7 Zulässigkeit von Vorhaben (§ 12 Abs. 3a BauGB)
7.1 Im Rahmen der festgesetzten Nutzungen sind nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durch- führung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet hat.
7.1 Im Rahmen der festgesetzten Nutzungen sind nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durch- führung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet hat.
1 Dachform und Dachneigung
1.1 Es sind nur Dächer mit max. 45 Grad Neigung zulässig.
2 Dacheindeckung
2.1 Das Anbringen von Solaranlagen auf den Dachflächen ist zulässig. Überkragende Anlagen sind unzulässig.
2.1 Die Errichtung von Gründächern ist zulässig.
3 Außenwandgestaltung
3.1 Als Außenwandgestaltung sind nur Holz und Glas zulässig.
3.2 Nebenanlagen gem. § 14 BauNVO sind von den v.g. Bestimmungen ausgenommen.