Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 93 "Gewerbegebiet nördlich der Westerbütteler Straße bis zum Fleth" der Stadt Brunsbüttel - frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB

Begründung

12b) Abwasserbeseitigung

Wird im weiteren Verfahren ergänzt.

12c) Oberflächenentwässerung

Wird im weiteren Verfahren ergänzt.

Die Unterhaltung des Vorfluters 02 wird durch ein 7,50 m breites Geh- und Fahrrecht ab Böschungsoberkante zugunsten des Sielverbands Eddelak abgesichert.

Hinweise des Deich- und Hauptsielverbands

  1. Beachtung der Satzung des zuständigen Sielverbands, besonders § 6.

Sollten bestehende Verbandsanlagen geändert oder berührt werden, so bedarf es der Durchführung eines förmlichen Planänderungsverfahrens entsprechend der Satzung des betroffenen Sielverbands.

  1. Die Planung und Ausführung der erforderlichen Maßnahmen zur Einleitung des Oberflächenwassers und geklärter Abwässer hat im Einvernehmen mit dem zuständigen Sielverband zu erfolgen.
  2. Für den Fall, dass die infolge der Bebauung erhöhten Abflussspenden aus Oberflächen- und Abwasser die Leistungsfähigkeit der vorhandenen Verbandsanlagen überschreiten, wird im Vorwege darauf hingewiesen, dass die planerischen und baulichen Maßnahmen an den Verbandsanlagen zu Lasten der betroffenen Stadt bzw. Gemeinde gehen.
  3. Die Einleitung von verunreinigtem Wasser in den Vorfluter ist nicht zulässig.

12d) Elektrische Versorgung und Gasversorgung

Wird im weiteren Verfahren ergänzt.

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