5.11.2 Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben
Es traten keine Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben auf.
Es traten keine Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben auf.
Die Planung schafft Baurechte, die zu umfangreichen Flächenversiegelungen führen werden. Nachdem die Flächenversiegelungen erfolgt sind, ergeben sich durch diese keine weitergehenden Auswirkungen für die Umwelt, so dass ein Monitoring hier nicht erforderlich ist.
Für die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen sind jedoch weitere Überprüfungen, auch nach der Fertigstellung der Bebauung, notwendig und ggf. Pflegemaßnahmen sowie Nachpflanzungen durchzuführen.
Der sachgerechte Umgang mit dem Boden während der gesamten Bauphase sowie die Versiegelungsmenge sind zu überprüfen.
Gehölzpflanzung
Die Gehölzreihen sind zweireihig zu pflanzen. Zwischen den Reihen beträgt der Abstand 1,00 m, zu dem Zaun (zu beiden Seiten) beträgt der Abstand ebenfalls jeweils 1,00 m. Die Gesamtbreite der Gehölzpflanzung beträgt somit 3,00 m. Zur Bepflanzung der Gehölzreihe sind einheimische standortgerechte Gehölze (Sträucher und Heister) zu verwenden. In der Pflanzenliste sind die Gehölzarten aufgeführt, die für die Bepflanzung geeignet wären.
Einheimische standortgerechte Gehölze für die Bepflanzung
Heister
Acer campestre - Feld-Ahorn
Acer platanoides - Spitz-Ahorn
Acer pseudoplatanus - Berg-Ahorn
Carpinus betulus - Hainbuche
Fagus sylvatica - Rot-Buche
Prunus avium - Vogel-Kirsche
Quercus robur - Stiel-Eiche
Sorbus aucuparia - Eberesche
Sträucher
Cornus sanguinea - Roter Hartriegel
Corylus avellana - Hasel
Crataegus monogyna - Eingriffliger Weißdorn
Crataegus laevigata - Zweigriffliger Weißdorn
Euonymuseuropaea - Gemeinese Pfaffenhütchen
Prunus padus - Trauben-Kirsche
Prunus spinosa - Schlehe
Rosa canina - Hunds-Rose
Rubus fruticosus - Echte Brombeere (mehrere Arten)
Salix caprea - Sal-Weide
Sambucus nigra - Schwarzer Holunder
Viburnum opulus - Gewöhnlicher Schneeball
Aus der Pflanzenliste sollte eine Auswahl hinsichtlich der zu verwendenden Gehölzarten getroffen werden. Damit sich die Gehölze nicht gegenseitig verdrängen, sollten Gehölze der gleichen Art in kleinen Gruppen gepflanzt werden. Es wird empfohlen, dass sich die Bepflanzung aus verschiedenen Gehölzarten zusammensetzt.
Für die Sträucher und Heister sind folgende Pflanzqualitäten zu wählen:
- Sträucher, zweimal verpflanzt (2xv), 3-5 Triebe (Tr), ohne Ballen (oB),
60 - 100 cm;
- Heister, zweimal verpflanzt (2xv), ohne Ballen (oB), 80 - 100 cm.
Die Bepflanzung ist wirksam gegen Wildverbiss zu schützen. Es wird empfohlen, zum Schutz der Gehölze einen Wildschutzzaun (Höhe von 1,80 m) zu errichten. Der Zaun ist nach erfolgreichem Anwuchs der Gehölze restlos zu entfernen.
Knicks
Die Knicks sind in der typischen Form und mit den Maßen anzulegen, wie sie von der oberen Naturschutzbehörde grundsätzlich festgelegt wurden. Die Grundfläche des Erdwalles ist demnach 2,50 m breit. Eine Breite von 3,00 m ist ebenfalls zulässig. Die Wallkrone erhält eine Breite von 1,50 m. Die Wallhöhe beträgt 1,00 m.
Die Wallkronen der Knicks sind mit einheimischen standortgerechten Gehölzen (Sträucher und Heister) zu bepflanzen. In der Pflanzenliste sind Gehölzarten aufgeführt, die für die Knick-Bepflanzung geeignet sind.
Die Pflanzenliste ist mit der der Gehölzreihe (siehe oben) identisch.
Die Knicks sind zweireihig zu bepflanzen. Der Pflanzabstand innerhalb der Pflanzenreihe beträgt 1,00 m, der Reihenabstand beträgt 0,50 m. Der Pflanzboden ist mit Strohmulch zu bedecken.
Für die Sträucher und Heister sind folgende Pflanzqualitäten zu wählen:
- Sträucher, zweimal verpflanzt (2xv), 3 - 5 Triebe (Tr), ohne Ballen (oB),
60 - 100 cm;
- Heister, zweimal verpflanzt (2xv), ohne Ballen (oB), 80 - 100 cm.
Die Knicks sind wirksam gegen Wildverbiss zu schützen. Es wird empfohlen, zum Schutz der Gehölze zu allen Seiten des Knicks einen Wildschutzzaun (Höhe von 1,80 m) zu errichten. Der Zaun ist nach erfolgreichem Anwuchs der Gehölze restlos zu entfernen.
Gartenbäume
Zur Durchgrünung des Plangebietes ist festgesetzt, dass pro Grundstück mindestens ein einheimischer Laub- oder Obstbaum (Hochstamm, 14 - 16 cm Stammumfang) in der der Baufertigstellung folgenden Pflanzperiode anzupflanzen ist.
Baumarten (Empfehlung):
Acer campestre 'Elsrijk' - Feld-Ahorn
Malus silvestris - Apfelbaum
Pyrus pyraster - Birnbaum
Prunus avium - Vogel-Kirsche
Sorbus aucuparia - Eberesche
Carpinus betulus 'Fastigiata' - Hainbuche
Sorbus intermedia 'Brouwers' - Schwedische Mehlbeere
Für die Laubbäume ist folgende Pflanzqualität zu wählen:
- Hochstamm, dreimal verpflanzt (3xv), mit Drahtballen (mD),
mind. 14 - 16 cm Stammumfang.
Die Bäume sind wirksam gegen Wildverbiss zu schützen. Der Schutz ist nach erfolgreichem Anwuchs der Bäume restlos zu entfernen.
Straßenbäume
Entlang der Planstraße werden insgesamt 4 Laubbäume gepflanzt.
Baumarten (Empfehlung):
Acer campestre 'Elsrijk' - Feld-Ahorn
Alnus spaetii - Purpur-Erle
Carpinus betulus 'Fastigiata' - Hainbuche
Prunus padus Schloss Tiefurt - Traubenkirsche
Quercus robur Fastigiata - Stielsäuleneiche
Für die Laubbäume ist folgende Pflanzqualität zu wählen:
- Hochstamm, dreimal verpflanzt (3xv), mit Drahtballen (mD),
mind. 14 - 16 cm Stammumfang.
Die Bäume sind wirksam gegen Wildverbiss zu schützen. Der Schutz ist nach erfolgreichem Anwuchs der Bäume restlos zu entfernen.