Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 26 "südlich Heidegarten" der Gemeinde Rieseby

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.8.2 Grünflächen

Im Plangebiet wird zur Durchgrünung ein Grünzug mit zentral liegender, großer Parkanlage geschaffen. Diese zentrale Parkanlage, die als Bürgerpark gestaltet wird, zieht sich von dort in Richtung Nordwesten durch den Planbereich und bietet durch die Anlage von entsprechenden Fußwegen eine begeh- und erlebbare Grünzäsur durch das Gebiet.

Der Bürgerpark soll künftig als öffentliche Begegnungsstätte dienen. Die Gemeinde plant die Herstellung eines Spielplatzes sowie ggf. weiter Anlagen wie Bolz- oder Bouleplatz. Zusätzlich sollen wassergebundene Wege zur Naherholung hergestellt werden. Zur Begrünung und Schaffung eines Parkcharakters ist die Pflanzung von verschiedenen Bäumen und Sträuchern angedacht.

Die Bereiche, in denen Waldabstandsflächen auf den Baugrundstücken liegt, werden private Grünflächen mit der Zweckbestimmung ‚Hausgärten‘ festgesetzt. Dies betrifft die Grundstücke 50 bis 53 und 59. Der das Plangebiet im Westen säumende Grünzug wird hierdurch verbreitert. Eine bauliche Nutzung dieser privaten Grünflächen ist innerhalb der Waldabstandsgrenzen nicht zulässig.

3.8.3 Ausgleichsflächen

Mit dem Bebauungsplan Nr. 26 wird auf dem Flurstück 4/27 die Ausgleichsfläche des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Rieseby überplant. Die Fläche wurde mit verschiedenen Gehölzen bepflanzt und sollte der Sukzession überlassen werden. Die Sukzessionsfläche würde sich künftig als Inselbiotop inmitten privater Wohngrundstücke befinden. Die Eignung als Lebensraum wird dadurch stark eingeschränkt, zudem sind Beeinträchtigungen von Seiten der Privatgrundstücke voraussichtlich nicht auszuschließen. Weiterhin würde sich auf Flächen, die der Sukzession überlassen werden, im Laufe der Zeit eine Waldfläche entwickeln. Wald in unmittelbarer Nähe zu Wohngrundstücken führt in diesem Zusammenhang immer wieder zu Problemen, die durch größere Abstände der Ausgleichsflächen zu den Wohnbauflächen hätten vermieden werden können.

Die Gemeinde hat sich daher dazu entschlossen, die Ausgleichsfläche zu überplanen und an anderer Stelle zu ersetzen. Der Ausgleich für die Sukzessionsfläche wird an anderer Stelle im Gemeindegebiet erbracht, wobei zusätzlich ein Zuschlag von 2 % je Jahr Entwicklungszeit der Fläche berücksichtigt wird. Für die Ausgleichsfläche ergibt sich somit ein Ausgleichsverhältnis von 1 : 1,56. Daraus ergibt sich für die Umwidmung der Ausgleichsfläche ein Ersatz von insgesamt 10.265 m² neuer Ausgleichsfläche. Dieser erfolgt im gemeindlichen Flächenpool ‚An der Petribek‘, auf dem Flurstück 69/37 der Flur 2, Gemarkung Basdorf und Gemeinde Rieseby.

Innerhalb des Plangebietes werden großflächige Versiegelungen durch die Ausweisung Allgemeiner Wohngebiete sowie durch die Herstellung neuer Verkehrsflächen und Flächen für die Ver- und Entsorgung ermöglicht. Für das Allgemeine Wohngebiet wird überwiegend eine Grundflächenzahl von 0,3 festgesetzt. Eine Überschreitung um 50 % ist für Nebenanlagen, Stellplätze und deren Zufahrten zulässig. Für die Grundstücke ergibt sich damit eine maximale Versiegelung von 45 %. Ein Teil der Grundstücke befindet sich im Waldabstandstreifen und unterliegt entsprechenden Einschränkungen der überbaubaren Fläche bzw. ist für kleinteiligen Wohnraum vorgesehen. Um auf diesen Grundstücken ebenfalls eine geeignete Bebauung zu ermöglichen, wird die GRZ entsprechend höher mit 0,35 festgesetzt, was einer maximalen Versiegelung von 52,5 % entspricht. Vom Sönderbyer Weg bis zum zentralen Plangebiet werden weitere Grundstücke für kleinteiligen bzw. verdichteten Wohnraum vorgesehen. Entsprechend dieser Nutzung und den geplanten Grundstücksgrößen wird für diese Grundstücke die GRZ mit 0,4 festgesetzt. Die maximale Versiegelung beträgt hier 60 %. In Baufeld 1 darf die festgesetzte GRZ um bis zu 100 % überschritten werden, hier ist demnach eine maximale Versiegelung von 80 % zulässig. Die neuen öffentlichen und privaten Verkehrsflächen, Fuß- und Radwege sowie die öffentlichen Pkw-Parkplätze werden als vollständig versiegelte Flächen (= 100 %) berücksichtigt. Gleiches gilt für eine notwendige Abfallsammelstelle für die geplanten Grundstücke 38 und 39 sowie zwei Transformatorenstationen. Ein neu herzustellendes Regenrückhaltebecken wird näherungsweise mit einer Versiegelung von 20 % in die Bilanzierung einbezogen.

Die überplante Fläche hat aufgrund ihrer ackerbaulichen Nutzung bzw. nach Umwidmung der Ausgleichsfläche eine allgemeine Bedeutung für den Naturschutz, weswegen die Eingriffe durch Bodenversiegelungen entsprechend des Runderlasses „Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht“ im Verhältnis 1 : 0,5 ausgeglichen werden. Insgesamt sind 27.585 m² Neuversiegelung zulässig. Der Ausgleich von 27.585 m² x 0,5 = 13.793  erfolgt ebenfalls über den gemeindlichen Flächenpool ‚An der Petribek‘ auf dem Flurstück 69/37 der Flur 2, Gemarkung Basdorf und Gemeinde Rieseby.

3.8.4 Wald

Südwestlich angrenzend an das Plangebiet ist eine Waldfläche vorhanden. Der nach § 24 LWaldG notwendige Waldabstand von 30 m wird mit den Baugrenzen eingehalten. Für ein einzelnes Grundstück im nordwestlichen Plangebiet darf der Waldabstand in Abstimmung mit der unteren Forstbehörde auf 25 m reduziert werden. Die im Waldabstand gelegenen Grundstücksteile werden als private Grünflächen mit der Zweckbestimmung ‚Hausgarten‘ festgesetzt und dürfen nicht bebaut werden. Als Puffer zwischen den Privatgrundstücken und dem Wald werden zudem öffentliche Grünflächen festgesetzt.