2.4 Risiken für die menschliche Gesundheit, Kulturgüter oder die Umwelt durch Unfälle oder Katastrophen
Derzeit sind bei Umsetzung der Planung keine Risiken für die menschliche Gesundheit, Kulturgüter oder die Umwelt durch Unfälle und Katastrophen abzusehen. Die südlich angrenzende Biogasanlage unterliegt den Bestimmungen der 12. BImSchV. Hinsichtlich der Störfallproblematik wurde der angemessene Sicherheitsabstand gutachterlich durch die ARU Ingenieurgesellschaft aus Lingen mit 100 m ermittelt. Der Sicherheitsabstand wurde in der Planzeichnung dargestellt und die notwendigen Maßnahmen textlich festgesetzt.