Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Klappholz "Bürgerhaus Dorfstraße" für das Gebiet des Grundstückes Dorfstraße 9

Begründung

1.4.5 Landschaftsplan

Der Landschaftsplan der Gemeinde Klappholz stellt den Planbereich im Entwicklungsplan als Gemeindezentrum mit Parkplatz dar. Insofern entspricht die aktuelle Planung den Darstellungen des Landschaftsplanes.

1.4.6 Schutzverordnungen

Innerhalb des Plangebietes gelten Schutzverordnungen und der Schutz aus unterschiedlichen Gesetzen. Stichpunktartig sind hier zu nennen:

  • Die vorhandenen Knicks unterliegen dem Schutz nach § 21 Abs. 1 Nr. 4 LNatSchG.
  • Ausweisungen nach §§ 23 bis 29 BNatSchG sind nicht vorhanden.
  • Natura 2000-Gebiete sind in einer Entfernung von 5 km nicht vorhanden.

2 Ziel und Zweck der Planung

Zur Ordnung der städtebaulichen Entwicklung im Rahmen der baulichen und sonstigen Nutzung wird für das o.g. Plangebiet der Bebauungsplan Nr. 6 aufgestellt. Er trifft innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Entwicklung entsprechend den kommunalen Zielsetzungen.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes wurde notwendig, um in dem Planbereich auf einer Gesamtfläche von ca. 0,32 ha eine den Funktionsbedürfnissen der Gemeinde Klappholz entsprechende Entwicklung zu ermöglichen. Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Bürgerhauses mit Räumen für die Feuerwehr geschaffen werden.

Die Gemeinde Klappholz besitzt im Ortskern mit dem Bürgerhaus, dem Spielplatz, dem neuen Festplatz und der Feuerwehr eine eindeutige Ortsmitte, die gern aufgesucht wird. Hier finden die gemeindlichen Veranstaltungen statt oder man trifft sich zum Austausch oder Spielen, sowohl drinnen als auch draußen. Trotz der beschriebenen Ausstattung gibt es weiteren Bedarf an Räumlichkeiten, Nutzungen und Angeboten, die mit der derzeitigen Ausstattung nicht erfüllt werden können.

Das historische Bürgerhaus ist der Treffpunkt in Klappholz. Es ist seit Jahren von der Gemeinde verpachtet. Besonders am Wochenende ist das Bürgerhaus beliebter Treffpunkt der Einwohner:innen, soweit es nicht durch andere Veranstaltungen belegt ist. Die Räumlichkeiten reichen aber nicht für größere Veranstaltungen (> 50 Personen) aus. Mangelhaft ist auch der energetische Zustand des Gebäudes, und es fehlt eine technische Ausstattung für Vorträge oder Vorführungen.

Die Feuerwehr erfüllt nicht alle Anforderungen der Feuerwehr-Unfallkasse. So fehlen z.B. ein Schwarz-Weiß-Bereich für kontaminierte Kleidung und getrennte Umkleideräume für Männer und Frauen. Zudem gibt es keinen Schulungs-, Besprechungs- oder Gruppenraum.

Zur Stärkung und Um- sowie Neugestaltung der Ortsmitte soll ein zentraler Ort entwickelt werden, der auch neue Perspektiven ermöglicht. Neue Raumangebote sollen auch zukünftige Kultur- und Freizeitangebote ermöglichen, die derzeit noch nicht bedacht wurden. Die neue Ortsmitte soll für alle Alters- und Zielgruppen attraktiv sein. Gewünscht wird u.a. einen Treffpunkt für junge Familien, Jugendliche und Senior:innen, an dem man sich regelmäßig austauschen kann.

Zunächst hat die Gemeinde intensiv geprüft, ob der ortsbildprägende bauliche Bestand erhalten und saniert werden kann. Die Prüfung hat ergeben, dass unter wirtschaftlichen und energetischen Gesichtspunkten sowie unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit eine Sanierung des Bestandsgebäudes mit Ergänzung eines Anbaus nicht vertretbar ist. In diesem Zusammenhang wurde auch geprüft, ob die Forderungen der Feuerwehr-Unfallkasse durch einen Anbau an das bestehende Feuerwehrgerätehaus erfüllt werden können. Dies scheiterte v.a. an der räumlichen Enge und den topografischen Verhältnisse im Nahbereich des Gerätehauses. Im Ergebnis wurde entschieden, das Bestandsgebäude des Bürgerhauses abzureißen und durch einen etwas zurückliegenden Neubau zu ersetzen und dabei die erforderlichen Räume für die Feuerwehr in den Neubau zu integrieren. So können einige Räume in dem neuen Bürgerhaus sowohl von der Feuerwehr als auch von der Gemeinde genutzt werden.

Das neue Bürgerhaus umfasst eine Gaststätte und einen flexibel teilbaren Saal mit Gastplätzen für 130 Personen. In dem östlichen Gebäudetrakt sind die Räume für die Feuerwehr untergebracht. Hierbei handelt es sich um die Umkleidebereiche mit getrennten sanitären Anlagen, ein Büro und einen Schulungsraum. Das Bürgerhaus und die Räume der Feuerwehr erhalten jeweils separate Haupteingänge.

Bei der Nutzung durch die Feuerwehr treten durch den Neubau keine Veränderungen auf, da die regelmäßigen Treffen auch jetzt schon im Bürgerhaus durchgeführt werden.

Die Stellplatzanzahl vor dem Gebäude wird auf 32 erhöht, wobei 12 Stellplätze der Feuerwehr vorbehalten sind. Dieser Platzbedarf begründet auch den (gegenüber dem Bestandsgebäude) etwas zurückliegenden Standort des Neubaus.

Weitere Planungsziele sind die Erhaltung der ortsbildprägenden Kopflinden an der Dorfstraße und der Knickstrukturen im südlichen Plangebiet als Abgrenzung zum Bolzplatz. Die vorhandenen Freizeiteinrichtungen werden in die Neuplanung der Außenanlagen integriert.

Die Gemeinde hat zunächst geprüft, ob das Vorhaben nach § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) genehmigungsfähig sein könnte. Die Prüfung hat jedoch ergeben, dass sich das geplante Vorhaben nach dem Maß der baulichen Nutzung und der hinteren Bauflucht nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.

Aus diesen Gründen hat sich die Gemeinde Klappholz entschieden, im Plangebiet den Neubau des Bürgerhauses mit Räumen für die Feuerwehr über diesen Bebauungsplan planungsrechtlich vorzubereiten.

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