Planungsdokumente: Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 6 der Gemeinde Jagel "Solarpark Selker Weg" für das Gebiet südlich des Selker Weges und nordöstlich der Bahnstrecke Hamburg-Flensburg

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

10.2.2 Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

Nach dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag des Dipl.-Biol. Klaus Jödicke sind für die gehölzbrütenden Arten, die im Plangebiet vorkommen, keine Ausgleichsmaßnahmen notwendig, auch wenn im Nordosten Knicks entfernt werden (siehe Abschnitt 9.1.2).

Auf dem Plangebiet wurden Feldlerche (1 Revierpaar), Flussregenpfeifer (1 Revierpaar) und Kiebitz (2 Revierpaare) festgestellt, die auf Offenland angewiesen sind und einen artspezifischen Meideabstand zu vertikalen Strukturen wie Wald- und Gehölzränder etc. halten. Der aktuelle Kenntnisstand zeigt jedoch, dass z.B. die Feldlerche eine generelle Verbreitung in Solarparks aufweisen kann, wenn die Modulreihenabstände > 3m aufweisen. Nach der derzeitigen Planung soll die Planfläche mit einem Reihenabstand von ca. 2,5 m beplant werden. Daher ist hier ein anlagenbedingter Lebensraumverlust für die Feldlerche und den Kiebitz abzuleiten. Ausgleichsmaßnahmen werden im Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag des Dipl.-Biol. Klaus Jödicke zusammengefasst (siehe auch Abschnitt 9.1.2).

Der Ausgleich für den Habitatsverlust von Bodenbrütern mit einer 4 ha großen Fläche mesophilen Grünlandes wird über Ökopunkte vorgenommen. Die genauen Daten und Verträge werden fristgerecht vor Baubeginn bei der UNB vorgelegt.

Laut dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag für die Fläche zeigen die intensiv bewirtschafteten Nutzflächen im Plangebiet ebenfalls keine Habitateignung als Sommerlebensraum für Amphibien. Für Reptilien gibt es einige Hinweise auf Vorkommen in der Umgebung der Fläche, daher ist ein gelegentliches Auftreten innerhalb des Plangebietes nicht auszuschließen. Da die Umzäunung bodenfrei errichtet wird (ca. 20 cm Abstand), ist eine Beeinflussung hier nicht zu erwarten.

Auch Fledermäuse können die angrenzenden Waldbereiche als Jagdhabitate bzw. als Quartiere nutzen. Eine Höhlenbaumkartierung auf der Fläche hat jedoch ergeben, „dass die wenigen alten Eichen innerhalb des Plangebietes keine als Quartiere geeigneten Höhlen oder Spalten aufweisen“.

Die biologische Vielfalt ist auf der Planfläche insgesamt gering, da die Fläche derzeit intensiv landwirtschaftlich genutzt wird. Die Nutzung der Fläche wird durch das Umsetzen des Vorhabens extensiviert. Viele Studien belegen inzwischen, dass PV-Freiflächenanlagen die Biodiversität nicht nur auf der Fläche, sondern auch in der Umgebung steigern. Während Ackerflächen (derzeitige Nutzung) aus faunistischer Sicht i.d.R. nicht interessant sind ändert sich das mit der Errichtung und dem Betrieb von PV-Anlagen. Hier werden mit der richtigen Pflege Dauergrünländer geschaffen, die sich zu Trittsteinbiotopen entwickeln können. Studien zeigen auch, dass Solarparks eine hohe Attraktionswirkung für Brutvögel der Offenländer besitzen.

10.2.3 Boden

Das Plangebiet wird derzeit intensiv bewirtschaftet (Maisanbau). Mit der Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage wird die Nutzung extensiviert und stattdessen erfolgt eine Grünlandnutzung ohne Einsatz von Dünge- oder Pflanzenschutzmittel.

In der Tabelle ist der Flächenverbrauch für die Anlagenteile zusammengestellt. Für die Berechnung der versickerungsoffenen Fläche wurde ein Faktor von 0,2 berücksichtigt. Auf der Basis des PV-Erlass wird der Kompensationsbedarf mit einem Ausgleichsverhältnis von 1:0,25 berechnet.

Nr.Anlageteil / NutzungBeschreibungqm
1Wegefläche, versickerungsoffenFeuerwehrzufahrt, Durchfahrt inkl. Wendekreis, Schotterschicht um Trafos632,16
2Versiegelte Fläche6 Trafos und Pfosten f. Gestelle und Zaun77,4
3Modulfläche20° Neigung93.281
Summe93.991 (9,4 ha)
Kompensationsbedarf (1:0,25)2,3 ha
Ausgleichskapazität auf der Fläche2,9 ha

Damit ergibt sich bei voller Berücksichtigung der Modulfläche ein Kompensationsbedarf für den Boden von 2,3 ha. Diese Kompensation kann durch folgende Maßnahmen vollumfänglich auf der Fläche ausgeglichen werden:

  • Errichtung eines insgesamt 16 m breitem Korridors entlang der Boklunder Au
  • Anlage von extensivem Grünland in den 30 m breiten Abstandsflächen zu den Waldflächen südlich und westlich der Modulfläche
  • Erhalt der Ruderalflur westlich der Modulfläche
  • Anlage von extensivem Grünland bzw. Gehölzbegrünung nördlich (an der K62) und westlich der Modulfläche (zur Bahnlinie)

Der PV-Erlass berücksichtigt nicht die Extensivierung der Nutzung auf der Fläche. Durch die Extensivierung werden keine Pflanzenschutz,- oder Düngemittel eingesetzt. Auch das angepasste Mahdregime steigert die Biodiversität auf der Fläche. Nach der BfN Script 247, „Naturschutzfachliche Bewertungsmethoden von Freilandphotovoltaikanlagen (2009)“, sind die Flächen für Freiflächen-Photovoltaikflächen durch den großen Abstand der Modulunterkante zum Boden nicht als versiegelt einzustufen. „Die Überschirmung von Böden durch die Module ist auch keine Versiegelung im Sinne der Eingriffsregelung, obgleich auch hierdurch Bodenfunktionen oder Lebensräume gestört bzw. beeinträchtigt werden können. Wird diese Einschätzung zugrunde gelegt, sinkt der Kompensationsbedarf auf 0,1 ha.

11 Anderweitige Planungsmöglichkeiten

Bei Nichtdurchführung der geplanten Maßnahme auf der beschriebenen Planfläche, würden andere Flächen für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen ausgewiesen werden, damit die Klimaziele umgesetzt werden können. Damit würde es an einem anderen Standort zu Eingriffen in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild kommen. Vom Vorhabensträger wurde eine übersichtliche Alternativenbetrachtung erstellt (siehe Anlage II). Diese zeigt, dass sich das Vorhaben am gewählten Standort vergleichsweise konfliktarm umsetzen lässt.