4 Flächenverteilung
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 3.255 m² mit folgender Unterteilung:
Flächen für Gemeinbedarf ca. 2.530 m²
Grünflächen Knickschutz ca. 375 m²
Straßenverkehrsflächen ca. 350 m²
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 3.255 m² mit folgender Unterteilung:
Flächen für Gemeinbedarf ca. 2.530 m²
Grünflächen Knickschutz ca. 375 m²
Straßenverkehrsflächen ca. 350 m²
Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan der Gemeinde Klappholz (2003) stellt den Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6 überwiegend als Fläche für den Gemeinbedarf 'Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen‘ dar. Der südliche Planbereich wird als Grünfläche 'Sportplatz' dargestellt. Die geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 6 weichen im südlichen Plangebiet in der Art der Nutzung von den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes ab. Da der Bebauungsplan Nr. 6 im Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt und die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde Klappholz durch die Planung nicht beeinträchtigt wird, wird der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung angepasst. Entsprechend der Festsetzungen des Bebauungsplanes wird auch der südliche Teil des Geltungsbereiches im Flächennutzungsplan zukünftig als Fläche für den Gemeinbedarf 'Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen‘ dargestellt.
Die 6. Änderung (Berichtigung) des Flächennutzungsplanes ist dieser Begründung als Anlage beigefügt.
Die Begründung wurde durch Beschluss der Gemeindevertretung Klappholz am …………….. gebilligt.
Klappholz, __.__.____ _________________________________
Die Bürgermeisterin