Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 18 der Gemeinde Stapelfeld

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2. Anlass und Ziele der Planung

2.1 Anlass der Planung

In der Gemeinde Stapelfeld besteht eine sehr hohe Nachfrage nach Wohngrundstücken. Diesem Siedlungsdruck will die Gemeinde durch die Ausweisung des Wohngebietes begegnen. Die Innenbereichs- und Nachverdichtungspotentiale wurden, wie in Kapitel 1.2 bereits beschrieben, vorab untersucht. Vermehrte Baugesuche aus dem Ort veranlassten die Gemeindevertretung Stapelfeld dazu, im Rahmen der Planung bauleitplanerisch tätig zu werden. Im Ort bestehen zurzeit keine Möglichkeiten, Baulandreserven bzw. Innenentwicklungspotenziale zeitnah zu aktivieren. Die wachsende Nachfrage kann durch die kleinteiligen Innenentwicklungspotenziale nicht befriedigt werden. Dem Bedarf an weiteren Wohnbaugrundstücken soll mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 begegnet werden.

2.2 Ziele der Planung

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 verfolgt die Zielsetzung, im Rahmen der aktiven ortsplanerischen Steuerung die wohnbauliche Entwicklung sinnvoll zu lenken und das Angebot für den örtlichen Wohnungsbedarf zu verbessern. Obwohl am Rande des Siedlungsgebietes gelegen, weist das Plangebiet eine gute Erschließungslage und eine direkte Anbindung an das Siedlungsgefüge auf. Insgesamt können im Plangebiet 9 - 16 zusätzliche Wohngebäude für unterschiedliche Wohnformen entstehen. Die gemeindlichen Planungsziele lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit zur Deckung eines kurzfristigen Bedarfs an Wohngrundgrundstücken für den örtlichen Bedarf;

langfristige Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung;

Vorgabe einer maßstäblichen und gestalterisch an die Umgebung ange-passten Bebauung;

Bereitstellung von nahbereichstypischen Baugrundstücken mit einer festgesetzten Mindestgröße;

Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege einschließlich des gesetzlichen Biotopschutzes (Knick im Osten und im Westen).