Ausgleichsmaßnahme 1 – Zuordnung zu der Sammelausgleichsfläche des Bebauungsplanes Nr. 30 B, Fläche: 8.305 m²
Der Ausgleich, der für das Schutzgut Boden erforderlich wird, wird der Maßnahmenfläche, die im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 30 B festgesetzt wurde, zugeordnet. Es handelt sich um eine Sammelausgleichsfläche, die noch nicht umgesetzt ist. Im Bebauungsplan Nr. 30 B wurden 'Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft' mit einer Größe von 32.940 m² (vgl. Begründung des Bebauungsplanes Nr. 30 B) festgesetzt, wovon 16.527,10 m² für den Ausgleich des Plans benötigt wurden. Die Restfläche wurde als Sammelausgleichsfläche ausgewiesen. Diese hat demnach noch eine Größe von ca. 16.368,90 m². Da die Fläche noch nicht umgesetzt wurde, ist dies nun erforderlich. Es werden mit diesem Bebauungsplan Nr. 40 8.305 m² der Sammelausgleichsfläche zugeordnet. Demnach verbleiben noch ca. 8.063 m² für andere Vorhaben.
Gemäß dem Grünordnungsplan zum Bebauungsplan Nr. 30 B sind die Flächen als Gras-/Krautfluren zu entwickeln. "Dazu sind die Flächen weitgehend der natürlichen Entwicklung zu überlassen. Zur Vermeidung einer Verbuschung sind die Flächen in 3 - 5-jährigem Turnus abschnittsweise zu mähen. Das Mähgut ist aufzunehmen und schadlos zu beseitigen. Zur Strukturierung sind auf rd. 5 % der Flächen Pfanzungen mit standortgerechten, landschaftstypischen Gehölzen (s. Arten-Auswahlliste) in Form von Gehölzinseln vorzunehmen. Für die Bepflanzungen sind 90 % der Gehölze als Sträucher und 10 % als Heister mit Höhen von mind. 100 cm zu verwenden. Die Pflanzung größerer Einzelbäume ist außerhalb der Leitungsbereiche der Stromleitungen zulässig." (Vgl. Grünordnungsplan zum Bebauungsplan Nr. 30 B, erstellt von Hans-Rainer Bielfeld + Kerstin Berg, Dipl.-Ing. Landschaftsarchitekt/in BDLA, 2006, S. 24)
Ausgleichsmaßnahme 2 und 4 - Waldausgleich (2), Artenschutz (4)
Der Ausgleich (insgesamt 15.450 m²), der für die Umwandlung des Waldes erforderlich wird, wird mehreren Ökokonten der Stiftung Naturschutz sowie einer Fläche der Forstbetriebsgemeinschaft Stormarn zugeordnet.
Ökokonten der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein, Fläche: 7.843 m²
Ökokonto Ersatzwald Todesfelde (ÖK 129 - 01): 1.000 m²
Ökokonto Ersatzwald Kisdorf Winsen (ÖK 073 - 04): 2.000 m²
Ökokonto Ersatzwald Dalbekschlucht (ÖK 128 - 01): 4.843 m²
Bei dem Ökokonto Ersatzwald Todesfelde (ÖK 129 - 01) handelt es sich um Flächen in der Gemeinde Todesfelde im Kreis Segeberg, Gemarkung Todesfelde, Flur 3, Flurstücke 42, 104 und 105. Eine Neuwaldbildung mit dem Ziel eines standortgerechten Laub-Mischwaldes, der die Anforderungen zur Anerkennung als Ersatzwald erfüllt und der einem dauerhaften Verzicht jeglicher forstrechtlicher Nutzung unterliegen wird, soll entwickelt werden. 1.000 m² dieses Ökokontos werden diesem Bebauungsplan zugeordnet.
Abb. 7: Lage des Ökokontos Ersatzwald Todesfelde (Quelle: Ausgleichsagentur Schleswig-Holstein)
Bei dem Ökokonto Ersatzwald Kisdorf Winsen 4 (ÖK 073 - 04) handelt es sich um Flächen in der Gemeinde Kattendorf im Kreis Segeberg, Gemarkung Kattendorf, Flur 6, Flurstück 121. Auf einer Gesamtfläche von etwa 4,2 ha soll ein standortgerechter Laub-Mischwald entwickelt werden, der westlich angrenzende, bestehende Waldflächen arrondiert und die Anforderungen zur Anerkennung als Ersatzwald erfüllt, mit einem dauerhaften Verzicht jeglicher forstrechtlicher Nutzung. 2.000 m² dieses Ökokontos werden diesem Bebauungsplan zugeordnet.
Abb. 8: Lage des Ökokontos Ersatzwald Kisdorf Winsen 4 (Quelle: Ausgleichsagentur Schleswig-Holstein)
Bei dem Ökokonto Ersatzwald Dalbekschlucht (ÖK 128 - 01) handelt es sich um eine Fläche in der Gemeinde Escheburg im Kreis Herzogtum Lauenburg, Gemarkung Escheburg, Flur 4, Flurstück 29/1. Eine Neuwaldbildung mit dem Ziel eines standortgerechten Laub-Mischwaldes, der die Anforderungen zur Anerkennung als Ersatzwald erfüllt und der einem dauerhaften Verzicht jeglicher forstrechtlicher Nutzung unterliegen wird, soll entwickelt werden. 4.843 m² dieses Ökokontos werden diesem Bebauungsplan zugeordnet.
Abb. 9: Lage des Ökokontos Ersatzwald Dalbekschlucht (Quelle: Ausgleichsagentur Schleswig-Holstein)
Fläche der Forstbetriebsgemeinschaft Stormarn, Fläche: 7.607 m²
Die Fläche hat eine Gesamtgröße von etwa 4,5 ha und befindet sich in der Gemeinde Delingsdorf im Kreis Stormarn, Gemarkung Delingsdorf, Flur 4, Flurstück 71/1 (tlw.). Die untere Forstbehörde des Kreises Stormarn hat mit Bescheid vom 13.11.2019 (Az.: 7411.2/7424.5) die Genehmigung zur Erstaufforstung erteilt. Die Fläche befindet sich im Eigentum einer Privatperson, die Forstbetriebsgemeinschaft wird jedoch die Umsetzung der Maßnahme begleiten und überwachen.
Gemäß Genehmigungsbescheid hat die Aufforstung "auf der Grundlage der forstlichen Standortkartierung mit entsprechend standortgerechten Waldbäumen zu erfolgen. Die Baumartenzusammensetzung erfolgt auf der Grundlage der Baumartenempfehlung der Standortkartierung für das Land Schleswig-Holstein. Ziel der Aufforstung ist der Aufbau eines naturnahen standortgerechten Waldes mit einem hinreichenden Anteil standortheimischer Baumarten unter Verwendung von geeignetem forstlichen Vermehrungsgut (§ 5 Abs. 2 Nr. 3 LWaldG) (Bedingung)." Die Nebenbestimmungen aus dem Genehmigungsbescheid sind zu beachten.
Abb. 10: Übersichtsplan der Erstaufforstungsfläche (Quelle: Genehmigungsbescheid vom 13.11.2019, Az. 7411.2/7424.5)
Abb. 11: Lageplan der Erstaufforstungsfläche (Quelle: Genehmigungsbescheid vom 13.11.2019, Az. 7411.2/7424.5)
Die Ausgleichsmaßnahme 4 dient als Ausgleich für den Artenschutz. Gem. Artenschutzfachbeitrag ist ein Gehölz bzw. eine Neuwaldbildung in einem Umfang von 1 ha. neu anzulegen. Dies ist in der näheren Umgebung erforderlich. Die Ersatzwaldflächen Delingsdorf und Dahlbekschlucht können dafür genutzt werden. Sie befinden sich in einer Entfernung von ca. 12 - 25 km. Damit ist eine Fläche von insgesamt 12.450 m² bereitgestellt (7.607 m² Delingsdorf und 4.843 m² Dahlbekschlucht). Nach Rückmeldung des Biologen, der das Gutachten bzgl. Artenschutz erstellt hat, dienen die Kompensationsflächen in Delingsdorf und der Dahlbekschlucht dem Artenschutzausgleich für die Gehölzvögel. "Diese Arten kommen alle in Marsch, Geest oder Jungmoränenlandschaft relativ gleichmäßig in Wäldern oder anderen Gehölzen verbreitet im ganzen Bundesland vor. Es gibt für diese Arten keine Verbreitungsgrenzen, die z. B. mit dem „Naturraum“ nach Schmidthüsen zusammenhängen. Entscheidend ist immer nur das Vorhandensein von Gehölzen. Die Populationen dieser nahezu flächendeckend im Norddeutschen Tiefland (und darüber hinaus) verbreiteten Arten sind jeweils ein Kontinuum, in der lokale Populationen nicht abgrenzbar und auch nicht vorhanden sind. Um den Erhaltungszustand dieser Populationen zu stützen, sind daher Maßnahmen im ganzen Verbreitungsgebiet wirksam und nicht nur in der direkten Umgebung. In diesem Zusammenhang ist die Lage in bestimmten Verwaltungseinheiten unbedeutend."
Ergänzung Biologe zur Qualität
Ausgleichsmaßnahme 3 - Baumpflanzungen, Anzahl: 30
Zur Durchgrünung und als Ausgleich für die zu beseitigenden Bäume sind innerhalb des Plangebietes zusätzlich zu den zu erhaltenen Pflanzflächen, soweit noch nicht vorhanden, mindestens 30 einheimische und standortgerechte Laub- oder Obstbäume in der der Baufertigstellung folgenden Pflanzperiode anzupflanzen, dauerhaft zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen (Baumvorschläge und Pflanzanweisungen siehe Kap. 5.11.4).
Ausgleichsmaßnahme 5 - Wiederherstellung des bestehenden Feldgehölzes
Aufgrund der Errichtung der Lärmschutzwand wird es erforderlich, einen Teil des bereits bestehenden Feldgehölzes auf dem Wall zu beseitigen. Nach Fertigstellung der Wand, ist der Ursprungszustand wiederherzustellen.
Ausgleichsmaßnahme 6 - Knick-Neuanlage
Aufgrund der Beeinträchtigung eines 11 m breiten Knickabschnittes durch den Ausbau der Erschließungsstraße im Norden, sind 11 m Knick neu anzupflanzen. Der erforderliche Knickausgleich wird dem Knick-Ökokonto Bimöhlen (Kreis Segeberg) der ecodots GmbH zugeordnet.