Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 93 "Gewerbegebiet nördlich der Westerbütteler Straße bis zum Fleth" der Stadt Brunsbüttel - frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB

Begründung

8. Eingriffs/ Ausgleichsregelung im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB

Eingriffe in Natur und Landschaft sind generell zu vermeiden. Lassen sich Eingriffe nach eingehender Prüfung nicht vermeiden, sind Vermeidungs-, Minderungs- und Ersatzmaßnahmen anzustreben. Die geplante Erweiterung des Gewerbegebiets stellt einen solchen Eingriff dar und ist daher auszugleichen.

  • Ersatzmaßnahmen bzw. Ausgleich
  • Vermeidungsmaßnahmen (Artenschutz)

c) weitere Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Wird im weiteren Verfahren ergänzt.

Bei der Planung und Durchführung der Baumaßnahme ist die DIN 18920 „Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“ zu beachten.

9. Artenschutz und NATURA 2000

Artenschutz

NATURA 2000 (FFH und Vogelschutz)

Wird im weiteren Verfahren ergänzt.

10. Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Planung

Gemäß § 47 f Gemeindeordnung (GO) müssen Kinder und Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen dieser berühren, in angemessener Weise beteiligt werden.

Eine Beteiligung ist bei der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 93 mit der Festsetzung als Gewerbegebiet nicht vorgesehen, weil die Interessen von Kindern und Jugendlichen nicht berührt werden. Gleichwohl können sich Kinder und Jugendliche im Verfahren gemäß § 3 BauGB äußern.

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