Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 93 "Gewerbegebiet nördlich der Westerbütteler Straße bis zum Fleth" der Stadt Brunsbüttel - frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB

Begründung

7. Immissionen

7a) Lärm

Wird im weiteren Verfahren ergänzt.

7b) Stäube

Um die Bewohner an der Westerbütteler Straße vorsorglich vor einer zu großen Staubbelastung zu schützen, sind im Gewerbegebiet Betriebe und Anlagen unzulässig, die staubende Güter bzw. Schüttgüter im offenen Umgang verarbeiten. Die Staubbelastung bei offenem, nicht eingekapseltem Umgang mit Schüttgütern oder staubenden Gütern wäre sonst zu hoch.