK 129 - 01), 'Ersatzwald Kisdorf Winsen 4' (ÖK 073 - 04) und 'Ersatzwald Dalbekschlucht' (ÖK 128 - 01) zugeordnet sowie über eine Ersatzaufforstungsfläche (Gemarkung Delingsdorf, Flur 4, Flurstück 71/1 tlw.) der Forstbetriebsgemeinschaft Stormarn erbracht.

Ökokonto Ersatzwald Todesfelde: 1.000 m²

Ökokonto Ersatzwald Kisdorf Winsen: 2.000 m²

Ökokonto Ersatzwald Dalbekschlucht: 4.843 m²

Forstbetriebsgemeinschaft: 7.607 m²

Gesamtfläche: 15.450 m²

Der erforderliche artenschutzrechtliche Ausgleich (1 ha) wird ebenfalls über das Ökokonto 'Ersatzwald Dalbekschlucht' (ÖK 128 - 01) sowie über eine Ersatzaufforstungsfläche (Gemarkung Delingsdorf, Flur 4, Flurstück 71/1 tlw.) der Forstbetriebsgemeinschaft Stormarn erbracht. Insgesamt werden damit in der näheren Umgebung ca. 1,2 ha geschaffen.

Aufgrund der Errichtung der Lärmschutzwand auf dem bewachsenen Wall wird es erforderlich, einen Teil des Feldgehölzes zu beseitigen. Es wird daher festgesetzt, dass das Feldgehölz auf dem südlich gelegenen Wall nach der Errichtung der Lärmschutzwand vollständig wiederherzustellen ist.

Aufgrund der Beeinträchtigung von einem ca. 11 m breiten Knickabschnitt werden dem Knick-Ökokonto Bimöhlen der ecodots GmbH 11 m Knick zugeordnet.

Gemäß dem Runderlass stellen Beseitigungen von 'Flächen mit allgemeiner Bedeutung für den Naturschutz' keine erheblichen Beeinträchtigungen für das Schutzgut 'Arten und Lebensgemeinschaften' dar. Die Beeinträchtigungen gelten deshalb mit der Ausgleichsmaßnahme, die für das Schutzgut 'Boden' erbracht wird, als ausgeglichen, wenn diese auch positive Auswirkungen auf das Schutzgut 'Arten und Lebensgemeinschaften' hat. Diese Bedingung ist im vorliegenden Fall erfüllt.

Landschaftsbild

Das Plangebiet ist derzeit vollständig eingegrünt. Durch den Neubau und den damit verbundenen Waldverlust wird sich aber eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes ergeben. Der Neubau ist vertretbar, wenn eine ausreichende Eingrünung vorgesehen wird. Durch die Lage direkt zwischen der vorhandenen Schule, den Tennisplätzen und einem Wohngebiet ist für den gewählten Standort eine Vorbelastung für das Landschaftsbild gegeben. Zur Durchgrünung sind innerhalb des Plangebietes, soweit noch nicht vorhanden, mindestens 30 einheimische und standortgerechte Laub- oder Obstbäume (Stammumfang mindestens 14 cm, gemessen in 1,0 m Höhe über dem Erdreich) in der der Baufertigstellung folgenden Pflanzperiode anzupflanzen, dauerhaft zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen (Baumvorschläge siehe Kap. 5.11.4).

Eine ökologische Schulhofgestaltung sollte ebenfalls erfolgen.

Eingriff-Ausgleich-Bilanzierung

EingriffAusgleichs- verhältnisAusgleichs- pflichtige FlächeAusgleichs- Fläche
Schutzgut Boden Flächenversiegelungen Vollversiegelungen 16.610 m² ------------------------------------- Summe Schutzgut Boden 1 : 0,5 8.305 m² ------------------- 8.305 m²Schutzgut Boden Ausgleichsmaßnahme 1 Nutzung gemeindeeigenes Ökokonto B-Plan Nr. 30 B Fläche: 8.305 m² --------------------------------------- 8.305 m²
Schutzgut Arten- und Lebensgemeinschaften Beseitigung eines Waldabschnittes 10.300 m² Artenschutzrechtlicher Ausgleich ------------------------ Temporäre Beseitigung eines Feldgehölzes ------------------------ Beeinträchtigung eines Knickabschnittes ------------------------------------- Summe Schutzgut Arten- und Lebensgemeinschaften 1 : 1,5 gem. AFB ---------- qualitativ ---------- 1 : 1 15.450 m² ---------- 1 : 1 ---------- 11 m ------------------- 15.450 m² 11 m Schutzgut Arten- und Lebensgemeinschaften Ausgleichsmaßnahme 2 und 4 Nutzung Ökokonten der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein: 'Ersatzwald Todesfelde' (ÖK 129 - 01) Fläche: 1.000 m² 'Ersatzwald Kisdorf Winsen 4' (ÖK 073 - 04) Fläche: 2.000 m² 'Ersatzwald Dalbekschlucht' (ÖK 128 - 01) Fläche: 4.843 m² Ersatzaufforstungsfläche in Zusammenarbeit mit der Forstbetriebsgemeinschaft Stormarn (Gemarkung Delingsdorf, Flur 4, Flurstück 71/1 tlw.) Fläche: 7.607 m² ------------------------------- Ausgleichsmaßnahme 5 Komplette Wiederherstellung des Feldgehölzes nach Errichtung der Lärmschutzwand ------------------------------- Ausgleichsmaßnahme 6 Knick-Ökokonto Bimöhlen --------------------------------------- 15.450 m² 11 m
Schutzgut Landschaftsbild Bebauung einer Grün- bzw. Waldfläche ------------------------------------- Summe Schutzgut Landschaftsbild qualitativ kein Flächenbezug Schutzgut Landschaftsbild Ausgleichsmaßnahme 3 Baumpflanzung Anzahl 30 Ökologische Schulhofgestaltung --------------------------------------- 30 Bäume

Die Eingriffe werden durch die dargestellten Ausgleichsmaßnahmen vollständig ausgeglichen.