Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 26 "südlich der Straße 'Heidegarten'" der Gemeinde Rieseby

Begründung

TEIL 1 - B E G R Ü N D U N G

zum Bebauungsplan Nr. 26 der Gemeinde Rieseby, Kreis Rendsburg-Eckernförde

"Südlich Heidegarten"

für das Gebiet südlich der Straße 'Heidegarten' und westlich der Straßen 'Hofkamp' und 'Sönderbyer Weg'

1 Ausgangssituation

1.1 Lage des Plangebietes

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 26 liegt südlich des Baugebietes "Heidegarten", südwestlich der Bebauung der Straße Hofkamp und westlich des Sönderbyer Weges im Südwesten der Ortslage Rieseby. Er umfasst das Flurstück 4/27 sowie Teile der Flurstücke 4/30, 4/29, 31/5 und 6/55 der Flur 1, Gemarkung Sönderbyhof der Gemeinde Rieseby.

Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

  • im Norden durch die Bebauung der Straße 'Heidegarten',
  • im Nordosten durch die Bebauung der Straße 'Hofkamp',
  • im Osten durch den Sönderbyer Weg,
  • im Süden durch landwirtschaftlich genutzte Ackerflächen,
  • im Westen durch eine Waldfläche und
  • im Nordwesten durch landwirtschaftlich genutzte Ackerflächen.

Die Gesamtgröße des Plangeltungsbereiches beträgt ca. 6,19 ha.

Die genaue Abgrenzung ist dem zeichnerischen Teil des Planentwurfes im Maßstab 1:1.000 zu entnehmen.