Planungsdokumente: 50. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Reibek und Bebauungsplan Nr. 118 "Erweiterung Gewerbegebiet Haidland" der Stadt Reinbek

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Inhaltsverzeichnis

Bebauungsplan Nr. 118 - Begründung

3.7. Baumschutz

Für das Plangebiet gilt die Satzung der Stadt Reinbek zum Schutze der Baumbestände vom 13.10.1986 in der jeweils gültigen Fassung. Geschützt sind alle Bäume – auch Obstbäume – mit einem Stammumfang von 100 cm, gemessen in 100 cm Höhe über Erdboden.

3.8. Kampfmittel

Aufgrund der Kampfhandlungen im Zweiten Weltkrieg kann das Vorhandensein von Kampfmitteln nie gänzlich ausgeschlossen werden. Die Stadt Reinbek zählt zu den Gemeinden mit bekannten Bombenabwürfen. Vor dem Beginn von Erdarbeiten sind aus diesem Grund Untersuchungen durchzuführen, die das Vorhandensein von Bombenblindgängern ausschließen. Ein entsprechender Hinweis wird im weiteren Verfahren in den Bebauungsplan aufgenommen.

3.9. Störfallbetriebe

Bei Störfallbetrieben handelt es sich gemäß 12. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) um solche Betriebe, von denen in Folge plötzlich auftretender Störfälle bei technischen Anlagen mit Austritt gefährlicher Stoffe Gefahr für Mensch und Umwelt ausgeht. Als Störfallbetriebe werden dabei alle Betriebsbereiche definiert, in denen gefährliche Stoffe oberhalb einer bestimmten Mengenschwelle vorhanden sind.

Im Umfeld des Plangebiets sind keine Störfallbetriebe vorhanden. Innerhalb des Plangebiets sollen solche Betriebe ausgeschlossen werden.

Es sind bei der Aufstellung des Bebauungsplans somit keine Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) zu beachten.