Planungsdokumente: Gemeinde Rendswühren - Bebauungsplan Nr. 29 "Neuenrade/Hollenbek"
Begründung
5.2.1 Bestand der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands, einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden, und eine Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung
A) Beschreibung und Bewertung der Bestandssituation
Überblick:
Das Plangebiet liegt im Westen des Gemeindegebietes der Gemeinde Rendswühren im Ortsteil Neuenrade-Hollenbek und weist eine Größe von ca. 3 ha auf. Konkret handelt es sich um das Gebiet nordwestlich 'Neuenrader Weg' und der Bebauung am 'Rodekamp 1 - 2' und 'Surkamp 5 - 9', südlich der Grundstücke am 'Wiesenweg 1 - 4', östlich landwirtschaftlich genutzter Flächen und nördlich 'Wiesenweg'.
Das Plangebiet wird gegenwärtig von einer Ackerfläche eingenommen, die im Norden durch einen Knick, der sich außerhalb des Geltungsbereiches befindet, begrenzt wird. Umgeben ist das Plangebiet im Norden und Osten von Wohnbebauung, die sich vor allem aus lockeren Einfamilienhausstrukturen mit zugehörigen Hausgärten zusammensetzt. Darüber hinaus ist das Plangebiet von landwirtschaftlich genutzten Flächen umgeben.
Die Ausweisung von 'Allgemeinen Wohngebieten' (WA), einer 'Fläche für Gemeinbedarf' mit der Zweckbestimmung 'Multifunktionales Dorfgemeinschaftshaus und Feuerwehr' und von Grün- und Maßnahmenflächen auf der Ackerfläche wird zu dem Verlust dieser und zu umfangreichen Flächenversiegelungen für die zukünftigen Gebäude, die befestigten Hof- und Rangierflächen sowie die zukünftigen Straßenflächen führen. Die Flächenversiegelungen stellen naturschutzrechtliche Eingriffe dar, die ermittelt und ausgeglichen werden müssen.
Der gesetzlich geschützte Knick im Norden, angrenzend an das Plangebiet, wird komplett erhalten.
Sollte die Planung nicht umgesetzt werden, würde die Ackerfläche weiterhin bewirtschaftet werden. Es würde kein zusätzlicher Flächenverbrauch erfolgen, ebenso gäbe es keine weiteren Flächenversiegelungen.
B) Beschreibung und Bewertung der einzelnen Schutzgüter
Es werden die Schutzgüter einzeln beschrieben und bewertet. Die Bewertung orientiert sich an den Bestimmungen des Runderlasses 'Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht', der im Jahr 2013 gemeinsam vom Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten sowie dem Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein herausgegeben wurde.
Boden und Relief
Bei der Betrachtung des Bodens bildet das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) die Grundlage. "… Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden werden." Gem. § 1 a Abs. 2 BauGB soll mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen werden; "dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen. …"
Es wurde sich mit Standortalternativen für den Bau der Feuerwehr auseinandergesetzt. Diese sind dem Kapitel 1.2 zu entnehmen. Auf der nachfolgenden Abbildung ist zu erkennen, dass der Boden im Plangebiet insgesamt eine sehr geringe bodenfunktionale Gesamtleistung aufweist. Alle Standorte befinden sich auf Böden mit einer sehr geringen bodenfunktionalen Gesamtleistung, eine Fläche ist nicht bewertet.
Im Rahmen der vorangegangenen Standortalternativenprüfung, die im Kapitel 1.2 näher beschrieben wird, hat sich die Standortalternative F als am geeignetsten herauskristallisiert. Daher ist sie auch zusammen mit dem geplanten Wohngebiet Gegenstand der hiesigen Planung.
Abbildung 2: Bodenfunktionale Gesamtleistung der Standortalternativen (Quelle: https://umweltportal.schleswig-holstein.de/kartendienste?lang=de&topic=thboden&bgLayer=sgx_geodatenzentrum_de_de_basemapde_web_raster_grau_DE_EPSG_25832_ADV&layers_opacity=91c85f899e56014969935fefd68830b9&E=573610.78&N=5992594.10&zoom=11&catalogNodes=90,92&layers=ac6f5fc5d45ce7be822709b436ec5635)
Das Plangebiet wird von einer Ackerfläche eingenommen. Die Gemeinde ist auf der Suche nach Flächen, um den örtlichen Nachfragedruck nach Wohngrundstücken zu befriedigen. Zudem sucht sie einen neuen Standort für die Feuerwehr. Die Gemeinde hat sich nach vorangegangener Standortalternativenprüfung für die Überplanung dieser Fläche mit dem Bebauungsplan Nr. 29 entschieden.
Die Böden im Plangebiet sind als anthropogen überprägt zu bezeichnen.
Laut Umweltportal Schleswig-Holstein besitzt der Boden im Plangebiet eine überwiegend schwach frische Feuchtestufe mit einem hohen Bodenwasseraustausch. In dem Bereich, der schwach trocken ist, ist der Bodenwasseraustausch sehr hoch (vgl. Abb. 3 und 4).
Abbildung 3: Bodenkundliche Feuchtestufe (Quelle: https://umweltportal.schleswig-holstein.de/kartendienste?lang=de&topic=thboden&bgLayer=sgx_geodatenzentrum_de_de_basemapde_web_raster_grau_DE_EPSG_25832_ADV&layers_opacity=c5973c9a54b6b4141806539f08352eff&E=573643.66&N=5992398.67&zoom=12&layers=24a7a42a6dfca5dff90cc4d21805e2e6&layers_visibility=69f36695462b025c596d6814616e7f96&catalogNodes=90,100)
Eine schwach frische Feuchtestufe ist für Acker- und Grünlandnutzung geeignet, für intensive Grünlandnutzung im Sommer gelegentlich zu trocken. Eine schwach trockene Feuchtestufe ist für Ackernutzung geeignet, für intensive Ackernutzung im Sommer allerdings zu trocken, für intensive Grünlandnutzung zu trocken. Der Standort wird als Ackerfläche genutzt.
Abbildung 4: Bodenwasseraustausch (Quelle: https://umweltportal.schleswig-holstein.de/kartendienste?lang=de&topic=thboden&bgLayer=sgx_geodatenzentrum_de_de_basemapde_web_raster_grau_DE_EPSG_25832_ADV&layers_opacity=603b3d357b6b01ed045dcdb9a5f54575&E=573643.66&N=5992398.67&zoom=12&layers=b518ebf6ae8eb51901a24a762e908e86&layers_visibility=ef6dbb46b001d5779b9253d64e7d4e80&catalogNodes=90,105)
Der Bodenwasseraustausch ist ein Parameter für das Rückhaltevermögen des Bodens für nicht sorbierbare Stoffe, wie zum Beispiel Nitrat. Im vorliegenden Fall liegt ein mittlerer bis sehr hoher Wasseraustausch vor, sodass ein mittleres bis sehr hohes Verlagerungsrisiko der nicht sorbierbaren Stoffe besteht, je nach Ort des Plangebietes.
Die natürliche Ertragsfähigkeit des Bodens ist überwiegend als mittel, in einem kleinen Bereich als gering angegeben. Die Nährstoffverfügbarkeit und die Feldkapazität sind je nach Position als mittel, gering oder sogar besonders gering einzustufen (Abb. 5 - 7).
Abbildung 5: Natürliche Ertragsfähigkeit (Quelle: https://umweltportal.schleswig-holstein.de/kartendienste?lang=de&topic=thboden&bgLayer=sgx_geodatenzentrum_de_de_basemapde_web_raster_grau_DE_EPSG_25832_ADV&layers_opacity=7ffc4fcea37e955b8e4f9fbe75c395da&E=573643.66&N=5992398.67&zoom=12&layers=70e6eda49529c128c1a148cc0ade7835&layers_visibility=83d87bda608116f49ab571738f03d310&catalogNodes=90,110)
Abbildung 6: Nährstoffverfügbarkeit im effektiven Wurzelraum (Quelle: https://umweltportal.schleswig-holstein.de/kartendienste?lang=de&topic=thboden&bgLayer=sgx_geodatenzentrum_de_de_basemapde_web_raster_grau_DE_EPSG_25832_ADV&layers_opacity=a7907a872bebc8144ff3d7d8a33f52bd&E=573643.66&N=5992398.67&zoom=12&layers=485ec4083310a2ed96752b42e988deda&layers_visibility=ed327e8bc5b14c833557982e97f0be72&catalogNodes=90,94,97)
Abbildung 7: Feldkapazität im effektiven Wurzelraum (Quelle: https://umweltportal.schleswig-holstein.de/kartendienste?lang=de&topic=thboden&bgLayer=sgx_geodatenzentrum_de_de_basemapde_web_raster_grau_DE_EPSG_25832_ADV&layers_opacity=d374a2ea6b999a8b5cd2de9b78ce8b4a&E=573643.66&N=5992398.67&zoom=12&layers=51c1dc807d65c2ac8ceded14e03fec9d&layers_visibility=b69bdef89af5a230eb615368e43921b0&catalogNodes=90,94)
Abbildung 8: Bodenfunktionale Gesamtleistung (Quelle: https://umweltportal.schleswig-holstein.de/kartendienste?lang=de&topic=thboden&bgLayer=sgx_geodatenzentrum_de_de_basemapde_web_raster_grau_DE_EPSG_25832_ADV&layers_opacity=91c85f899e56014969935fefd68830b9&E=573643.66&N=5992398.67&zoom=12&catalogNodes=90,92&layers=ac6f5fc5d45ce7be822709b436ec5635)
Die zusammenfassende Bodenbewertung (bodenfunktionale Gesamtleistung Abb. 8) stuft den überwiegenden Teil des Plangebietes als sehr gering, einen kleinen Bereich mittig als gering ein.
Die Bodengefährdung ist gem. Landwirtschafts- und Umweltatlas Schleswig-Holstein hinsichtlich der Wassererosionen als sehr gering einzustufen (vgl. Abb. 9), bei den Winderosionen (Abb. 10) hingegen besteht eine mittlere Gefährdung. Hinsichtlich der Bodenverdichtung ist bei Grünlandnutzung im Zeitraum Oktober bis April eine überwiegend mittlere Gefährdung angegeben.
Abbildung 9: Wassererosionsgefährdung (Quelle: http://www.umweltdaten.landsh.de/ atlas/script/
Abbildung 10: Winderosionsgefährdung (Quelle: http://www.umweltdaten.landsh.de/ atlas/script/
Abbildung 11: Bodenverdichtung auf Grünland im Zeitraum Oktober bis April (Quelle: http://www.umweltdaten.landsh.de/atlas/script/index.php)
Bei der Bodenverdichtung ist für Acker- und Grünlandnutzung für die Frühjahr- und Sommermonate eine sehr geringe Wahrscheinlichkeit angegeben. Bei Ackernutzung im Herbst/Winter ist die Gefährdung gering, bei Grünlandnutzung als überwiegend mittel (vgl. Abb. 11).
Der Boden hat aufgrund der Abbildungen 3 - 11 insgesamt eine allgemeine Schutzwürdigkeit und ist größtenteils unempfindlich hinsichtlich Bodengefährdungen, wie z. B. Erosionen. Lediglich im Herbst/Winter ist die Wahrscheinlichkeit einer Bodenverdichtung vorhanden.
Hinsichtlich der Archivfunktion des Bodens im Bereich Natur- und Kulturgeschichte liegt das Plangebiet gem. Digitaler Atlas Nord "Archäologie-Atlas" in einem Archäologischen Interessensgebiet (Abb. 12) und nimmt damit in diesem Bereich eine besondere Bedeutung ein. Das Archäologische Landesamt hat mit Stellungnahme vom 02.12.2021 mitgeteilt, dass zureichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass im Verlauf der weiteren Planung in ein Denkmal eingegriffen werden könnte und daher gem. § 14 DSchG archäologische Untersuchungen erforderlich werden. Auf der überplanten Fläche wurde am 15.08.2022 vom Archäologischen Landesamt Voruntersuchungen mit Nachweis einer eisenzeitlichen Siedlung im nordwestlichen Teilabschnitt durchgeführt. Auf diesem Teilabschnitt musste vor der Planumsetzung eine archäologische Hauptuntersuchung erfolgen. Nach deren Abschluss teilte das Archäologische Landesamt mit Schreiben vom 08. Juni 2023 mit, dass auf der überplanten Fläche in der Zeit vom 17. März bis zum 31 Mai 2023 die archäologische Hauptuntersuchung durchgeführt und im Gelände abgeschlossen worden sei. Es bestünden nunmehr keine Bedenken mehr bezüglich der Planumsetzung und die gesamte Fläche sei zur Bebauung freigegeben.
Abbildung 12: Darstellung des archäologischen Interessensgebietes und des Bereiches, wo eine Hauptuntersuchung durchgeführt wurde (gelb markiert). (Quelle: Archäologisches Landesamt 2022)
Im Landschaftsplan der Gemeinde Rendswühren ist das Plangebiet überwiegend als 'Fläche für die Landwirtschaft' dargestellt. Geschützte Biotope sind in dem Bereich des Geltungsbereiches nicht eingezeichnet (vgl. Abb. 13).
Abbildung 13: Auszug aus der Entwicklungskarte des Landschaftsplanes
Schutzwürdige Bodenformen sind der Tabelle 3 des 'Landschaftsprogrammes Schleswig-Holstein', herausgegeben vom Ministerium für Umwelt, Natur und Forsten des Landes Schleswig-Holstein im Jahre 1999, zu entnehmen. Gemäß 'Bodenübersichtskarte von Schleswig-Holstein 1 : 250.000 - Teil A Bodentyp, herausgegeben vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume - Geologischer Dienst - Flintbek 2016' handelt es sich im Plangebiet um Parabraunerden. Dieser Bodentyp ist in der o. g. Tabelle nicht aufgeführt, sodass es sich hier nicht um eine schutzwürdige Bodenform handelt. Laut der 'Bodenübersichtskarte von Schleswig-Holstein 1 : 250.000 - Teil B Bodenart, herausgegeben vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume - Geologischer Dienst - Flintbek 2016', stehen im Plangebiet überwiegend Lehmsande über Lehm an. Die Baugrunduntersuchung, erstellt von GSB GmbH & Co. KG am 31.05.2022 kommt zu dem Ergebnis, dass das Gebiet überwiegend durch Mutterboden, gefolgt von Geschiebeböden und örtlich Sanden gekennzeichnet ist (vgl. Baugrundgutachten vom 31.05.2022, erstellt durch die GSB GmbH & Co. KG, S. 4 ff..
Das Plangebiet ist in topographischer Hinsicht nahezu unbewegt. Es fällt von Südosten nach Nordwesten um ca. 1 m von ca. 39 m auf 38 m ü. NHN.
Abbildung 14: Auszug aus der topographischen Karte (Quelle: https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/ArchaeologieSH/index.html?lang=de)
Prognose bei Nicht-Durchführung der Planung:
Die Fläche würde weiterhin als Ackerfläche genutzt werden. Zusätzliche Flächenversiegelungen und ein Eingriff in ein potentielles archäologisches Gebiet würden nicht stattfinden.
Bewertung
Die Böden haben eine allgemeine Schutzwürdigkeit und sind, mit Ausnahme im Herbst/Winter hinsichtlich Bodenverdichtungen und Winderosionen, insgesamt unempfindlich gegenüber Gefährdungen, wie Erosionen und Bodenverdichtungen. Außerdem haben sie eine anthropogene Überprägung. Die Böden im Plangebiet haben insgesamt eine 'allgemeine Bedeutung' für den Naturhaushalt.
Im Kapitel 5.5 'Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands' wird darauf eingegangen, ob und wie das Schutzgut Boden durch die Planung beeinträchtigt wird.
Wasser - Grund- und Oberflächenwasser
Innerhalb des Plangebietes befinden sich keine natürlichen Oberflächengewässer.
Hinsichtlich der Flurabstände des Grundwassers hat das Bodengutachten Wasserstände lokal zwischen 4,5 und 5,5 m unter Geländeoberkante festgestellt. Das bedeutet, dass das Grundwasser nicht oberflächennah ansteht, d. h. der mittlere Flurabstand beträgt mehr als 1,00 m.
Prognose bei Nicht-Durchführung der Planung:
Die Versickerungsfähigkeit bleibt unverändert.
Bewertung
Das Plangebiet hat eine 'allgemeine Bedeutung' für den Grundwasserschutz und für den Oberflächenwasserschutz.
Im Kapitel 5.5 'Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands' wird darauf eingegangen, ob und wie das Schutzgut Wasser durch die Planung beeinträchtigt wird.
Klima, Luft
Das Plangebiet besteht aus einer als Acker genutzten landwirtschaftlichen Fläche. Bei Ackerflächen handelt es sich um strukturlose Flächen mit keiner geschlossenen Vegetationsdecke. Die Bedeutung für das Lokalklima ist abhängig von der vorhandenen Vegetation und der Größe der Vegetationsflächen. Da die Ackerfläche keine geschlossene Vegetationsdecke aufweist, trägt sie nur eingeschränkt zur Kaltluftentstehung bei. Die Bedeutung dieser Ackerfläche für die Kaltluftentstehung ist deshalb als gering einzustufen.
Prognose bei Nicht-Durchführung der Planung:
Keine besonderen Auswirkungen.
Bewertung
Das Plangebiet hat eine 'allgemeine Bedeutung' für das Lokalklima.
Im Kapitel 5.5 'Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands' wird darauf eingegangen, ob und wie das Schutzgut Klima/Luft durch die Planung beeinträchtigt wird.
Arten und Lebensgemeinschaften
Das Plangebiet wird derzeit von Ackerflächen eingenommen. Der nördliche Bereich ist bereits seit 1998 mit dem Bebauungsplan Nr. 16 überplant. Hier waren neben Bau- und Straßenflächen die Anlage von Gehölzflächen sowie einer Sukzessionsfläche geplant.
Abbildung 15: Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 16
Die Planung wurde jedoch nicht umgesetzt (vgl. Abb. 17). Es handelt sich um eine Ackerfläche, an die sich weiter nördlich ein Knick anschließt. Dieser ist gem. § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG geschützt.
Trotzdem ist der Bereich zur Zeit planerisch für eine Maßnahmenfläche vorgesehen, was im Zuge des hier gegenständlichen Bebauungsplanes Nr. 29 korrigiert wird.
Abbildung 16: Luftbild des mit dem Bebauungsplan Nr. 16 überplanten Bereiches des Plangebietes (Quelle: Google Maps)
Umgeben ist das Plangebiet im Norden und Osten von Wohnbebauung, die sich vor allem aus lockeren Einfamilienhausstrukturen mit zugehörigen Hausgärten zusammensetzt. Darüber hinaus ist das Plangebiet von landwirtschaftlich genutzten Flächen umgeben.
Prognose bei Nicht-Durchführung der Planung:
Die Fläche bietet weiterhin Lebensraum und Nahrungshabitat für die hier und in der Umgebung vorkommenden Tierarten.
Bewertung
Der nördlich angrenzende Knick hat aufgrund seines naturnahen Charakters und des Schutzstatus eine 'besondere Bedeutung' für den Naturschutz.
Die Ackerfläche hat eine 'allgemeine Bedeutung' für den Naturschutz.
Im Kapitel 5.5 'Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands' wird darauf eingegangen, ob und wie das Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften durch die Planung beeinträchtigt wird.
Landschaftsbild
Es handelt sich bei dem Plangebiet um eine unbebaute Fläche, die derzeit als Ackerfläche genutzt wird. Im Norden und Osten weist sie eine bauliche Prägung auf. Eine Eingrünung ist bisher nicht vorhanden. Es wird im Süden sowie im Westen des Plangebietes eine neue Eingrünung erforderlich, die im Bebauungsplan festgesetzt ist. Eine Einbindung in die Landschaft wird daher zukünftig sichergestellt.
Prognose bei Nicht-Durchführung der Planung:
Innerhalb des Geländes verbleibt der Blick auf die Ackerfläche. Die Ackerfläche würde als Ackerfläche erhalten bleiben.
Bewertung
Es ist davon auszugehen, dass, wenn die festgesetzten Eingrünungen neu angelegt sind, keine weiteren Eingrünungsmaßnahmen erforderlich werden.
Im Kapitel 5.5 'Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands' wird darauf eingegangen, ob und wie das Schutzgut Landschaftsbild durch die Planung beeinträchtigt wird.
Mensch, menschliche Gesundheit
Das Plangebiet wird als 'Allgemeines Wohngebiet' (WA 1 bis WA 4), als 'Fläche für den Gemeinbedarf' mit der Zweckbestimmung 'Multifunktionales Dorfgemeinschaftshaus und Feuerwehr' und als Grün- und Maßnahmenflächen ausgewiesen. Ein Wohngebiet birgt keine Risiken für das Schutzgut Mensch. Die Erhöhung des Verkehrsaufkommens durch das neue Baugebiet wird sich unterhalb der Erheblichkeitsschwelle bewegen. Die durch die Feuerwehr entstehenden Emissionen wurden durch eine schalltechnische Untersuchung ermittelt und bewertet (vgl. Kap. 3.3). Schallschutzmaßnahmen werden nicht erforderlich zur Sicherstellung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse im Plangebiet und in der näheren Umgebung.
An das Plangebiet grenzen landwirtschaftliche Flächen. Aus diesem Grund wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die aus einer ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Bewirtschaftung resultierenden Emissionen (Lärm, Staub und Gerüche) zeitlich begrenzt auf das Plangebiet einwirken können.
Prognose bei Nicht-Durchführung der Planung:
Die Fläche würde weiterhin als Ackerfläche genutzt werden. Mit Immissionen aus der Landwirtschaft ist zu rechnen.
Bewertung
Die Ausweisung von 'Allgemeinen Wohngebieten' (WA 1 bis WA 4) und einer 'Fläche für den Gemeinbedarf' mit der Zweckbestimmung 'Multifunktionales Dorfgemeinschaftshaus und Feuerwehr' wird zu keinen signifikanten Beeinträchtigungen für das Schutzgut 'Mensch' führen.
Im Kapitel 5.5 'Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands' wird darauf eingegangen, ob und wie das Schutzgut Mensch durch die Planung beeinträchtigt wird.
Kultur- und sonstige Sachgüter
Laut dem Digitalen Atlas Nord und der Stellungnahme des Archäologischen Landesamtes befindet sich das Plangebiet in einem archäologischen Interessensgebiet. Das Archäologische Landesamt hat mit Stellungnahme vom 02.12.2021 mitgeteilt, dass zureichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass im Verlauf der weiteren Planung in ein Denkmal eingegriffen werden könnte und daher gem. § 14 DSchG archäologische Untersuchungen erforderlich werden. Auf der überplanten Fläche wurde am 15.08.2022 vom Archäologischen Landesamt Voruntersuchungen mit Nachweis einer eisenzeitlichen Siedlung im nordwestlichen Teilabschnitt durchgeführt. Auf diesem Teilabschnitt musste vor der Planumsetzung eine archäologische Hauptuntersuchung erfolgen. Nach deren Abschluss teilte das Archäologische Landesamt mit Schreiben vom 08. Juni 2023 mit, dass auf der überplanten Fläche in der Zeit vom 17. März bis zum 31 Mai 2023 die archäologische Hauptuntersuchung durchgeführt und im Gelände abgeschlossen worden sei. Es bestünden nunmehr keine Bedenken mehr bezüglich der Planumsetzung und die gesamte Fläche sei zur Bebauung freigegeben.
Abbildung 17: Darstellung des archäologischen Interessensgebietes und des Bereiches, wo eine Hauptuntersuchung durchgeführt wurde (gelb markiert). (Quelle: Archäologisches Landesamt 2022)
Generell ist im Rahmen von Erdarbeiten § 15 Denkmalschutzgesetz beachtlich. Wer Kulturdenkmale entdeckt oder findet, hat dies unverzüglich unmittelbar oder über die Gemeinde der oberen Denkmalschutzbehörde mitzuteilen. Die Verpflichtung besteht ferner für die Eigentümerin oder den Eigentümer und die Besitzerin oder den Besitzer des Grundstücks oder des Gewässers, auf oder in dem der Fundort liegt, und für die Leiterin oder den Leiter der Arbeiten, die zur Entdeckung oder zu dem Fund geführt haben. Die Mitteilung einer oder eines der Verpflichteten befreit die Übrigen. Die nach Satz 2 Verpflichteten haben das Kulturdenkmal und die Fundstätte in unverändertem Zustand zu erhalten, soweit es ohne erhebliche Nachteile oder Aufwendungen von Kosten geschehen kann. Diese Verpflichtung erlischt spätestens nach Ablauf von vier Wochen seit der Mitteilung. Archäologische Kulturdenkmale sind nicht nur Funde, sondern auch dingliche Zeugnisse wie Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit.
Prognose bei Nicht-Durchführung der Planung:
Keine Eingriffe in das archäologische Interessensgebiet.
Fläche
Im vorliegenden Fall wird eine Fläche aus der freien Landschaft in Anspruch genommen. Es handelt sich um Ackerflächen, die zum Teil bereits im Landschaftsplan als Siedlungserweiterung dargestellt sind.
Prognose bei Nicht-Durchführung der Planung:
Es würde keine Inanspruchnahme der Ackerteilfläche erfolgen.
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
Zwischen den Schutzgütern bestehen keine Wechselwirkungen, die über die zu den einzelnen Schutzgütern behandelten Aspekte hinausgehen.
Prognose bei Nicht-Durchführung der Planung:
Keine besonderen Auswirkungen.
C) Kurzzusammenfassung
Die Überplanung bereitet eine zusätzliche Bodenversiegelung bzw. einen damit verbundenen Landschaftsverbrauch vor.
5.3 Ermittlung des Eingriffs - Anwendung der Eingriffsregelung
Beschreibung der eingriffsrelevanten Festsetzungen des Bebauungsplanes
Es ist die Schaffung von 'Allgemeinen Wohngebieten' (WA 1 bis WA 4) sowie die Ausweisung einer 'Fläche für Gemeinbedarf' mit der Zweckbestimmung 'Multifunktionales Dorfgemeinschaftshaus und Feuerwehr' geplant. Es werden Maßnahmen- und Grünflächen sowie Knicks und Gehölzpflanzungen zur Eingrünung des Plangebietes im Süden und Westen festgesetzt. Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über den 'Neuenrader Weg' bzw. über die Straßen 'Suhrkamp' und 'Rodekamp', die in das Plangebiet hinein verlängert werden. Einige Flächen werden über GFL-Flächen erschlossen.
Schutzgut Boden
Durch die Planung werden umfangreiche Flächenversiegelungen durch den Bau der Gebäude mit ihren Hofflächen und Nebenanlagen sowie der Straßenverkehrsflächen vorbereitet. Zudem befindet sich das Plangebiet in einem archäologischen Interessensgebiet. Das Archäologische Landesamt hat mit Stellungnahme vom 02.12.2021 mitgeteilt, dass zureichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass im Verlauf der weiteren Planung in ein Denkmal eingegriffen werden könnte und daher gem. § 14 DSchG archäologische Untersuchungen erforderlich werden. Auf der überplanten Fläche wurde am 15.08.2022 vom Archäologischen Landesamt Voruntersuchungen mit Nachweis einer eisenzeitlichen Siedlung im nordwestlichen Teilabschnitt durchgeführt. Auf diesem Teilabschnitt musste vor der Planumsetzung eine archäologische Hauptuntersuchung erfolgen. Nach deren Abschluss teilte das Archäologische Landesamt mit Schreiben vom 08. Juni 2023 mit, dass auf der überplanten Fläche in der Zeit vom 17. März bis zum 31 Mai 2023 die archäologische Hauptuntersuchung durchgeführt und im Gelände abgeschlossen worden sei. Es bestünden nunmehr keine Bedenken mehr bezüglich der Planumsetzung und die gesamte Fläche sei zur Bebauung freigegeben.
Flächenversiegelungen - Vollversiegelung
Versiegelung auf der 'Fläche für Gemeinbedarf' mit der Zweckbestimmung 'Multifunktionales Dorfgemeinschaftshaus und Feuerwehr'. Bei Flächenversiegelungen erfährt der betroffene Boden auch immer Abgrabungen zur Herstellung der Fundamente.
Versiegelungen auf der 'Fläche für Gemeinbedarf'
Für die 'Fläche für Gemeinbedarf' ist eine Grundflächenzahl (GRZ 1) von 0,6 festgesetzt, die für die Anlage von Garagen, Stellplätzen, Zufahrten und Nebenanlagen bis zu einer Grundflächenzahl (GRZ 2) von 0,9 überschritten werden darf. Flächengröße: 6.807 m² Flächengröße 6.807 m² x GRZ 0,9 = | 6.126 m² | |
Mögliche neue Versiegelung auf der 'Fläche für Gemeinbedarf' | 6.126 m² |
Versiegelung in den 'Allgemeinen Wohngebieten' (WA)
Für das WA 1 ist eine Grundflächenzahl (GRZ 1) von max. 0,4 festgesetzt. Flächengröße WA 1: 2.032 m² Der Bebauungsplan schließt eine Überschreitung der Grundfläche nicht aus. Diese darf gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 und 2 BauNVO um max. 50 % für die Anlage von Garagen, Stellplätzen, Zufahrten und Nebenanlagen überschritten werden. GRZ 2: 0,4 x 0,5 = 0,2 2.032 m² x (0,4 + 0,2) | 1.219 m² | |
Für die WA 2 - WA 4 ist eine Grundflächenzahl (GRZ 1) von max. 0,25 festgesetzt. Flächengröße WA 2 - WA 4: 14.220 m² Der Bebauungsplan schließt eine Überschreitung der Grundfläche nicht aus. Diese darf gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 und 2 BauNVO um max. 50 % für die Anlage von Garagen, Stellplätzen, Zufahrten und Nebenanlagen überschritten werden. GRZ 2: 0,25 x 0,5 = 0,125 14.220 m² x (0,25 + 0,125) | 5.333 m² | |
./. bereits zulässige Versiegelungen aus dem BPL 16 1.645 m² mit GRZ 0,25 + 50 % Überschreitung 437 m² mit GRZ 0,2 + 50 % Überschreitung 1.645 m² x (0,25 + 0,125) = 616 m² 437 m² x (0,2 + 0,1) = 131 m² | 747 m² | |
Mögliche Versiegelung in den WA 1 bis WA 4 | 5.805 m² |
Versiegelung der Verkehrsflächen
Die Straßenverkehrsflächen werden errichtet. Größe Verkehrsflächen: 4.846 m² ./. bereits vorhandene Verkehrsfläche: 1.898 m² ./.. bereits zulässige Verkehrsflächen aus dem BPL 16 223 m² Zusätzliche Versiegelung: 2.725 m² Es ist zwar festgesetzt, dass die GFL-Flächen bei der Ermittlung der Grundfläche (GR) im Sinne des § 19 BauNVO unberücksichtigt zu lassen sind, allerdings werden diese Flächen ja dennoch versiegelt. Sie sind lediglich bei der Ermittlung der GRZ nicht zu berücksichtigen. Die GFL-Flächen können zukünftig vollversiegelt werden. Flächengröße GFL 1: 123 m² Flächengröße GFL 2: 113 m² Zusätzliche GFL vollversiegelt gesamt: 236 m² | 2.725 m² 236 m² | |
Mögliche Versiegelung der Straßenverkehrsfläche | 2.961 m² |
Summe der Flächenversiegelung - Vollversiegelungen gesamt: 14.892 m²
2. Flächenversiegelungen - Teilversiegelungen
Es ist festgesetzt, dass die Stellplätze der privaten Pkws der Feuerwehrkameraden ausschließlich in Materialien hoher Wasserdurchlässigkeit herzustellen sind.
Da auf dieser Ebene noch nicht genau gesagt werden kann, wieviel Fläche die Stellplätze letztlich einnehmen, werden diese als vollversiegelt berechnet und finden sich oben unter 'Versiegelung der 'Fläche für Gemeinbedarf' wieder.
Die oben aufgeführten Flächenversiegelungen (Voll- und Teilversiegelungen) stellen naturschutzrechtliche Eingriffe dar.
Schutzgut Wasser
Grundwasser
Flächenversiegelungen können sich auf die Grundwasserneubildungsrate auswirken. Dies hängt von der Versickerungsfähigkeit der anstehenden Böden ab. Laut 'Bodenübersichtskarte von Schleswig-Holstein 1 : 250.000 - Teil B Bodenart, herausgegeben vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume - Geologischer Dienst - Flintbek 2016', stehen im Plangebiet überwiegend Lehmsande über Lehm an. Lehmböden weisen keine gute Versickerungsfähigkeit auf. Dies bestätigt auch die Baugrunduntersuchung vom 31.05.2022. Danach ist "aufgrund der relativ undurchlässigen Bodenschichten eine Versickerung gemäß DWA A-138 nicht möglich." (Vgl. Baugrunduntersuchung vom 31.05.2022 von der GSB GmbH & Co. KG, S. 8)
Die Praxis hat jedoch gezeigt, dass Laborversuche der tatsächlichen Versickerungssituation oftmals nicht entsprechen. Dies wird durch einen Versickerungstest besser dargestellt. Diese Teste werden mit der Erschließung auf verschiedenen Grundstücken durchgeführt, da die Versickerung in der nebenliegenden Bebauung einwandfrei funktioniert. Für jedes Baugrundstück wird eine Zisterne von 3,5 m³ vorgehalten. Dieses Wasser kann zur Grundstücksbewässerung genutzt werden. Bei stärkeren Niederschlägen wird der Überlauf in zwei Versicherungsschächte von drei bis vier Meter Tiefe gelenkt, die über eine Rigole miteinander verbunden sind. Deren Überlauf wird dann bei extremen Niederschlägen mittels Rigole in die Straßenentwässerung als Notüberlauf geleitet. Es wird davon ausgegangen, dass damit 75 bis 100 % des aufkommenden Regenwassers auf den Grundstücken versickert wird.
Eine Beeinträchtigung des Schutzgutes Wasser ist nicht zu erwarten.
Schutzgut Klima/Luft
Die Ausweisungen einer 'Fläche für den Gemeinbedarf' mit der Zweckbestimmung 'Multifunktionales Dorfgemeinschaftshaus und Feuerwehr' sowie von 'Allgemeinen Wohngebieten' (WA 1 - WA 4) und die damit verbundenen zusätzlichen Flächenversiegelungen werden keine Auswirkungen auf das Lokalklima haben. Bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes wurden zudem Klimagesichtspunkte getroffen, die sich im Kapitel 5.5 wiederfinden und näher beschrieben werden.
Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften
Verlust von Biotopflächen
Flächen mit besonderer Bedeutung für den Naturschutz
Es werden keine Flächen mit besonderer Bedeutung beseitigt.
Beeinträchtigungen von Flächen mit besonderer Bedeutung
Aufgrund des Heranrückens der zukünftigen Bebauung an den Knick, ist von einer Beeinträchtigung des Knickabschnittes auszugehen, weshalb es vorgesehen ist, den Bereich zu entwidmen. Eine Festsetzung der Gehölze kann nicht erfolgen, da sich der Knick außerhalb des Geltungsbereiches befindet. Die Gehölze erhalten jedoch zum Schutz eine vorgelagerte private Grünfläche, auf der die Errichtung - auch baugenehmigungsfreier - hochbaulicher Anlagen unzulässig ist. Ebenso unzulässig sind Flächenversiegelungen, Bodenbefestigungen, Aufschüttungen, Abgrabungen sowie die Lagerung von Gegenständen und Materialien jeglicher Art.
Gemäß den 'Durchführungsbestimmungen zum Knickschutz' sind Knick-Beeinträchtigungen im Verhältnis 1 : 1 auszugleichen und die vorhandenen Gehölze als zu erhalten festzusetzen. Es handelt sich um einen ca. 121 m langen Knickabschnitt. Ein Antrag auf Knickentwidmung ist bei der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Plön zu stellen.
121 m Knick-Beeinträchtigung x 1 = 121 m Knick-Neuanlage
Die Knick-Neuanlage wird im Süden und Südwesten des Plangebietes erbracht.
Flächen mit allgemeiner Bedeutung für den Naturschutz
- Ackerfläche
Die Beseitigung der oben aufgeführten Biotoptypen stellt einen naturschutzrechtlichen Eingriff dar. Im Runderlass ist geregelt, dass bei der Beseitigung von Flächen, die eine 'besondere Bedeutung' für den Naturschutz haben, ein eigenständiger Ausgleich für das Schutzgut 'Arten und Lebensgemeinschaften' erbracht werden muss. Werden hingegen Flächen beseitigt, die eine 'allgemeine Bedeutung' für den Naturschutz haben, reichen als Ausgleich die Ausgleichsmaßnahmen aus, die für die Schutzgüter 'Boden', 'Wasser' und 'Landschaftsbild' erbracht werden.
Beeinträchtigung von geschützten Tierarten (Artenschutz)
Auf den Artenschutz wird in Kap. 5.4 eingegangen.
Schutzgut Landschaftsbild
Es handelt sich bei dem Plangebiet um eine unbebaute Fläche, die derzeit als Ackerfläche genutzt wird. Im Norden und Osten weist sie eine bauliche Prägung auf. Eine Eingrünung ist bisher nicht vorhanden. Es wird im Süden sowie im Westen des Plangebietes eine neue Eingrünung erforderlich, die im Bebauungsplan festgesetzt ist. Ebenso werden Durchgrünungsmaßnahmen festgesetzt. Eine Einbindung in die Landschaft wird daher zukünftig sichergestellt.