1.4.1 Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2021
Die Gemeinde Rieseby wird in der Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein 2021 als 'Ländlicher Raum' eingestuft. Sie befindet sich im 10 km-Umkreis um das Mittelzentrum Eckernförde sowie in einem Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung.
Die Gemeinde Rieseby ist als Gemeinde mit einer ergänzenden Versorgungsfunktion (vgl. Regionalplan III) nicht an die Obergrenze des wohnbaulichen Entwicklungsrahmens für Gemeinden, die keine Siedlungsschwerpunkte sind und in den ländlichen Räumen liegen (max. 10 % des Wohnungsbestandes vom 31.12.2020 bis zum Jahr 2036), gebunden. Die Ausweisung neuer Wohnbauflächen orientiert sich dennoch an dem aufgezeigten Entwicklungsrahmen. Dieser stellt sich derzeit wie folgt dar:
Wohnbauentwicklung in der Gemeinde Rieseby (2022 bis 2036)
Wohnungsbestand am 31.12.2020 1.271 WE
Nach LEP 2021 von 2022 bis 2036 anzusetzen (10 %) 127 WE
Wohngebäude in Bau (Fertigstellung vorauss. 2022) 30 WE
abzgl. Entwicklungspotenzial im Innenbereich ca. 20 WE
Verbleibende Wohnungsentwicklung über Bauleitplanung bis 2036 77 WE
Über den Bebauungsplan Nr. 26 sollen ca. 51 Wohngrundstücke entstehen; wobei auf vier der geplanten Grundstücke kleinteiliger Wohnraum mit jeweils bis zu 12 Wohneinheiten entstehen soll. Die Gemeinde rechnet damit, dass im Plangebiet ca. 100 Wohneinheiten entstehen werden, die kurz- und mittelfristig den aktuellen Bedarf decken können.
Um eine städtebaulich sinnvolle Gestaltung innerhalb des Plangebietes unter Beachtung des vorgenannten Entwicklungsspielraumes im Plangebiet zu gewährleisten, hat sich die Gemeinde zur Aufstellung dieses Bebauungsplanes entschlossen.
Die Lage südlich des letzten erschlossenen Baugebietes bietet die Möglichkeit, neue Bauflächen an die bestehende Bebauung anzugliedern und so eine angemessene Erweiterung des vorhandenen Siedlungsbereiches zu schaffen.