Planungsdokumente: Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 6 der Gemeinde Jagel "Solarpark Selker Weg" für das Gebiet südlich des Selker Weges und nordöstlich der Bahnstrecke Hamburg-Flensburg

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

8.1 Beschreibung des Geltungsbereichs

Das Vorhaben „Solarpark Selker Weg“ besteht aus der Errichtung einer erdgebundenen, großflächigen Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-FFA) in der Gemeinde Jagel, etwa 500 m östlich des Ortsrandes von Jagel. Nördlich wird die Fläche begrenzt durch die Kreisstraße K62 Selker Weg, die Jagel mit Selk verbindet. Westlich verläuft die Eisenbahnstrecke Neumünster-Flensburg.

Der Geltungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von 18,6 ha und betrifft die Flurstücke 6/2, 10/3, 12/3, 12/4, 15, 187/16 und 215 in der Gemarkung Jagel, Flur 4 (siehe Abb. 10 und Kapitel 1 und 2).

Abb. 10: Geltungsbereich des Bebauungsplans

8.2 Inhalt und Ziele des Bauleitverfahrens

Planungsziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6 „Solarpark Selker Weg“ der Gemeinde Jagel, ist es die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, für die Errichtung eines Sondergebietes zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage. Damit soll u.a. eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung gewährleistet und ein Beitrag der Gemeinde zu den formulierten energiepolitischen Planungsgrundsätzen geleistet werden.

Die Planfläche für das Sondergebiet umfasst ca. 18,6 ha, davon soll ca. 9,7 ha mit Solarmodulen bedeckt werden.

Die nicht beweglichen, aufgeständerten Solarmodule werden in Reihen mit einem Abstand von ca. 2,50 m angeordnet. Weiterhin werden Nebeneinrichtungen wie Wechselrichter, Trafostationen und eine Umzäunung errichtet. Die Module werden in Südausrichtung in einem fest definierten Winkel zur Sonne angeordnet und aufgeständert. Die Höhe der Module wird 4,0 m nicht überschreiten. Die Gestelle werden in den vorhandenen unbefestigten Untergrund gerammt. Fundamente sind nicht erforderlich. Hierdurch wird der Versiegelungsgrad im Plangebiet auf ein Minimum begrenzt. Der maximale Versiegelungsgrad beträgt 4% und die GRZ wird auf 0,8 festgesetzt. Die Freiflächen-PV-Anlage kann nach Ende der Nutzungsdauer rückstandslos wieder entfernt werden.

Die von den Modulen überdachte Fläche wird nicht versiegelt, sondern als extensives Grünland genutzt.

8.3 Verfahren und Rechtsgrundlage

Die Gemeindevertretung Jagel hat am 04.04.2022 beschlossen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6 Gemeinde Jagel „Solarpark Selker Weg“ aufzustellen. Außerdem wurde die 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Jagel „Solarpark Selker Weg“ beschlossen (gemäß § 2 BauGB und § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG Schleswig-Holstein).

Die Rechtsgrundlage des Vorhabens- und Erschließungsplans ist § 12 Baugesetzbuch (BauGB). Der Vorhaben- und Erschließungsplan ist ein von dem Investor des Vorhabens vorgelegter und mit der zuständigen Gemeinde abgestimmter Plan über die Durchführung eines Bauvorhabens einschließlich der Erschließung. Die Inhalte des Vorhabens- und Erschließungsplans werden in die Begründung des vorhabenbezogenen B-Plan übernommen.

Entsprechend § 2a BauGB wird zur Wahrung der Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die bauplanerisch relevanten Umweltbelange ermittelt, bewertet und in einem Umweltbericht dokumentiert werden. Dabei kommen für die Eingriffsregelung (§ 1 a BauGB) die Grundsätze zur Planung von großflächigen Solar-Freiflächenanlagen im Außenbereich des Landes Schleswig-Holstein (Gemeinsamer Beratungserlass des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung und des Ministeriums für Energie, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung vom 01. September 2021) und der Gemeinsamer Runderlass (Kompensationserlass) („Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht" des Innenministeriums und des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, und ländliche Räume vom 09.12.2013) zur Anwendung.

Das Ergebnis der Umweltprüfung wird im Umweltbericht dargelegt, er ist als eigenständiger Teil Bestandteil dieser Begründung.

Gemäß § 4 (1) BauGB hat die Gemeinde die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, unterrichtet. Die frühzeitige Offenlage hat zwischen dem 13.06. – 14.07.2023 stattgefunden. Die eingegangenen umweltbezogenen Anregungen und Bedenken wurden bei der Erstellung des Umweltberichtes berücksichtigt.