Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 26 "südlich Heidegarten" der Gemeinde Rieseby

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.3.1 Standortalternativen

Die Gemeinde Rieseby hat sich im Vorwege zu diesem Bauleitplanverfahren und der 15. Flächennutzungsplanänderung im Jahr 2023 intensiv mit der Ermittlung und Bewertung von Alternativflächen auseinandergesetzt. Der Planbereich entspricht ungefähr der in der Analyse untersuchten Fläche E6.

Die Standortalternativenprüfung kommt zusammenfassend zu folgenden Ergebnissen:

Aus der vorhergehenden Flächenbetrachtung ergibt sich, dass es zu den beabsichtigten Planflächen im Südwesten der Ortslage Rieseby (Fläche 6) eine vertretbare Alternative gibt (Flächen 4), um dem mit der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes verfolgten vorrangigen Ziel der Gemeinde, Rahmenbedingungen für die kurz- bis mittelfristige Bereitstellung von Wohnbauflächen zu schaffen, zu entsprechen.

Die Fläche 4, die aus städtebaulicher Sicht leicht besser geeignet wäre als die Fläche 6, steht seit vielen Jahren nicht für eine bauliche Nutzung zur Verfügung, weshalb für einen Teil der Fläche auch im Rahmen der 8. Änderung des F-Planes im Jahr 2005 die Darstellung als Wohnbaufläche gestrichen wurde.

Beachtet man die zwischenzeitlich vorliegenden Voruntersuchungen zu Fläche Nr. 6, wird ersichtlich, dass die aufgezeigten potenziellen Beeinträchtigungen (insb. mögliche Immissionen durch Windparks sowie mögliche archäologische Funde) keine Auswirkungen auf die Nutzung der Fläche als Wohnbaufläche erwarten lassen.

Insofern stellt die Fläche 4 keine bessere, sondern eine etwa gleichwertige Alternative dar, die aktuell jedoch nicht für eine Bebauung zur Verfügung steht.

Aus diesen Gründen hat sich die Gemeinde Rieseby entschieden, die Bauleitplanverfahren für ein neues Wohngebiet im Rahmen der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes im Südwesten der Ortslage aufzustellen.

2.3.2 Planungsalternativen

Bereits im Vorwege des konkreten Bauleitplanverfahrens wurden verschiedene Erschließungsvarianten und Bebauungskonzepte durch Planungsbüros erstellt, innerhalb der Gemeinde diskutiert und gegeneinander abgewogen. Diese Konzepte umfassten alle den gesamten ca. 14 ha großen Bereich südlich Heidegarten und beidseitig des Sönderbyer Weges. Das durch die Gemeinde favorisierte Konzept, auf dessen Grundlage der Bebauungsplan Nr. 26 als erster Bauabschnitt basiert, liegt der Begründung als Anlage bei.

Dieses Konzept aus dem Jahr 2020 wurde entsprechend der aktuellen Nachfrage und gemeindlichen Überlegungen zur weiteren wohnbaulichen Entwicklung angepasst und ergänzt. Es wurden insbesondere Grundstücke für kleinteiligen (Miet-)Wohnraum geschaffen.

Alternative Planinhalte wurden demnach im Zuge des Planverfahrens durch mehr Flexibilität ermöglicht, sodass letztendlich der Bedarf und die Nachfrage die zukünftige Bebauung steuern werden.

Der Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 26 grenzt in Richtung Süden eine nicht arrondierende Fläche ab. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich hierbei aus den bereits sehr konkreten Planungen bzgl. der Erschließung eines weiteren Bauabschnittes. Die Lage der Grundstücke und die Straßenführung im Planbereich sind auf diesen 2. Bauabschnitt ausgerichtet, wodurch die südliche Abgrenzung zunächst einzelne Lücken und Ausbuchtungen erhält, die erst durch die Bebauung des geplanten 2. Abschnittes geschlossen werden. So soll eine optimale Ausnutzung der gesamten Fläche in mehreren Bauabschnitten erreicht werden.

Die einzelnen Bauabschnitte sind hierbei großzügig gewählt. Die aktuelle Planung im Rahmen dieses Bauleitplanverfahrens umfasst nur den ersten von insgesamt drei bis vier Bauabschnitten, wobei der 1. Bauabschnitt der Deckung des kurz- bis mittelfristigen Bedarfes dient; die folgenden Abschnitte sollen dann den mittel- bis langfristigen Bedarf decken. Die Größe dieses ersten Bauabschnittes mit einer Fläche von ca. 6,22 ha, auf der 59 Wohngrundstücke untergebracht werden können, ergibt sich aus der geplanten Erschließung des Gebietes.

Die Baufahrzeuge sollen nicht durch die beiden benachbarten Wohngebiete „Am Schulenkrug“ und „Heidegarten“ geführt werden; die in diesem Bereich vorbereitete Erschließungsstraße wird im Zuge der Baumaßnahmen für den PKW- und LKW-Verkehr gesperrt, um so die Wohnruhe innerhalb dieser Baugebiete sicherzustellen. Mit der Erschließung des neuen Baugebietes soll im Nordwesten begonnen werden. Aus Sicht der Gemeinde ist es unwirtschaftlich, zunächst eine lange Erschließungsstraße zu bauen, die nicht der Erschließung der unmittelbar angrenzenden Grundstücke dient. Aus diesem Grund hat sich die Gemeinde entschieden, den ersten Bauabschnitt und damit den Plangeltungsbereich des B-Planes Nr. 26 in dieser Größe zu überplanen.

Nach Abschluss der Erschließung des nördlich angrenzenden Wohngebietes „Heidegarten“ wurden die Planungen zu einem weiteren Wohngebiet angestoßen. Die damalige Nachfrage nach Baugrundstücken für Einzelhäuser war ungebrochen hoch und sollte durch ein weiteres Wohngebiet kontinuierlich gedeckt werden. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Baubranche (hohe Baupreise und Zinsniveau), aber auch durch die veränderte Nachfragesituation in der Gemeinde wurde das ursprüngliche Bebauungskonzept umgestellt, sodass nun auch vier Grundstücke für die Bebauung mit Mehrfamilienhäusern vorbereitet werden, wo entsprechend der Anforderungen der Gemeinde auch kleinteiliger und verdichteter Wohnraum für sozial Schwächere, Alleinerziehende, junge Familie und Senioren geschaffen werden soll. Zusätzlich wurde die Zulässigkeit von Hausgruppen in einzelnen Baufeldern ergänzt, um auch hier größere Spielräume für kleinteiligen Wohnraum zu schaffen und so auf Änderungen in der Nachfrage reagieren zu können.

3 Planinhalt und Festsetzungen