Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 26 "südlich der Straße 'Heidegarten'" der Gemeinde Rieseby

Begründung

1.2 Bestand

Der Planbereich ist überwiegend als Acker in landwirtschaftlicher Nutzung.

Im Nordosten dient ein ca. 6.700 m² großer Teil des Plangebietes (Flurstück 4/27) als Ausgleichsfläche für den angrenzenden Bebauungsplan Nr. 12. Die Fläche ist ruderal geprägt. Teilbereiche werden trotz der vorgesehenen Sukzession jedoch gepflegt und die Vegetation kurz gehalten.

Zu den bebauten Grundstücken der Straße Heidegarten und der Straße Hofkamp wird das Gebiet durch Knicks begrenzt. Ein weiterer Knick quert den Geltungsbereich in Nord-Süd-Richtung.

Im äußersten Nordwesten sind einzelne Bäume angepflanzt.

Im Südwesten grenzen Waldflächen an das Plangebiet, an deren Grenze ein Verbandsgraben verläuft.

Entlang des Sönderbyer Weges und an der äußersten südöstlichen Grenze des Plangebietes verlaufen weitere Gräben.

Das Gelände ist bewegt und weist Höhen zwischen ca. 29 m über NHN südlich der Straße Hofkamp, ca. 22 m über NHN im Nordwesten und Süden und ca. 24 m über NHN im äußersten Südosten des Plangebietes auf.

1.3 Grundlage des Verfahrens

Grundlage des Verfahrens ist das Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rieseby hat am 15.12.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26 beschlossen.

1.4 Rechtliche Bindungen

Gemäß § 1 Abs. 4 BauGB besteht für die Gemeinde eine so genannte 'Anpassungspflicht' an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung, d.h. Bedenken aus Sicht der Landesplanung unterliegen nicht der kommunalen Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB.