Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 26 "südlich Heidegarten" der Gemeinde Rieseby

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.1 Allgemeine Ziele der Planung

Zur Ordnung der städtebaulichen Entwicklung im Rahmen der baulichen und sonstigen Nutzung wird für das o.g. Plangebiet der Bebauungsplan Nr. 26 aufgestellt. Er trifft innerhalb seines räumlichen Geltungsbereiches rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Entwicklung entsprechend den kommunalen Zielsetzungen.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes wurde notwendig, um in dem Planbereich auf einer Gesamtfläche von ca. 6,22 ha eine den Funktionsbedürfnissen der Gemeinde Rieseby entsprechende Entwicklung zu ermöglichen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung von Wohnbauflächen geschaffen werden.

In der Gemeinde Rieseby besteht weiterhin ein Bedarf an Wohnungen. Um kontinuierlich die Nachfrage bedienen zu können, möchte die Gemeinde weitere Wohnbauflächen entwickeln. Die letzten Baugrundstücke in dem nördlich angrenzenden Baugebiet ‚Heidegarten‘ sind bereits verkauft und bebaut.

In den letzten Jahren haben sich die Anforderungen an die bauliche Entwicklung Riesebys deutlich verändert, sodass die Gemeinde aufgrund ihrer überörtlichen Versorgungsfunktion und ihrer sehr guten dörflichen Infrastruktur (Schule, Kindergärten, Seniorenheim, zahlreiche Gewerbebetriebe, Einzelhandel, gastronomische Einrichtungen, Bahnhof, Vereine und touristische Angebote) eine verstärkte Bereitstellung von Wohnbauflächen anstrebt und gewährleisten möchte. Durch die Umsetzung der Bebauungspläne Nrn. 19, 22 und 23 in der jüngeren Vergangenheit wurden die letzten freien Flächen im Innenbereich Riesebys überplant und bebaut, sodass nun mit Ausnahme einzelner kleiner Baulücken im Innenbereich keine Freiflächen mehr vorhanden sind.

In der Gemeinde Rieseby besteht weiterhin ein großer Bedarf an Wohnungen bzw. Bauplätzen. Im Innenbereich der Gemeinde sind nur noch einzelne Baulücken vorhanden. Die Grundstücke innerhalb geltender Bebauungspläne sind inzwischen vollständig bebaut, sodass eine kontinuierliche Bereitstellung von Baugrundstücken nicht gewährleistet werden kann. Der Gemeinde liegen fortwährend Anfragen nach Baugrundstücken vor. Um die vorhandene große Nachfrage bedienen zu können, möchte die Gemeinde weitere Wohnbauflächen über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26 am südwestlichen Ortsrand entwickeln. Die Lage nahe des Ortskerns bietet die Möglichkeit, neue Bauflächen an die bestehende Bebauung anzubinden und so eine dem tatsächlich vorhandenen Bedarf gerecht werdende Erweiterung des vorhandenen Siedlungsbereiches zu schaffen.

Im letzten Baugebiet „Heidegarten“ waren alle 45 Baugrundstücke innerhalb eines Jahres verkauft und bebaut. Aus diesen Gründen möchte die Gemeinde Rieseby über das Baugebiet „südlich Heidegarten“ nun auch weiterhin überwiegend Grundstücke für die Einzel- und Doppelhausbebauung zur Verfügung stellen und so den Bedarf für die nächsten Jahre decken.

Gleichzeitig hat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Südlich der Dorfstraße“ im Innenbereich der Gemeinde gezeigt, dass aktuell auch kleinteiliger und seniorengerechter Wohnraum in Rieseby stark nachgefragt wird. Da die Gemeinde davon ausgeht, dass diese Wohnformen überwiegend zentrumsnah nachgefragt werden, sollen hierfür zukünftig vermehrt Möglichkeiten der Nachverdichtung im Innenbereich gesucht werden. Im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 26 sollen dennoch untergeordnet auch solche Wohnformen möglich sein. Diese sollen über möglichst kurze Wege zum Ortskern verfügen und sind deshalb überwiegend im Osten des Plangeltungsbereiches vorgesehen, wodurch sich auch eine Verringerung der Beeinträchtigungen durch erhöhtes Verkehrsaufkommen in den westlich gelegenen Bereichen ergibt. Die Gemeinde stellt insgesamt vier Grundstücke für eine verdichtete Bebauung zur Verfügung, auf denen jeweils Gebäude mit kleinteiligen Wohnungen entstehen können, die überwiegend als Mietwohnungen geplant sind. Insgesamt stehen so vier Baugrundstücke zur Verfügung, die dem erwarteten Bedarf im Plangebiet entsprechen. Aktuell finden Vorgespräche mit Investoren statt. In Baufeld 1 ist die Errichtung von zwei Wohngebäuden mit insgesamt 40 Wohnungen geplant. Der Bebauungsplan wird dementsprechend größere Gestaltungsspielräume für dieses Baufeld festsetzen, um möglichen Investoren eine wirtschaftlich sinnvolle und städtebaulich gewollte Bebauung zu ermöglichen.

Die südliche Abgrenzung des Geltungsbereiches berücksichtigt bereits die recht konkreten Planungen für eine zukünftige südliche Erweiterung des Wohngebietes in den kommenden Jahren, um auch mittel- bis langfristig den Bedarf an Wohnbaugrundstücken in der Gemeinde decken zu können.

Im ersten Bauabschnitt sollen im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 26 ca. 59 Baugrundstücke mit Grundstücksgrößen zwischen 600 und 1.200 m² für die Wohnbebauung zur Verfügung gestellt werden. Geplant ist eine Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern sowie in einzelnen Bereichen Hausgruppen (Reihenhäuser).

Hierbei sollen sich die unterschiedlichen Bauformen ergänzen und entsprechend der verkehrlichen Erschließung und der Lage der einzelnen Bauflächen im Baugebiet verteilt werden.

Auf insgesamt vier Grundstücken soll zudem die Bebauung durch Mehrfamilienhäuser vorbereitet werden, wo entsprechend der Anforderungen der Gemeinde auch kleinteiliger und verdichteter Wohnraum für sozial Schwächere, Alleinerziehende, junge Familie und Senioren geschaffen werden kann. In den übrigen Baufeldern, die teilweise direkt an das Baugebiet „Heidegarten“ (B-Plan 20) anschließen, sollen weitestgehend die dort getroffenen Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung übernommen werden.

Für die verkehrliche Erschließung des Planbereiches soll eine neue Erschließungsstraße im Osten des Plangebietes an den Sönderbyer Weg anschließen und über mehrere große Bögen bis an die Straße Heidegarten im Norden angeschlossen werden; hierbei wird die Anbindung zum Baugebiet ‚Heidegarten‘ zunächst jedoch nur für Fußgänger und Radfahrer nutzbar sein, um in den nördlich angrenzenden Baugebieten ein übermäßiges Verkehrsaufkommen, insbesondere während der Bauphase, zu vermeiden.

Die gesamte Erschließung ist darauf ausgerichtet, den später geplanten 2. Bauabschnitt im Süden optimal an den B-Plan 26 anbinden zu können. Dementsprechend werden an drei Punkten bereits verkehrliche Anbindungen in Richtung Süden vorbereitet. Insgesamt soll durch den späteren 2. Und ggf. 3. Bauabschnitt die verkehrliche Erschließung und die äußere Einbindung des Gebietes in sich geschlossen sein und so ein großes, zusammenhängendes Wohnquartier ergeben.

Die bestehenden Grünstrukturen an den Rändern des Plangebietes und unmittelbar angrenzend sollen weitestgehend erhalten bleiben. Hierzu soll neben entsprechenden Festsetzungen zum Knickschutz auch ein das Gesamtgebiet querender Grünzug mit zentral liegender großer Parkanlage geschaffen werden. Diese zentrale Parkanlage, die als Bürgerpark gestaltet werden soll, zieht sich dann in Richtung Nordwesten durch den Planbereich und bietet durch die Anlage von entsprechenden Fußwegen eine begeh- und erlebbare Grünzäsur durch das Gebiet.

Dieses Vorhaben der Gemeinde bedient somit die bestehende Nachfrage nach weiteren Wohnbauflächen in Rieseby und bindet die Plangebietsfläche durch die Fortführung der Grünstrukturen und der Verkehrsflächen an die benachbarten Baugebiete an.

Die Planung entspricht aus Sicht der Gemeinde außerdem den in Ziffer 3.9 des Landesentwicklungsplanes (2021) dargelegten Grundsätzen, wonach neue Bauflächen nur in guter räumlicher und verkehrsmäßiger Anbindung an vorhandene, im baulichen Zusammenhang bebaute, tragfähige und zukunftsfähige Ortsteile und in Form behutsamer Siedlungsabrundungen ausgewiesen werden sollen.

2.2 Wohnbauliche Entwicklung der Gemeinde

Die Gemeinde Rieseby ist als Gemeinde mit einer ergänzenden Versorgungsfunktion (vgl. Regionalplan III) nicht an die Obergrenze des wohnbaulichen Entwicklungsrahmens für Gemeinden, die keine Siedlungsschwerpunkte sind und in den ländlichen Räumen liegen (max. 10 % des Wohnungsbestandes vom 31.12.2020 bis zum Jahr 2036), gebunden. Die Ausweisung neuer Wohnbauflächen orientiert sich dennoch an dem aufgezeigten Entwicklungsrahmen.

Die Gemeinde Rieseby hat im Februar 2023 ihre Innenentwicklungsanalyse aus dem Jahr 2015 aktualisiert. Entsprechend dieser Überarbeitung stellt sich der wohnbauliche Entwicklungsrahmen für die Gemeinde derzeit wie folgt dar:

Wohnbauentwicklung in der Gemeinde Rieseby (2022 bis 2036)

Wohnungsbestand am 31.12.2020 1.271 WE

Nach LEP 2021 von 2022 bis 2036 anzusetzen (10 %) 127 WE

Fertigstellungen 2022 7 WE

Wohnungen in Bau (Fertigstellung vorauss. 2023) 20 WE

abzgl. Entwicklungspotenzial im Innenbereich 3 WE

Verbleibende Wohnungsentwicklung über Bauleitplanung bis 2036 97 WE

(Richtwert für Gemeinden mit überörtlicher Versorgungsfunktion)

Über den Bebauungsplan Nr. 26 sollen ca. 59 Wohngrundstücke entstehen; wobei auf vier der geplanten Grundstücke kleinteiliger Wohnraum mit jeweils ca. 8-14 Wohneinheiten entstehen soll. Die Gemeinde rechnet damit, dass im Plangebiet ca. 120 Wohneinheiten entstehen werden, die kurz- bis mittelfristig den Bedarf decken können.

In der Gemeinde Rieseby wurden in den vergangenen 10 Jahren durchschnittlich 14 Wohneinheiten pro Jahr fertiggestellt, wobei die Fertigstellungen über die Jahre jeweils stark schwankten und überwiegend von den innerhalb von Bebauungsplänen bereitgestellten Baugrundstücken abhingen. Im letzten Baugebiet „Heidegarten“ (B-Plan Nr. 20) wurden alle 45 Baugrundstücke innerhalb von gut einem Jahr verkauft und bebaut. Diese Entwicklung zeigt, dass die Bedarfe in Rieseby in den vergangenen zehn Jahren konstant waren und jeweils nur durch die bereitgestellten Grundstücke limitiert wurden.

Für die Gemeinde Rieseby wird selbst in Anbetracht der aktuell landesweit eher rückläufigen Nachfrage nach Wohngrundstücken für die Einzel- und Doppelhausbebauung damit gerechnet, dass aufgrund der guten dörflichen Infrastruktur, der guten Verkehrsanbindung und der Nähe zu Schlei und Ostsee eine kontinuierliche Nachfrage erhalten bleiben wird – wenngleich möglicherweise auf einem geringeren Niveau als in der jüngeren Vergangenheit. Aus diesen Gründen möchte die Gemeinde Rieseby über das Baugebiet „südlich Heidegarten“ nun auch weiterhin überwiegend Grundstücke für die Einzel- und Doppelhausbebauung zur Verfügung stellen und so den Bedarf für die nächsten Jahre decken.

Rieseby ist die einwohnerstärkste Gemeinde im Amt Schlei-Ostsee und verfügt über die umfassendste Infrastruktur. Die Nachfrage nach Bauland ist weiterhin hoch. Während die Gemeinden im Umland gezielt Bauland für den örtlichen Bedarf vorhalten und sorgsam mit dem Kontingent bis 2036 umgehen, kann Rieseby einen Bedarf decken, dessen Realisierung in den Nachbargemeinden nicht gewünscht ist. Die Planung hat keinen negativen Einfluss auf die Nachbargemeinden, sondern stärkt die Aufgabe der Gemeinde Rieseby mit ihren überörtlichen Versorgungsfunktionen. Durch die Bereitstellung größerer Baugebiete in den zentralen Orten kann somit ggf. die ortsuntypische Entwicklung kleinerer Orte in der Umgebung verringert werden und so dort ein übermäßiger Eingriff in Grund und Boden minimiert werden.

Die Lage südlich des letzten erschlossenen Baugebietes bietet die Möglichkeit, neue Bauflächen an die bestehende Bebauung anzugliedern und so eine angemessene Erweiterung des vorhandenen Siedlungsbereiches zu schaffen.

Um eine städtebaulich sinnvolle Gestaltung innerhalb des Plangebietes unter Beachtung des vorgenannten Entwicklungsspielraumes im Plangebiet zu gewährleisten, hat sich die Gemeinde zur Aufstellung dieses Bebauungsplanes entschlossen.

2.3 Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten