Planungsdokumente: Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 6 der Gemeinde Jagel "Solarpark Selker Weg" für das Gebiet südlich des Selker Weges und nordöstlich der Bahnstrecke Hamburg-Flensburg

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

10 Vermeidung, Verringerung und Ausgleich von nachteiligen Umweltauswirkungen

Für das Bauleitverfahren ist die Eingriffsregelung nach § 1 a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 18 Abs. 1 BNatSchG zu beachten. Gemäß § 1 a Abs. 3 BauGB sind die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes in der planerischen Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB zu berücksichtigen.

Das geplante Vorhaben wird Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft in Bezug auf den Lebensraum von Brutvögeln, der Versiegelungen von Boden sowie durch die Veränderungen des Landschaftsbildes auslösen. Die einzelnen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen für die Schutzgüter werden im Folgenden dargestellt.

10.1 Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

10.1.1 Mensch und Gesundheit

Es sind keine zusätzlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Auswirkungen auf das Schutzgut vorgesehen.