Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Klappholz "Bürgerhaus Dorfstraße" für das Gebiet des Grundstückes Dorfstraße 9

Begründung

3.8.4 Schutzgut Boden

Durch den Neubau des Bürgerhauses ergeben sich weitere Versiegelungen, wodurch die natürlichen Bodenfunktionen weiter eingeschränkt werden. Der Umfang der Versiegelung wird durch die Festsetzung der zulässigen Grundfläche auf das erforderliche Maß beschränkt. Ein Ausgleich wird aufgrund der Lage im Innenbereich nicht notwendig.

3.8.5 Schutzgut Wasser

Oberflächengewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden. Grundwasserflurabstände sind nicht bekannt. Durch die Umsetzung der Planung werden Teile des Plangebietes zusätzlich versiegelt, was sich auf den Wasserhaushalt auswirken kann. Das anfallende Niederschlagswasser wird vor Ort versickert.

Eine Anwendung des Erlasses zu den wasserrechtlichen Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser (A-RW1) ist aufgrund der hier greifenden Bagatellgrenze nicht erforderlich.

3.8.6 Schutzgut Klima und Luft

Durch die Umsetzung der Planung werden nur geringe Flächen im Siedlungsbereich von Klappholz versiegelt. Aufgrund der geringen Größe des baulichen Vorhabens und der stetigen Winde in Schleswig-Holstein sind keine erheblichen Auswirkungen auf das lokale Klima und die Luftqualität zu erwarten.

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