3.6 Zusätzliche Angaben im Umweltbericht
3.6.1 Technische Verfahren bei der Umweltprüfung
Die zur Untersuchung der Umweltauswirkungen verwendeten Quellen und angewendeten Verfahren, Methoden, Anleitungen etc. werden in den entsprechenden Abschnitten genannt bzw. beschrieben.
Technische Verfahren wurden bei der Durchführung der Umweltprüfung nicht angewandt. Die Bestandsaufnahme basiert auf einer Auswertung bestehender Unterlagen auf Kreis-, Gemeinde- und Projektebene sowie auf den im Rahmen einer Ortsbesichtigung gewonnenen Erkenntnissen.
Besondere Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben sind nicht aufgetreten, technische Lücken oder fehlende Kenntnisse wurden nicht festgestellt.
3.6.2 Überwachung der Umweltauswirkungen
Die Überwachung der Umweltauswirkungen („Monitoring“) erübrigt sich im vorliegenden Fall, da, wie dargestellt, keine Auswirkungen entstehen, die auf der Ebene des Flächennutzungsplans berücksichtigt werden müssten.
3.6.3 Zusammenfassung des Umweltberichts
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung befindet sich im Süden der Haupt-Ortslage und ist etwa 3 ha groß. Er liegt in freier Lage direkt östlich der Bahnstrecke Hamburg-Westerland, wobei die Erschließung aus der westlich der Bahnlinie liegenden Ortslage erfolgt und im Süden des Plangebiets als Sackgasse endet.
Das Plangebiet besteht bereits aus bebauten Grundstücken. Im nördlichen und südlichen Teil bestehen Wohngrundstücke, während sich im größeren zentralen Bereich gewerblich genutzte Gebäude (Kleingewerbe, Lagerhallen, Werkstätten) mit einem großen Freiflächenanteil befinden.
Im Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung ist die Änderung der bisher dargestellten gewerblichen Bauflächen in gemischt genutzte Bauflächen geplant.
Durch die Planung entstehen keine direkten erheblichen Umweltauswirkungen. In nachfolgenden Planverfahren sind ggf. Lärmimmissionen der angrenzenden Eisenbahnstrecke zu ermitteln und entsprechende Maßnahmen für schutzwürdige Nutzung zu treffen. Außerdem sind artenschutzrechtliche Vorschriften immer zu beachten, insbesondere bei der Beseitigung von Gehölzen und dem Abbruch von Gebäuden.
3.6.4 Referenzliste
Gesetze und Fachplanungen (in der jeweiligen gültigen Fassung zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses) werden im Kapitel 4.2 „Umweltschutzziele aus übergeordneten Fachgesetzen und Fachplanungen“ aufgeführt. Auf diese wird weitergehend verwiesen.
Sonstige Referenzen
BAUGESETZBUCH (BauGB) - Gesetze und Verordnungen zum Bau- und Planungsrecht: vhw – Dienstleistung GmbH, Bonn. Stand: 09.2017
DENKMALSCHUTZGESETZ (DSchG SH 2015): Stand: 30.01.2015
ERLASS DES MINISTERIUMS FÜR ENERGIEWENDE; LANDWIRTSCHAFT; UMWELT UND LÄNDLICHE RÄUME DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN – V 534-531.04 vom 20.01.2017: Durchführungsbestimmungen zum Knickschutz
GEMEINSAMER RUNDERLASS DES INNENMINISTERIUMS UND DES MINISTERIUMS FÜR ENERGIEWENDE; LANDWIRTSCHAFT, UMWELT UND LÄNDLICHE RÄUME Az.: V 531 - 5310.23, IV 268, Landesregierung Schleswig-Holstein. Stand: 9.12.2013
LLUR SH - Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (2019): Kartieranleitung und Biotoptypenschlüssel für die Biotopkartierung Schleswig-Holstein. 5. Fassung, März 2019
Sankt Michaelisdonn,
Der Bürgermeister