Planungsdokumente: Gemeinde Rendswühren - Bebauungsplan Nr. 29 "Neuenrade/Hollenbek"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.1 Anlass der Planung

Vermehrte Baugesuche aus dem Ort veranlassten die Gemeindevertretung Rendswühren dazu, im Rahmen ihrer aktiven Steuerung bauleitplanerisch tätig zu werden. Im Ort bestehen zurzeit keine Möglichkeiten, Baulandreserven bzw. Innenentwicklungspotenziale zeitnah in einer nennenswerten Größenordnung zu aktivieren. Die wachsende Nachfrage nach Wohngrundstücken kann durch die kleinteiligen Innenentwicklungspotenziale nicht befriedigt werden. Gleichzeitig besteht in der Gemeinde eine große Nachfrage nach kleineren Wohnungen. Der Nachfrage soll durch ein differenziertes Wohnangebot begegnet werden. So sollen neben Einzel- und Doppelhäusern auch Mehrfamilienhäuser im Plangebiet errichtet werden.

Innenbereichspotenzialflächenanalyse

Bevor jedoch ein neues Baugebiet ausgewiesen werden kann, sind Gemeinden im Hinblick auf den in § 1 Abs. 5 BauGB betonten Vorrang der Innenentwicklung gefordert, gemäß § 1 a Abs. 2 BauGB Ermittlungen zu den Möglichkeiten der Innenentwicklung vorzunehmen und ihrer Abwägungsentscheidung zugrunde zu legen. Es ist zu überprüfen, inwieweit noch vorhandene Flächenpotenziale ausgeschöpft werden können, da der Innenentwicklung Vorrang vor der Außenentwicklung einzuräumen ist.

Daher wurde im Mai 2021 vorab eine Innenbereichspotenzialflächenanalyse für die Hauptorte Neuenrade-Hollenbek und Schipphorst der Gemeinde Rendswühren (siehe folgende Abbildungen) durchgeführt. Die Potenzialanalyse dient damit dem in § 1 a Abs. 2 Baugesetzbuch verankerten Grundsatz, mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen. Es wurde geprüft, ob die vorhandenen Potenziale die hohe Nachfrage nach Wohnraum decken könnten oder ob trotz der vorhandenen Potenziale die Aufstellung eines Bebauungsplan nötig ist, um den benötigten Wohnraum für die örtliche Bevölkerung bereitzustellen.

Erfasst wurden die Baulücken im Ortsteil Hollenbek-Neuenrade und im Ortsteil Schipphorst, da es explizit um die Wohnraumversorgung in den Hauptortsteilen geht. Baulücken sind bisher unbebaute (oder nur mit Nebengebäuden bebaute) innerörtliche Grundstücke oder Grundstücksteile, die Baurecht für den Bau eines Wohngebäudes bieten. Dabei kann es sich zum einen um Baulücken innerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes handeln, die nach § 30 BauGB zu beurteilen sind, und zum anderen um Baulücken im unbeplanten Innenbereich, die nach § 34 BauGB und dem Gebot des Einfügens zu beurteilen sind.

Insgesamt befanden sich im Mai 2021 in den beiden Ortsteilen 25 Baulücken, wovon sich 22 auf den Ortsteil Neuenrade-Hollenbek und drei Baulücken auf den Ortsteil Schipphorst verteilen, die für eine Bebauung theoretisch zur Verfügung stehen. Die Baulücken werden überwiegend als Gartenland oder landwirtschaftlich genutzt. Im November 2021 erfolgte eine Überprüfung der ermittelten Baulücken im Hinblick auf ihre Verfügbarkeit. Die gegenwärtigen Nutzungen der einzelnen Baulücken sowie eine Bewertung im Hinblick auf ihre Eignung für wohnbauliche Zwecke erfolgt in der folgenden Tabelle.

Nummer der BaulückeGegenwärtige NutzungBewertung
Ortsteil Neuenrade-Hollenbek
1Nebengebäude, GrünflächeBebauung theoretisch denkbar, Abriss des größeren Nebengebäudes notwendig, Baulücke befindet sich nicht im gemeindlichen Besitz, Bau- oder Verkaufsabsichten der Grundstückseigentümer sind nicht bekannt. Fläche für den Wohnungsbau geeignet.
2ehemals Grünland, mittlerweile bebautGrundstück wurde Mai 2021 noch als Baulücke erfasst, Grundstück ist mittlerweile bebaut und steht damit dem freien Markt nicht mehr zur Verfügung.
3GrünlandBebauung theoretisch denkbar, Baulücke befindet sich nicht im gemeindlichen Besitz, Fläche für den Wohnungsbau geeignet, Anpassung der Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung an moderne Bauwünsche durch die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 (Rechtskraft 2021). Es ist zu erwarten, dass die Baulücke durch die Änderung des Bebauungsplanes zeitnah entwickelt wird und dem freien Markt nicht mehr lange zur Verfügung stehen wird.
4ehemals Grünland, mittlerweile bebautGrundstück wurde Mai 2021 noch als Baulücke erfasst, Grundstück ist mittlerweile bebaut und steht damit dem freien Markt nicht mehr zur Verfügung.
5GrünlandBebauung theoretisch denkbar, Baulücke befindet sich nicht im gemeindlichen Besitz, Fläche für den Wohnungsbau geeignet, Anpassung der Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung an moderne Bauwünsche durch die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 (Rechtskraft 2021), eine Baugenehmigung für den Bau eines Wohngebäudes wurde bereits erteilt, Baulücke soll zeitnah bebaut werden und steht damit dem freien Markt nicht mehr zur Verfügung.
6GrünlandBebauung theoretisch denkbar, Baulücke befindet sich nicht im gemeindlichen Besitz, Fläche für den Wohnungsbau geeignet, Anpassung der Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung an moderne Bauwünsche durch die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 (Rechtskraft 2021). Es ist zu erwarten, dass die Baulücke durch die Änderung des Bebauungsplanes zeitnah entwickelt wird und dem freien Markt nicht mehr lange zur Verfügung stehen wird.
7GartenlandBebauung theoretisch denkbar, Baulücke befindet sich nicht im gemeindlichen Besitz, Bau- oder Verkaufsabsichten der Grundstückseigentümer sind nicht bekannt. Fläche für den Wohnungsbau geeignet.
8Garage, GartenlandBebauung theoretisch denkbar, Abriss einer modernen Garagenanlage notwendig, Baulücke befindet sich nicht im gemeindlichen Besitz, Bau- oder Verkaufsabsichten der Grundstückseigentümer sind nicht bekannt. Fläche für den Wohnungsbau geeignet, es ist aber nicht zu erwarten, dass die vorhandenen Nebenanlagen zu wohnbaulichen Zwecken abgerissen werden.
9GrünlandBebauung theoretisch denkbar, Baulücke befindet sich nicht im gemeindlichen Besitz, Bau- oder Verkaufsabsichten der Grundstückseigentümer sind nicht bekannt. Fläche für den Wohnungsbau geeignet.
10GrünlandBebauung theoretisch denkbar, Baulücke befindet sich nicht im gemeindlichen Besitz, Bau- oder Verkaufsabsichten der Grundstückseigentümer sind nicht bekannt. Fläche für den Wohnungsbau geeignet.
11Grünfläche, GartenlandBebauung theoretisch denkbar, Baulücke befindet sich nicht im gemeindlichen Besitz, Bau- oder Verkaufsabsichten der Grundstückseigentümer sind nicht bekannt. Fläche für den Wohnungsbau geeignet.
12GartenlandBebauung theoretisch denkbar, Baulücke befindet sich nicht im gemeindlichen Besitz, Bau- oder Verkaufsabsichten der Grundstückseigentümer sind nicht bekannt. Die Baulücke besteht aus zwei schmalen Flurstücken, Entwicklung nur gemeinsam möglich aufgrund der erforderlichen gesetzlich vorgeschriebenen Abstandsflächen, Erschließung der Fläche aufgrund des vorderen Doppelhauses und den zugehörigen Nebenanlagen schwierig, Fläche für den Wohnungsbau daher nur bedingt geeignet, Abriss der Nebenanlagen eventuell notwendig.
13GartenlandBebauung theoretisch denkbar, Baulücke befindet sich nicht im gemeindlichen Besitz, Bau- oder Verkaufsabsichten der Grundstückseigentümer sind nicht bekannt. Fläche für den Wohnungsbau geeignet.
14GartenlandBebauung theoretisch denkbar, Baulücke befindet sich nicht im gemeindlichen Besitz, Bau- oder Verkaufsabsichten der Grundstückseigentümer sind nicht bekannt. Die Baulücke besteht aus zwei schmalen Flurstücken, Entwicklung nur gemeinsam möglich aufgrund der erforderlichen gesetzlich vorgeschriebenen Abstandsflächen. Fläche befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 16 und soll gemäß Bebauungsplan über eine Verlängerung der Straße 'Rodekamp' in Richtung Norden mit einem zentralen Wendehammer erschlossen werden. Die Gemeinde plant gegenwärtig die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29 südlich der Baulücke, eine Erschließung wie im Bebauungsplan Nr. 16 angedacht ist, findet in der Planung zum Bebauungsplan Nr. 29 keine Berücksichtigung, so dass diese künftig nicht mehr umsetzbar ist. Eine Erschließung kann dann ausschließlich von Norden erfolgen, Erreichbarkeit aufgrund der Bestandsgebäude sehr schwierig, Fläche für den Wohnungsbau daher eher nicht geeignet.
15Grünfläche, Garten, teils zugewachsenBebauung theoretisch denkbar, Baulücke befindet sich nicht im gemeindlichen Besitz, Bau- oder Verkaufsabsichten der Grundstückseigentümer sind nicht bekannt. Fläche befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 16 und soll gemäß Bebauungsplan über eine Verlängerung der Straße 'Rodekamp' in Richtung Norden mit einem zentralen Wendehammer erschlossen werden. Die Gemeinde plant gegenwärtig die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29 südlich der Baulücke, eine Erschließung wie im Bebauungsplan Nr. 16 angedacht ist, findet in der Planung zum Bebauungsplan Nr. 29 keine Berücksichtigung, so dass diese künftig nicht mehr umsetzbar ist. Eine Erschließung kann dann ausschließlich von Norden erfolgen, Erreichbarkeit aufgrund der Bestandsgebäude sehr schwierig, Fläche für den Wohnungsbau daher eher nicht geeignet.
16Grünfläche, Garten, teils zugewachsenBebauung theoretisch denkbar, Baulücke befindet sich nicht im gemeindlichen Besitz, Bau- oder Verkaufsabsichten der Grundstückseigentümer sind nicht bekannt. Fläche befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 16 und soll gemäß Bebauungsplan über eine Verlängerung der Straße 'Rodekamp' in Richtung Norden mit einem zentralen Wendehammer erschlossen werden. Die Gemeinde plant gegenwärtig die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29 südlich der Baulücke, eine Erschließung wie im Bebauungsplan Nr. 16 angedacht ist, findet in der Planung zum Bebauungsplan Nr. 29 keine Berücksichtigung, so dass diese künftig nicht mehr umsetzbar ist. Eine Erschließung kann dann ausschließlich von Norden erfolgen, Erreichbarkeit aufgrund der Bestandsgebäude sehr schwierig, Fläche für den Wohnungsbau daher eher nicht geeignet.
17Grünfläche, Garten, teils zugewachsenBebauung theoretisch denkbar, Baulücke befindet sich nicht im gemeindlichen Besitz, Bau- oder Verkaufsabsichten der Grundstückseigentümer sind nicht bekannt. Fläche befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 16 und soll gemäß Bebauungsplan über eine Verlängerung der Straße 'Rodekamp' in Richtung Norden mit einem zentralen Wendehammer erschlossen werden. Die Gemeinde plant gegenwärtig die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29 südlich der Baulücke, eine Erschließung wie im Bebauungsplan Nr. 16 angedacht ist, findet in der Planung zum Bebauungsplan Nr. 29 keine Berücksichtigung, so dass diese künftig nicht mehr umsetzbar ist. Eine Erschließung kann dann ausschließlich von Norden erfolgen, Erreichbarkeit aufgrund der Bestandsgebäude sehr schwierig, Fläche für den Wohnungsbau daher eher nicht geeignet.
18Grünland, teilweise GartenlandBebauung theoretisch denkbar, Fläche für den Wohnungsbau geeignet, Baulücke befindet sich nicht im gemeindlichen Besitz, Baulücke wurde vom Eigentümer verkauft und soll zeitnah entwickelt werden und steht damit dem freien Markt nicht mehr zur Verfügung.
19Grünland, teilweise GartenlandBebauung theoretisch denkbar, Fläche für den Wohnungsbau geeignet, Baulücke befindet sich nicht im gemeindlichen Besitz, Baulücke wurde vom Eigentümer verkauft und soll zeitnah entwickelt werden und steht damit dem freien Markt nicht mehr zur Verfügung.
20Grünland, teilweise GartenlandBebauung theoretisch denkbar, Fläche für den Wohnungsbau geeignet, Baulücke befindet sich nicht im gemeindlichen Besitz, Baulücke wurde vom Eigentümer verkauft und soll zeitnah entwickelt werden und steht damit dem freien Markt nicht mehr zur Verfügung.
21ehemals mit Wohngebäude bebaut, abgerissen, BaugrubeBebauung theoretisch denkbar, Fläche für den Wohnungsbau geeignet, Baulücke befindet sich nicht im gemeindlichen Besitz, das ehemalige kleine und in die Jahre gekommene Wohngebäude wurde bereits abgerissen, es ist zu erwarten, dass die Fläche zeitnah entwickelt und mit einem Wohngebäude bebaut wird und für den freien Markt nicht mehr zur Verfügung steht.
22Gartenland, Tierhaltung (Hühner)Bebauung theoretisch denkbar, Baulücke befindet sich nicht im gemeindlichen Besitz, Bau- oder Verkaufsabsichten der Grundstückseigentümer sind nicht bekannt. Fläche für den Wohnungsbau geeignet.

Ortsteil Schipphorst
23GartenlandBebauung theoretisch denkbar, Baulücke befindet sich nicht im gemeindlichen Besitz, Bau- oder Verkaufsabsichten der Grundstückseigentümer sind nicht bekannt. Immissionen des gegenüberliegenden landwirtschaftlichen Betriebes können sich auf die Baulücke auswirken, Fläche für den Wohnungsbau aufgrund der zu erwartenden Immissionen eher ungeeignet.
24GrünlandBebauung theoretisch denkbar, Baulücke befindet sich nicht im gemeindlichen Besitz, Bau- oder Verkaufsabsichten der Grundstückseigentümer sind nicht bekannt. Immissionen des gegenüberliegenden landwirtschaftlichen Betriebes können sich auf die Baulücke auswirken, Fläche für den Wohnungsbau aufgrund der zu erwartenden Immissionen eher ungeeignet.
25GartenlandBebauung theoretisch denkbar, Baulücke befindet sich nicht im gemeindlichen Besitz, Bau- oder Verkaufsabsichten der Grundstückseigentümer sind nicht bekannt. Immissionen des gegenüberliegenden landwirtschaftlichen Betriebes können sich auf die Baulücke auswirken, Fläche für den Wohnungsbau aufgrund der zu erwartenden Immissionen eher ungeeignet.

Von den vorhandenen 25 Baulücken, die noch im Mai 2021 ermittelt wurden, stehen bereits sechs Baulücken (N. 2, Nr. 4, Nr. 5, Nr. 18, Nr. 19 und Nr. 20), die in der Karte blau dargestellt sind, dem freien Markt nicht mehr zur Verfügung. Zum Teil sind diese Baulücken bereits bebaut oder sollen zeitnah entwickelt werden.

Bei drei Baulücken (Nr. 3, Nr. 6 und Nr. 21) gibt es ebenfalls Anhaltspunkte, dass diese zeitnah entwickelt und dem freien Markt nicht mehr zur Verfügung stehen werden. Um eine moderate Nahverdichtung zu ermöglichen und eine ungenutzte Innenbereichsfläche für wohnbauliche Zwecke zu aktivieren, hat die Gemeinde Rendswühren die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 aufgestellt, die im Jahr 2021 rechtskräftig wurde. Innerhalb des Geltungsbereiches liegen auch die Baulücken Nr. 3 und Nr. 6, so dass zu erwarten ist, dass diese zeitnah entwickelt werden.

Für die Baulücke Nr. 21 wurde bereits eine Bauvoranfrage gestellt, die negativ beschieden wurde, da das geplante Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 16 widerspricht. Zwischenzeitlich hat die Gemeinde Rendswühren am 04. November 2021 den Aufstellungsbeschluss für die 5. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 1 gefasst, die auch die Baulücke Nr. 21 mit überplant. Planungsziel ist unter anderem ebenfalls eine moderate Nahverdichtung zuzulassen und unbebaute Flächen für eine Entwicklung zu aktivieren. Es ist zu erwarten, dass nach Rechtskraft des Bebauungsplanes die Baulücke ebenfalls bebaut wird.

Die verbleibenden 16 Baulücken weisen unterschiedlich gute Eignungen für eine wohnbauliche Entwicklung auf. Von den 16 Baulücken erscheinen zehn Baulücken (Nr. 1, Nr. 8, Nr. 12, Nr. 14, Nr. 15, Nr. 16, Nr. 17, Nr. 23, Nr. 24 und Nr. 25) eher ungeeignet. Dies liegt z. B. begründet in der Nähe zu einem landwirtschaftlichen Betrieb, einer komplizierten Erschließungslage oder der Nutzung der Baulücken durch Nebenanlagen. So bleiben letztendlich sechs Baulücken (Nr. 7, Nr. 9, Nr. 10, Nr. 11, Nr. 13, und Nr. 22), die für eine wohnbauliche Entwicklung geeignet erscheinen.

Das vorhandene Baurecht bzw. die Zugehörigkeit zum Innenbereich besteht bei den Baulücken schon seit vielen Jahren. Dennoch hat keine Entwicklung stattgefunden. Eine künftige Umsetzungswahrscheinlichkeit kann als sehr gering angesehen werden. Wenn man erfahrungsgemäß von einer Umsetzungsquote von 8 bis 10 % für die nächsten Jahre ausgeht und die Baulücken abzieht, bei denen bereits Anhaltspunkte für eine künftige bauliche Entwicklung bestehen, stehen in den nächsten Jahren von den 16 restlichen Baulücken maximal zwei Baulücken für eine wohnbauliche Entwicklung zur Verfügung. Berücksichtigt man lediglich die Baulücken, die wirklich für eine wohnbauliche Entwicklung geeignet sind, so steht maximal eine Baulücke in den nächsten Jahren bei einer Umsetzquote von 8 bis 10 % für eine wohnbauliche Entwicklung zur Verfügung.

Ein über einen längeren Zeitraum anhaltenden Leerstand an Wohnraum - bedingt durch Tod, Wechsel in eine Alten- oder Pflegeeinrichtung oder durch normalen Wohnungswechsel - war und ist in beiden Ortsteilen nicht zu verzeichnen. Im Gegenteil: Rendswühren erfreut sich bei der Bevölkerung als Wohnstandort zunehmend großer Beliebtheit. Auch bei der Vorortbegehung am 10. Mai 2021 konnten keine leerstehenden Gebäude ermittelt werden.

Die Aktualisierung der Innenbereichspotenziale erfolgte ca. sechs Monate nach der ursprünglichen Erfassung der Potenziale. Selbst in dieser kurzen Zeit wurden mehrere Baulücken bereits dem freien Markt entzogen. Zudem haben sich bei einigen Baulücken Anhaltspunkte ergeben, dass diese dem freien Markt zeitnah nicht mehr zur Verfügung stehen werden. Dies macht die hohe Dynamik auf dem angespannten Wohnungsmarkt und die große Nachfrage nach Wohngrundstücken in der Gemeinde Rendswühren deutlich.

Unter Berücksichtigung der Aussagen aus den übergeordneten Planvorgaben sowie der Ergebnisse der Untersuchung der Innenbereichspotenziale und deren Aktualisierung, soll dem örtlichen Nachfragedruck nach zusätzlichem Wohnraum durch ein neues Baugebiet begegnet werden. Allein durch die Innenentwicklung kann der örtliche Bedarf nicht ausreichend befriedigt werden, da diese nicht für die örtliche Nachfrage zur Verfügung stehen oder sich aus unterschiedlichen Gründen für eine wohnbauliche Entwicklung eher weniger eignen.

Neben der Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum für den örtlichen Bedarf ist der Neubau eines multifunktionalen Dorfgemeinschaftshauses mit integrierter Feuerwache der zweite Anlass der hiesigen Planung. Die jetzige Wache liegt zentral innerhalb der bebauten Bereiche des Ortsteils Neuenrade Hollenbek im 'Lindenweg', ist zu klein und erfüllt nicht mehr die aktuellen Sicherheitsanforderungen. Erweiterungsmöglichkeiten am bestehenden Standort gibt es nicht in ausreichendem Maße. Die Gemeinde beabsichtigt daher, die Feuerwache zu verlegen und an einem neuen Standort in verkehrsgünstiger Lage zu errichten. Gleichzeitig sollen Veranstaltungs- und Aufenthaltsräume beispielsweise für gemeindliche Sitzungen oder für Vereine bereitgestellt werden.

Standortalternativenprüfung für die Feuerwehr

Die jetzige Feuerwehr befindet sich zentral innerhalb der bebauten Bereiche des Ortsteils Neuenrade-Hollenbek im 'Lindenweg'. Sie ist mittlerweile zu klein geworden und erfüllt nicht mehr die aktuellen Sicherheitsanforderungen. Erweiterungsmöglichkeiten am bestehenden Standort sind nicht ausreichend vorhanden, so dass die Feuerwehr an einen anderen Standort verlegt werden soll. Im Rahmen der Überlegungen wurde vorab eine Standortalternativenprüfung für die neue Feuerwache durchgeführt. Da die Gemeinde Rendswühren aus mehreren Ortsteilen besteht, muss eine zügige Erreichbarkeit aller Ortsteile sichergestellt werden. Daher rückte zunächst der Ortsteil Schipphorst in den Fokus, da der Ortsteil sich zentral innerhalb der Gemeinde befindet. Es bestanden die Überlegungen, die Feuerwehr in der Nähe der Grundschule Schipphorst am 'Schipphorster Weg' anzusiedeln. Aufgrund der abgeschiedenen Lage hätte dies aber zu weite Anfahrtswege für den Großteil der Feuerwehrkameraden zur Folge, was ebenfalls zeitliche Verzögerungen bei der Erreichbarkeit der Einsatzorte mit sich bringen würde, weshalb diese Idee wieder verworfen wurde. Zudem sollen am Standort der Feuerwehr Veranstaltungs- und Aufenthaltsräume beispielsweise für gemeindliche Sitzungen oder für Vereine bereitgestellt werden, weshalb ebenfalls kein peripher gelegener Standort in Frage kommt.

Die neue Feuerwache soll weiterhin im Hauptortsteil Neuenrade-Hollenbek verbleiben, so dass bei der näheren Betrachtung nur Standorte innerhalb des Ortsteils Berücksichtigung fanden. Neben der generellen Größe und des Zuschnitts des Grundstückes ist die zügige Erreichbarkeit durch die Feuerwehrkameraden und der Einsatzorte von essentieller Bedeutung. Zudem sollte die Beeinträchtigung der angrenzenden Wohnnutzung durch Lärmimmissionen möglichst gering gehalten werden. Insgesamt rückten im Rahmen der Analyse sechs Standorte im Ortsteil Neuengrade-Hollenbek in den Vordergrund. Diese sind in der nachfolgenden Abbildung mit einer Kennzeichnung von A bis F versehen.

Lageplan der Standortalternativen

Standortalternative A:

Die Fläche A wird gegenwärtig landwirtschaftlich genutzt und befindet sich im Außenbereich. Entlang des 'Neuenrader Weges' befinden sich prägende Einzelbäume und ein Knick. Eine Inanspruchnahme der Fläche würde zu einer Erweiterung der zentralen Siedlungsstruktur in Richtung Osten führen. Gleichzeitig führt die Lage am äußersten nordöstlichen Siedlungsrand dazu, dass zu Einsätzen entlang der Bundesstraße (B 430) und in den anderen Ortsteilen ein längerer Fahrweg in Kauf genommen werden müsste. Zudem müsste im Einsatzfall der komplette Ortsteil von den Einsatzfahrzeugen und den Feuerwehrkameraden durchquert werden, was ebenfalls ein erhebliches Gefahrenpotenzial mit sich bringen würde. Daher erscheint die Fläche eher ungeeignet.

Standortalternative B:

Die Fläche B wird von einer ehemaligen Grünlandfläche eingenommen, die mittlerweile anteilig bebaut ist. Sie befindet sich in integrierter Lage innerhalb der bebauten Bereiche mit direkter Anbindung an den 'Neuenrader Weg'. Da die Fläche zu drei Seiten von Wohnbebauung umgeben ist, ist eine Beeinträchtigung der angrenzenden Wohnbebauung durch Lärmimmissionen zu erwarten. Seit den ersten Überlegungen zur Standortwahl für die neue Feuerwehr wurde die Fläche mit der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 im Jahr 2021 überplant und durch eine Anpassung der Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung für wohnbauliche Zwecke aktiviert. Die Fläche ist bereits anteilig mit Wohngebäuden überbaut. Bei den übrigen Grundstücken ist zu erwarten, dass diese zeitnah bebaut werden. Damit steht die Fläche nicht mehr zur Verfügung.

Standortalternative C:

Die Fläche C wird gegenwärtig landwirtschaftlich genutzt und ist mit einem Knick zur Verkehrsfläche abgegrenzt. Zudem fließt entlang des 'Wiesenweges' die Hollenbek. Die Fläche wird gegenwärtig landwirtschaftlich genutzt und befindet sich im Außenbereich. Eine Inanspruchnahme der Fläche würde zu einer Erweiterung der zentralen Siedlungsstruktur in Richtung Osten führen. Gleichzeitig führt die Lage am östlichen Siedlungsrand dazu, dass zu Einsätzen entlang der Bundesstraße (B 430) und in den anderen Ortsteilen ein längerer Fahrweg in Kauf genommen werden müsste. Zudem müsste im Einsatzfall der komplette Ortsteil von den Einsatzfahrzeugen und den Feuerwehrkameraden durchquert werden, was ebenfalls ein erhebliches Gefahrenpotenzial mit sich bringen würde. Daher erscheint die Fläche eher ungeeignet.

Standortalternative D:

Die Fläche D wird von Grün- und Gartenflächen eingenommen. Die Fläche befindet sich in integrierter Lage innerhalb der bebauten Bereiche mit direkter Anbindung an den 'Neuenrader Weg'. Durch die integrierte Lage ist eine Beeinträchtigung der angrenzenden Wohnbebauung durch Lärmimmissionen zu erwarten. Seit den ersten Überlegungen zur Standortwahl hat die Gemeinde im Jahr 2021 den Aufstellungsbeschluss für die 5. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 1 gefasst, die die Fläche D mit überplant. Durch eine Anpassung der Festsetzungen zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung soll die Fläche für eine gemischte Bebauung aktiviert werden. Für einen Teil der Fläche liegt bereits eine Baugenehmigung vor. Bei den übrigen Grundstücken ist zu erwarten, dass diese zeitnah bebaut werden. Die 5. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 1 ist am 01. Juli 2022 in Kraft getreten. Damit steht die Fläche nicht mehr zur Verfügung.

Standortalternative E:

Die Fläche E wird gegenwärtig von einer Ackerfläche eingenommen. Großflächig handelt es sich um eine Arrondierung der Siedlungsstruktur. Erschließungstechnisch erscheint die Fläche für eine Feuerwehr aber ungeeignet, da kein direkter Anschluss an die überörtliche Verkehrsanbindung möglich ist und zunächst angrenzende Wohngebiete durchquert werden müssten. Dies bringt neben einem gewissen Gefahrenpotenzial auch einen Zeitverlust beim Erreichen der Einsatzorte mit sich. Die Fläche erscheint hingegen für eine Wohnnutzung geeigneter.

Standortalternative F:

Die Fläche F wird gegenwärtig von einer Ackerfläche eingenommen. Zusammen mit dem übrigen Plangebiet handelt es sich bei der Inanspruchnahme um eine Arrondierung der Siedlungsstruktur. Da die Fläche an das künftig Wohngebiet anschließt, können entsprechende Synergien genutzt werden. Durch die etwas abgesetzte Lage mit direktem Anschluss an das Siedlungsgefüge reduziert sich die Beeinträchtigung für künftig angrenzende Wohnbebauung durch Lärmimmissionen gegenüber den anderen Standorten. Die Fläche wird direkt über den 'Neuenrader Weg' erschlossen. Durch die Lage am südlichen Ortsrand können Einsatzorte an der B 430 oder in den anderen Ortsteilen zügig erreicht werden. Die Fläche steht für die Errichtung einer Feuerwehr auch tatsächlich zur Verfügung. Zudem sind, anders als bei den Standortalternativen A und C, auch keine geschützten Biotope von der Planung betroffen.

Im Rahmen der vorangegangenen Standortalternativenprüfung hat sich die Standortalternative F als am geeignetsten herauskristallisiert. Daher ist sie auch, zusammen mit dem geplanten Wohngebiet, Gegenstand der hiesigen Planung.

2.2 Ziele der Planung

Die Gemeinde Rendswühren verfolgt mehrere planerische Ziele mit der vorliegenden Planung. Zum einen ist es beabsichtigt, ein neues Wohngebiet für den örtlichen Bedarf auszuweisen und zum anderen den Neubau eines multifunktionalen Dorfgemeinschaftshauses mit integrierter Feuerwehrwache im Plangebiet planungsrechtlich vorzubereiten.

Dem Bedarf an weiteren Wohnbaugrundstücken soll mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29 begegnet werden. Die Aufstellung des Bebauungsplanes verfolgt die Zielsetzung, im Rahmen der aktiven ortsplanerischen Steuerung die wohnbauliche Entwicklung zu lenken und das Angebot für den örtlichen Wohnungsbedarf zu verbessern. Obwohl am Rande des Siedlungsgebietes gelegen, weist das Plangebiet eine gute Erschließungslage und einen direkten Anschluss an das Siedlungsgefüge auf. Großräumig betrachtet handelt es sich um eine Arrondierung der Siedlungsstruktur. In vorangegangenen Überlegungen und in Abstimmung mit der Kreisplanung für ein neues Wohngebiet hat sich das Plangebiet als am besten geeignete Fläche herauskristallisiert. Die übrigen in Betracht kommenden Flächen würden zu einer unerwünschten Ausuferung der Siedlungsstruktur führen oder sind aus anderen Gründen weniger geeignet.

Die gemeindlichen Ziele lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Deckung eines kurzfristigen örtlichen Bedarfs an Wohngrundgrundstücken;

  • Bereitstellung von verschiedenen Wohnformen für unterschiedliche Wohnansprüche;

langfristige Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung;

Vorgabe einer maßstäblichen und gestalterisch an die Umgebung angepassten Bebauung;

Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines integrierten Dorfgemeinschaftshauses mit integrierter Feuerwache in verkehrsgünstiger Lage;

Gewährleistung des Brand- und Rettungsschutzes in der Gemeinde Rendswühren und im darüber hinaus liegenden Einsatzgebiet;

Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege.

3. Inhalte des Bebauungsplans