Planungsdokumente: Gemeinde Tramm, 6. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet: "Südlich Dorfstr., entl. der rückw. Grenze der westl. Bebauung entl. Rosenstr., Flurstücke 44/4, 137 u. 138, Flur 3, Gem. Tramm"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

Bewertung

Für die naturschutzfachliche Bewertung der Biotop- und Nutzungstypen werden folgende, allgemein gebräuchliche naturschutzfachliche Kriterien herangezogen:

Grad der Naturnähe,

Vorkommen seltener Arten,

Gefährdung bzw. Seltenheit,

Vollkommenheit und

zeitliche Ersetzbarkeit bzw. Wiederherstellbarkeit.

Anhand dieser Kriterien erfolgt eine Einstufung der im Untersuchungsgebiet festgestellten Biotoptypen. Für die Einstufung wird eine Skala zu Grunde gelegt, die sechs Wertstufen von 0 „ohne Biotopwert“ bis 5 „sehr hoher Biotopwert“ umfasst.

Tabelle 2: Biotopbewertung

WertstufeDefinitionen / KriterienBiotoptypenSchutzstatus
5sehr hoher Biotopwert: sehr wertvolle, naturnahe Biotoptypen, Reste der ehemaligen Naturlandschaft mit vielen seltenen oder gefährdeten Artenim Untersuchungsgebiet nicht vorhanden
4hoher Biotopwert: naturnahe Biotoptypen mit wertvoller Rückzugsfunktion, extensiv oder nicht mehr genutzt; Gebiet mit lokal herausragender Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz im Untersuchungsgebiet nicht vorhanden
3mittlerer Biotopwert: relativ extensiv genutzte Biotoptypen innerhalb intensiv genutzter Räume mit reicher Strukturierung, hoher Artenzahl und einer, besonders in Gebieten mit hohem Anteil von Arten der Wertstufe 4, hohen Rückzugs- und/oder Vernetzungsfunktion; Gebiet mit lokaler Bedeutung für den Arten- und BiotopschutzAufschüttung (XAs) / Ruderale Staudenflur frischer Standorte (RHm) „Beetle-Bank“ Sonstiges Gebüsch (HBy) Staudenfluren trockener Standorte (RHt) Strukturreiche Gärten mit einem hohen Anteil an Laubgehölzen (SGb) Urbanes Gebüsch mit heimischen Baumarten (SGy) Urbanes Gehölz mit gebietsfremden Laubbäumen (SGx), Wildacker (AAj)
2niedriger Biotopwert: Nutzflächen oder Biotoptypen mit geringer Artenvielfalt, die Bewirtschaftungsintensität überlagert die natürlichen Standorteigenschaften, Vorkommen nur noch weniger standortspezifischer Arten; Lebensraum für euryöke ArtenArten- oder strukturreiche Rasenfläche (SGe) Baumreihe aus Nadelhölzern (HRn) Gartenmülldeponie (SLg) Nitrophytenflur (RHn) Rohboden auf trockenen Standorten (ROt) Ruderale Grasflur (RHg) Ruderale Staudenflur frischer Standorte (RHm) Sonstige Lagerfläche (SLy) Strukturarme Gärten mit geringem Anteil an Laubgehölzen (SGo). Urbane Gebüsche mit gebietsfremden Arten (SGf) Urbane Ziergehölze und -staudenbeete (SGs)
1sehr niedriger Biotopwert: Biotoptypen ohne Rückzugsfunktion, intensiv genutzt, mit überall schnell ersetzbaren Strukturen; fast vegetationsfreie Flächen, extrem artenarm bzw. lediglich für einige wenige euryöke Arten von Bedeutung Arten- und strukturarme Rasenfläche (SGr) Baustelle, vegetationsarme/-freie Fläche (SXn) Einzel-, Doppel- und Reihenhausbebauung (SBe)
0ohne Biotopwert: überbaute oder vollständig versiegelte Flächen Teilversiegelte Verkehrsfläche/Wege Vollversiegelte Verkehrsfläche

In Schleswig-Holstein kommen nur vier sehr seltene Pflanzenarten des Anhangs IV vor: Kriechender Scheiberich (Apium repens) (Feuchtwiesen, Ufer), Schwimmendes Froschkraut (Luronium natans) (Gewässerpflanze), Schierlings-Wasserfenchel (Oenanthe conioides) (Süßwasserwatten), Firnisglänzendes Sichelmoos (Hamatocaulis vernicosus) (Moore, Nasswiesen, Gewässerufer). Aufgrund der speziellen Standortansprüche der Arten, die in den Siedlungsflächen und Flächen der Landwirtschaft nicht gegeben sind, kommen keine Pflanzenarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie im Plangeltungsbereich vor.

Prognose der Auswirkungen

Die Planung wird dazu führen, dass ein Teil der vorhandenen Gartenflächen künftig durch die neue Wohnbebauung bzw. durch Zufahrten, Terrassenflächen o.ä. überbaut wird.

Nicht überbaute Flächen werden nach Durchführung der Baumaßnahmen wieder als Garten gestaltet und gepflegt werden, so dass sich hier keine nennenswerte Veränderung ergeben wird. Für die Flächen außerhalb der festgesetzten Baugrenzen gilt das entsprechend, da für diese Flächen gar keine oder nur geringfügige, im Rahmen der normalen Grundstücksnutzung entstehende Veränderungen zu erwarten sind.

Durch die Planung betroffen sind in erster Linie die innerhalb der künftigen Baugrenzen gelegenen Flächen, darunter neben befestigten und überbauten Flächen vor allem Rasenflächen (fast ausschließlich arten- und strukturarme Rasenflächen), daneben auch siedlungstypische Gehölzbestände (vor allem urbane Ziergehölze und Baumreihen aus Nadelgehölzen), Lagerflächen und durch Baustellen veränderte Flächen sowie in geringem Umfang Ruderalvegetation.

Bei den durch die Planung betroffenen Vegetationsbeständen handelt es sich um anthropogen stark überprägte Biotoptypen, d.h. um Vegetationsbestände mit allgemeiner Bedeutung, die aufgrund der Nutzung als Garten charakteristischerweise gelegentlich oder auch häufiger umgestaltet werden können.

Durch die Planung ist daher weder mit Verlusten hochwertiger Biotope, noch mit erheblichen Auswirkungen auf die biologische Vielfalt zu rechnen.

Ein Ausgleich für die betroffenen Vegetationsbestände mit allgemeiner Bedeutung ist nicht erforderlich.

Neben flächigen Vegetationsbeständen sind einige Einzelbäume durch die geplante Bebauung betroffen, bei denen es sich überwiegend um Obstbäume und um nicht heimische Gehölzarten wie z.B. Nadelbäume handelt. Diese Bäume sind überwiegend noch relativ jung und weisen fast alle keine besondere Ausprägung auf. Lediglich zwei dieser Bäume sind schon relativ alt und haben eine überdurchschnittliche Ausprägung erreicht, die auch eine gewisse Funktion für das Ortsbild beinhaltet. Es handelt sich dabei um zwei unmittelbar neben dem Bestandsgebäude Nr. 24 (Hauptgebäude der dort vorhandenen Hofstelle) stehende größere Linden mit Kronendurchmessern von jeweils 12 m und Stammdurchmessern von 0,8 bzw. 1,0 m.

Der Standort unmittelbar neben dem Gebäude mit einem Abstand des Stammes von rund 2,5 m zum Gebäude ist zum einen aus gestalterischer Sicht ansprechend, da die Bäume als Hausbäume des alten Gebäudes wirken, zum anderen jedoch problematisch, da die Bäume aufgrund der Nähe zum Gebäude mit fortschreitendem Alter eine Gefahr für dieses darstellen. Aus diesem Grund wurde auf eine Festsetzung zum Erhalt der Bäume verzichtet, während andere Bäume, die eine besondere Funktion für die Eingrünung des Plangebietes haben bzw. potenziell erreichen werden, als zu erhalten festgesetzt wurden, insbesondere im südöstlichen Teil des Plangebietes.

Für den möglichen Verlust der oben genannten Linden ist ein Ausgleich in Form der Anpflanzung neuer ortstypischer Bäume erforderlich, der im Bereich des an den Geltungsbereich nach Süden angrenzenden Flurstücks 72 vorgesehen ist (vgl. Ziffer 8.5.2). Diese Maßnahmen werden auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung gesichert.

6.2.7. Schutzgut Biologische Vielfalt

Das Plangebiet ist durch das Vorkommen siedlungstypischer, ökologisch relativ geringwertiger Biotoptypen wie Rasenflächen, Gärten, befestige Flächen, Gebäude, Rohboden/Baustellen- und Lagerflächen geprägt. Ruderale Vegetationsbestände wie Gras-, Stauden- und Nitrophytenfluren sind nur kleinflächig als punktuelle bzw. lineare randliche Bestände vorhanden. Ökologisch höherwertige Vegetationsbestände und Artenvorkommen sind im Plangebiet nicht vorhanden.