Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 93 "Gewerbegebiet nördlich der Westerbütteler Straße bis zum Fleth" der Stadt Brunsbüttel - frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB

Begründung

11. Verkehrserschließung

Straßenverkehr

Die Erschließung des Gebietes soll von Süden aus über die Westerbütteler Straße erfolgen. Die Westerbütteler Straße mündet im Osten in die Fritz-Staiger-Straße (K 73), die das Gewerbegebiet einerseits in nördlicher Richtung über die Anschlussstelle Brunsbüttel Nord mit der Bundesstraße 5 und in südlicher Richtung mit dem Nord-Ostsee-Kanal verbindet. Im Westen geht die Westerbütteler Straße in die Justus-von-Liebig-Straße bzw. in die Eddelaker Straße über, die eine direkte Verbindung mit dem Stadtzentrum Brunsbüttels bieten. Eine innere Erschließung soll nicht vorab geplant werden, es wird mit zwei bis drei Zufahrten gerechnet, deren genaue Lage aber nicht festgesetzt wird.

Ruhender Verkehr

Öffentliche Parkplätze sollen wie die privaten Stellplätze auf den Grundstücken untergebracht werden.

12. Ver- und Entsorgung

12a) Wasserversorgung

Wird im weiteren Verfahren ergänzt.

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